Gartengrundstück offen - ohne Tor?
Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage:
Stimmt es, dass wenn ich den zu meinem Haus gehörenden Garten an allen Stellen außer dem Tor (das ist gerade nicht vorhanden) "billigend in Kauf nehme", dass andere Leute darin rumlaufen?
Soll heissen, die Leute dürfen darin rumlaufen?