Muss ich unerwünschte Kinder auf meinem Grundstück vor Schaden schützen?
In unserem Garten gibt es einen Fischteich (ca.1 m tief) sowie zahlreiche sehr giftige Pflanzen (beispielsweise Eisenhut, Fingerhut) und seit 30 Jahren einen ortsüblichen Zaun zum Nachbargrundstück (ca. 1,2 m hoch). Das Kind unserer neuen Nachbarn (ca. drei Jahre alt, Nichtschwimmer) versuchte nun erstmalig nach einem Fußballspiel den Zaun zu überwinden. Sein Ball lag unmittelbar neben der Eisenhutstaude in meinem Garten !!
Die Eltern des Kindes werden nicht immer zur Stelle sein. Bin ich jetzt zur künftigen Gefahrenabwehr für das Kind, verpflichtet einen neuen sicheren bzw. höheren Zaun zu errichten?
4 Antworten
Muss ich unerwünschte Kinder auf meinem Grundstück vor Schaden schützen?
Für Zeugung und Geburt oder auch die Verhütung selbst und deren absehbare Folgen sind alleine die Erzeuger zuständig.
Es geht hier um das spielen FREMDER Kinder, die können auch trotz Umzäunung auf dein Grundstück gelangen und in einem ungesicherten Teich ertrinken.
Strafbar machen die Kinder sich damit NICHT.
Dem Verkehrssicherungspflichtigen obliegt nämlich gegenüber den Kindern aus der Nachbarschaft eine sog. „gesteigerte Verkehrssicherungspflicht“,
Für mich ist es SELBSTVERSTÄNDLICH das unser Teich entsprechend gesichert ist, wie die Versicherung allg. dazu steht kannst du im Link nachlesen.
Du darfst davon ausgehen, dass eine Umzäunung in Höhe von 1,2m ausreichend ist.
Ein Dreijähriger sollte diesen Zaun nicht überwinden können.
Der Kleine ist sehr furchtlos, aufgeweckt und neugierig. Ein angenehmes Kind und eine nette Mutter.
Jetzt kommt er noch nicht hinüber, aber in einem Jahr schafft er das. Ich mache mir nur für die Zukunft Sorgen.
Nein! Bist du nicht! Aber sprech mit den Eltern. Sie sind zwar verantwortlich, aber du möchtest dich ja auch nicht ein Leben lang schuldig fühlen, wenn etwas passieren sollte.
Danke für den guten Rat. Die Mutter wollte nach meinem Hinweis auf die giftigen Blumen nur wissen, warum sich diese in dem Garten befinden. ... und ein Schwimmkurs ist aus Zeitgründen leider nicht möglich.
Das ist dann leider ihr Problem. Du bist nicht verantwortlich.
Grundstück ist m.E. ausreichend gesichert. man kann aber auch mit den Eltern ein ernstes Wort reden.
Von wegen - Thema : „gesteigerte Verkehrssicherungspflicht“