GRZ (Grundflächenzahl)?

3 Antworten

Es geht vielfach auch darum, offenen Boden und Vegetationsflächen zu erhalten, die auch für das städtische Kleinklima wichtig sind. Deshalb müssen seit 1990 auch Nebenanlagen, wie Parkplätze, Wege, Schuppen usw. eingerechnet werden, allerdings mit einem Toleranzfaktor von 50%. Standard ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO), die allerdings durch örtliche Regeln ergänzt bzw. ersetzt werden kann.

Früher zählte nur das Haus bzw. Hauptanlagen zur GRZ, mit der Anpassung wollte man u.a. das Problem angehen, dass manche Besitzer ihre Grundstücke großteils oder ganz pflastern oder asphaltieren, um sie durch Beseitigung der Vegetation "ordentlich" zu haben. Dagegen richten sich auch die Begrünungsgebote der Landesbauordnungen, speziell auf den Wasserhaushalt zielen Regenwassergebühren für versiegelte Flächen ab.

Man sollte also grundsätzlich nur wirklich notwendigermaßen bebauen und auch "Kreativität" beim bloßen Plattmachen von Flächen unterlassen: Wasserdurchlässiges "Ökopflaster" hat auf die Ausnutzung der GRZ keinen Einfluss, Plastikrasen ist eindeutig bebaute Fläche (befestigter Untergrund). Das Abdecken der Flächen mit Vlies und Steinen drauf (Schottergärten) ist wahrscheinlich auch schon seit den 1990ern illegal - nur hat es gerade in den 2010er-Jahren, als es in Mode kam, anfangs kaum jemand wahrgenommen, weil es eine Mogelpackung war (mit ein paar Alibipflanzen konnte man es lange als "Garten" darstellen).

verreisterNutzer  14.08.2020, 13:13

Ja das ist ja soweit klar, Ich will Ja nicht alles vollpflastern.

Sondern ich beschäftige mich gerade mit Bau und Grundstück wir haben hier viele kleine Grundstücke 300qm zb. Da wären ja 90qm daß Maximum und das problem ist das das bauamt kaum mehr als 10% plus zulässt.

Wollte nur wissen wo die zahlen herkommen.

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Es geht zum einen darum, dass man nicht alles mit Beton o.ä. zuknallt und zum anderen geht es darum, dass das Regenwasser noch versickern kann und nicht alles in den Regenwasserkanal fließt. Die sind ohnehin schon weit über dem Limit.

Die GRZ ist auch nicht immer 0,2 oder 0,3; andere Werte sind auch möglich. Meist hat man 0,4.

Bei der GRZ müssen im Übrigen auch alle versiegelten Flächen hinzu gerechnet werden. Also der gepflasterte Weg zur Garage, die Terrasse, usw... dies aber nur am Rande...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Beides sind willkürlich im Interesse eines einheitlichen Bebauungsbildes beschlossene Wertvorgaben.