Darf die Polizei bei einer Kontrolle mit der Taschenlampe ins Auto leuchten?

11 Antworten

Habe schon mehrfach gelesen, Fahrzeug durchsuchen ist nur mit Durchsuchungsbefehl erlaubt.

Das ist völliger Unfug. Das wird hier und da behauptet, jedoch hat man da überhaupt gar keine Ahnung von der Dehnung.

Ein Fahrzeug ist eine mitgeführte Sache, wie eine Tasche oder ein Rucksack. Zur Durchsuchung bedarf es KEINEN richterlichen Beschluss.

Ausnahme, ein Wohnmobil oder Wohnwagen, welcher erkennbar zum Wohnen in diesem Moment benutzt wird. Also das Wohnmobil steht an einer Straße oder wird bewegt, Duchsuchung ohne Durchsuchungsbeschluss. Ein Wohnmobil steht auf einem entsprechenden Platz und wird gerade bewohnt - Durchsuchungsbeschluss.

Dürfen die das einfach so?

Ja.

Wie wenn er das Auto durchsuchen will.

Durchsuchen bedeutet, Karre auf und durchsuchen. Reinleuchten und von außen schauen ist KEINE Durchsuchung.

Während einer Führerschein und Fahrzeugschein kontrolliert hat, ist der andere um mein Auto gelaufen und hat mit einer Taschenlampe durch die Fenster reingeleuchtet.

Ja klar, macht man. Könte ja jemand drinsitzen und ne Kanone im Anschlag haben. Nennt sich Eigensicherung.

Ganz normal.

Kann ich darauf bestehen, dass das unterbleibt?

Nein.

ja (anders, wenn Personen drin sind; die dürfen NICHT in die Augen geleuchtet bekommen)

ja

nein


Still  22.12.2020, 18:09

Die Passagiere können auch weggucken, wenn sie die Leuchte stört!

Still  22.12.2020, 18:24
@FranzRiem

Nein, sondern die Feststellung, dass die Polizei das darf und den Passagieren kein Leid zugeführt wird!

Nein, das dürfen die Polizisten und dein Auto ist keine grundgesetzlich geschützte Wohnung, sondern eine mitgeführte Sache.

Ja natürlich dürfen die das... solange die dich nicht direkt blenden während der fahrt...

rein ins auto und sachen durchsuchen dürfen die nur wenn der verdacht besteht du transportierst illegales

Dürfen die das einfach so?

Ja, das dürfen die einfach so. Das hat mit einer Durchsuchung genau nichts zu tun.