Muss ich unerwünschte Kinder auf meinem Grundstück vor Schaden schützen?

4 Antworten

Muss ich unerwünschte Kinder auf meinem Grundstück vor Schaden schützen?

Für Zeugung und Geburt oder auch die Verhütung selbst und deren absehbare Folgen sind alleine die Erzeuger zuständig.

LouPing  16.06.2021, 09:57

Von wegen - Thema : „gesteigerte Verkehrssicherungspflicht“

Wurde das Grundstück durch den Verkehrssicherungspflichtigen gegen mögliche Unfälle nicht ausreichend abgesichert, so können die Nachbarn sogar auf die Vornahme einer notwendigen Sicherungsmaßnahme klagen.
Dem Verkehrssicherungspflichtigen obliegt nämlich gegenüber den Kindern aus der Nachbarschaft eine sog. „gesteigerte Verkehrssicherungspflicht“, d.h. er muss wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, „um Kinder vor den Folgen ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen“. Dies gilt vor allem in den Fällen, in denen der Verkehrssicherungspflichtige weiß, dass die Nachbarkinder auf seinem Grundstück spielen, selbst wenn er es ausdrücklich verboten hat!
https://www.ra-kotz.de/gartenteich.htm
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schelm1  16.06.2021, 10:02
@LouPing

Ein ausreichender Zaun steht da und keine Kinder spielen auf dem befriedeten Grundbesitz.

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LouPing  16.06.2021, 11:12
@schelm1

Es geht hier um das spielen FREMDER Kinder, die können auch trotz Umzäunung auf dein Grundstück gelangen und in einem ungesicherten Teich ertrinken.

Strafbar machen die Kinder sich damit NICHT.

Dem Verkehrssicherungspflichtigen obliegt nämlich gegenüber den Kindern aus der Nachbarschaft eine sog. „gesteigerte Verkehrssicherungspflicht“, 

Für mich ist es SELBSTVERSTÄNDLICH das unser Teich entsprechend gesichert ist, wie die Versicherung allg. dazu steht kannst du im Link nachlesen.

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Du darfst davon ausgehen, dass eine Umzäunung in Höhe von 1,2m ausreichend ist.

Ein Dreijähriger sollte diesen Zaun nicht überwinden können.

Agutierpel 
Fragesteller
 16.06.2021, 00:34

Der Kleine ist sehr furchtlos, aufgeweckt und neugierig. Ein angenehmes Kind und eine nette Mutter.

Jetzt kommt er noch nicht hinüber, aber in einem Jahr schafft er das. Ich mache mir nur für die Zukunft Sorgen.

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Nein! Bist du nicht! Aber sprech mit den Eltern. Sie sind zwar verantwortlich, aber du möchtest dich ja auch nicht ein Leben lang schuldig fühlen, wenn etwas passieren sollte.

Agutierpel 
Fragesteller
 16.06.2021, 00:26

Danke für den guten Rat. Die Mutter wollte nach meinem Hinweis auf die giftigen Blumen nur wissen, warum sich diese in dem Garten befinden. ... und ein Schwimmkurs ist aus Zeitgründen leider nicht möglich.

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ennah02  16.06.2021, 00:26
@Agutierpel

Das ist dann leider ihr Problem. Du bist nicht verantwortlich.

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Grundstück ist m.E. ausreichend gesichert. man kann aber auch mit den Eltern ein ernstes Wort reden.