Spekulationssteuer? Bei unbebautem Grundstück?
Hallo zusammen, ich habe mir mit meiner Freundin vor einem Jahr ein Baugrundstück gekauft. Wir wollten dort Bauen aus beruflichen Gründen ist dieser Traum nun geplatzt.
Nun würde ich gern das Grundstück wieder verkaufen, ich habe auch schon einen Käufer.
Jetzt stellt sich mir die Frage fallen bei einem Verkauf spekulationssteuern an ?
Beispiel: ich habe das Grundstück für 20000 € gekauft nun ist es 25000 € wert und der käufer will diese Summe auch bezahlen nun mache ich ja gewinn.
wie kann ich dem ganzen aus dem Weg gehen ?
3 Antworten
Die Veräußerung eines unbeauten Grundstückes fällt generell unter die 10-Jahres-Haltefrist des § 23 (1) EStG.
Der Gewinn ist dementsprechend zu versteuern.
- Anschaffungskosten ./. Verkaufserlös ./. Kosten die für den Verkauf entstehen = Gewinn
Den Preis könnte man ja so festsetzen, sodaß kein Gewinn entsteht.
Aber das macht doch keinen Sinn - auch wenn man 5.000 € versteuern müsste, würden wohl noch 4.000 € übrigbleiben (bei Steuersatz von 20%) - 4.000 € haben oder nicht haben...
Die 5.000 € Gewinn wirst du versteuern müssen.
Aus dem Weg gehen, wäre ja illegal. Da spielt kein Notar mit. Und dass du das Grundstück zum gleichen Preis weiter verkaufst, wird dir niemand glauben. Bist du überhaupt sicher, dass das geht?
Häufig behalten sich die Gemeinden ein Vorkaufsrecht vor, wenn das Grundstück nicht in einer bestimmten Zeit bebaut wird.
Das ist ja eine völlig verrückte Rechnung. Selbst wenn du 5.000 € versteuerst, hast du ja immer noch ca 3.000 € selbst mehr in der Tasche.
Steuern zahlen ist ja nicht der "Sündenfall"
Und dass du das Grundstück zum gleichen Preis weiter verkaufst, wird dir niemand glauben.
Warum nicht?
Häufig behalten sich die Gemeinden ein Vorkaufsrecht vor, wenn das Grundstück nicht in einer bestimmten Zeit bebaut wird.
An welcher Stelle soll dann das Vorkaufsrecht ausgeübt werden?
Du möchtest also lieber gar keinen Gewinn machen, als dass du Gewinn machst, auf den du ein bisschen Steuer abführst, aber trotzdem mit mehr gehst als du am Anfang hattest?
Erklär das mal lieber vorher deiner Freundin...
Vielen dank für die Antwort. Den aktuellen Preis lege ich ja selber fest wenn ich der meinung bin es hat noch den selben wert wie zu dem zeitpunkt als ich es gekauft habe, müsste ich dann nix versteuern ? ich will eigentlich nur meine Kosten wieder raus haben kein gewinn erzielen oder sonst etwas.