Darf die Polizei mich auf mein Grundstück kontrollieren?
Entweder wollten die Mal ihre macht austesten oder die dürfen das.
2uhr Nachts, es sind 8 Personen bei mir zur Besuch und ein paar stehen draußen, und ich wollte gerade was aus dem Auto holen, da stehen die vor mir ,,hallo Polizei, kurze Kontrolle bitte, einmal kräftig in das Ding Pusten und danach würden wir nochmal ihre Taschen durchsuchen, danke,, ,,nein!,,
Am ende wurde ich durchsucht und zwei Jungs von mir auch dazu auf meinem Grundstück... Vielleicht weil die dachten ich wäre aus dem Auto gestiegen und wäre gefahren, oder keine Ahnung... Vielleicht liegt es auch an mein aussehen haha, in Ostdeutschland kommt es nicht oft vor das man mit dem aussehen ein Haus besitzt
Durften die das überhaupt?
Wäre ich jetzt auf Alk oder kiff gewesen, hätten die mich auf die Wache genommen?
8 Antworten
Klar, dürfen sie das auch bei dir daheim oder auf deinem Grundstück. Wieso sollte es ein Gesetz geben, dass die Polizei auf einem Privatgrundstück nichts zu sagen hat?
GG art. 13 - unverletzlichkeit der eigenen wohnung oder so ähnlich heist das. Kannst gerne ma Googlen.
Kommt halt drauf an ob sein Auto auf seinem Grundstück stand.
Es geht hier nicht um eine Durchsuchung der Wohnung, sondern um eine Personenkontrolle.
Für dich in verständlicher Sprache:
Von Personenkontrollen auf dem Grundstück steht da nichts. Diese Reihe ist echt gut. Lies da mal die Artikel durch. Dann verstehst du auch besser was wie wo drinsteht und so.
Und übrigens hat der Fragesteller wohl auch gekifft...Ist in Deutschland nicht legal. Aber das nur so.
Und du an deinem Wissen. Da haben wir ja dann beide was zu tun, ne?
Daheim... Außerdem kenne ich nicht jedes gesetz auswendig und lese es auch nicht wegen jeder kleinen frage durch. Dazu funktionieren Gesetze oft in Kombination mit anderen Gesetzen. Und Fakt ist das meine 1. Antwort korrekt ist.
Deine 1. Antwort? Sie ist so vollkommen falsch wie selten was ...
Doch.
Nein nur bei Tatverdacht. Die brauchen sonst ein Durchsuchungsbefehl um dich auf deinem Grundstück zu Kontrollieren. Ich war nicht dabei aber so wie es sich anhört haben die gegen das Gesetz verstoßen und dagegen muss man sich wehren.
Völliger Unsinn.
- Ja, denn es bestand Tatverdacht.
- Durchsuchungsbefehl für eine Kontrolle? Nein.
- Gegen das Gesetz verstoßen? Welches?
Das hier war eine Antwort auf die Antwort von Fortuna1234 und nicht auf den Fragesteller, dazu habe ich seperat geantwortet. Aber Ich denke das wir beide nicht so weit auseinander liegen. Wie schon gesagt, Ich war nicht dabei und für mich ist da kein Tatverdacht erkennbar in der Frage von Sasuke800. Es war nicht nur eine Identiätskontrolle.
Du hast geschrieben ANTWORT. Das andere sind KOMMENTARE. Soviel dazu!
Die Polizei kam sicher wegen Ruhestörung. Ist aber egal, seibst wenn es Zufall gewesen wäre, ist alle legitim. Alkohol und/oder Drogenkonsum war wahrscheinlich. Dazu die offene Tür eines Kfz und jemand, der im Begriff war, einzusteigen.
Selbst ohne all das gibt es noch die verdachtsunabhängigen Kontrollen. Selbst damit wäre alles okay gewesen.
Die Kontrolle auf mehrere Personen auszuweiten und das auch mit Zwang durchzusetzen, wird sich lagebedingt so ergeben haben.
Alles fand im öffentlichen Verkehrsraum statt. Muss es aber nichtmal. Denn bei Gefahr in Verzug (Drogen-/Alkoholfahrt, Widerstand) müssen die Beamten nicht auf einen richterlichen Beschluss warten und dürfen überall rein.
Somit ist deine ANTWORT vollumfänglich falsch.
Und auch, was deinen KOMMENTAR betrifft: falsch. Im GG steht das nicht. Es steht im Polizeigesetzt des Landes. Und "nichts zu melden" ist völlig Banane.
Du hast dich auch mit denn GG geirrt. Und mit den zwingenden Tatverdacht.
Du macht hier eine Propaganda gegen die Polizei! Rufst dazu auf, dass man sich wehren muss! Sagst gar, die Polizei handelt rechtswidrig.
Ich wäre in Zukunft damit echt vorsichtig!
Mann kann auch übertreiben! Meine Antwort ist absolut NICHT politisch motiviert! Mal davon abgesehen Herr Experte, Polizisten sind auch Menschen und können sich mal irren. Es handelt sich um EINE Situation und muss nicht verallgemeinert werden. Und die Antwort von Fortuna bezog sich auch auf DAHEIM was soviel heist wie Zuhause (Wohnung) also lag ich hier mit dem GG nicht falsch.
Doch! Weil eine polizeiliche Maßnahme nach Polizeigesetz nicht dem GG unterliegt sondern dem (Landes-)Polizeigesetz.
Wollen sie damit andeuten das das GG nichtig ist wenn das Polizeigesetz greift und meine Aussage das Gesetze oft in Kombination mit anderen Gesetzen funktionieren falsch war? Ich lasse mich gerne belehren wenn ich WIRKLICH falsch liege!
Auf einmal SIE ... ??? Ach komm! Du weißt auch ganz genau, was falsch war! Du ruderst ja bereits.
Gerade dein genannter Artikel des GG und eine richterlich angeordnete Hausdurchsuchung .... Merkste selber?
Sie haben ein Narzissmusproblem und es macht keinen Sinn mit Ihnen zu Diskutieren. Für sie spielt es doch gar keine Rolle was die Wahrheit ist, es geht Ihnen nur darum Recht zu behalten mit allen Mitteln! Alles was ich an Argumenten bringe wird von Ihnen Ignoriert und darum nur noch Sie. Gehen sie mal zum Psychologen!
Dito.
Wenn man aufmerksam liest, könnte man erkennen, dass die Mehrheit meiner Meinung ist.
Durften die das überhaupt?
Ja, durften sie. Muss man denn alles in Frage stellen, was die Polizei macht?
Anscheinend. User Sasuke800 gehört vermutlich auch zu den Leuten, die hier fragen, ob sie ihre Eltern verklagen können ...
Entweder wollten die Mal ihre macht austesten oder die dürfen das.
Ja, klar. Machtmissbrauch. Immer.
dazu auf meinem Grundstück...
Was, wenn nicht voll umschlossen, umfriedet und/oder abgeriegelt ist, zum öffentlichen Verkehrsraum gehört.
nicht oft vor das man mit dem aussehen ein Haus besitzt
Überflüssige Info und der Polizei völlig wurscht. Häuser werden auch vermietet, bleibt aber wurscht.
Weil das im GG steht und die da ohne richterlichen Beschluss nichts zu melden haben
Das steht im GG? Ist ja interessant. Wo denn? Und selbst wenn, braucht es bei Gefahrenabwehr keines richterlichen Beschlusses.
[Teile vom Support entfernt]
Ohne Gruß S.
natürlich dürfen die das.
Und selbst wenn nicht,wenn du ja nichts zu verbergen hast, sehe ich da kein Problem.
Gruß DayX19
Ja! Du warst draussen, also öffentlicher Raum. Sie hätten zB nicht unbefugt in Deine Wohnung eindringen dürfen
Weil das im GG steht und die da ohne richterlichen Beschluss nichts zu melden haben wenn nich deutlich erkennbar ist das dort grade gegen das Gesetz verstoßen wird.