Teilgrundstück erwerben, dass an einer Privatstrasse angeschlossen werden muss?
Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand Informationen , Tipps oder Ratschläge geben.
Undzwar haben mein Mann und ich Interesse an einem Grundstück. Das Grundstück ist allerdings noch nicht geteilt worden von dem Grundstück, dass den Eigentümern gehört.
Nachdem wir ein Verhandlungsgespräch mit den Eigentümern hatten und uns einig geworden sind, steht uns nun eine ganz andere Herausforderung bevor.
Denn das Grundstück liegt an einer Privatstrasse an.
Das Lustige (sarkastisch) ist, dass der Besitzer dieser Straße ( wohnt ebenfalls in der Siedlung) vor einigen Jahren auch das Grunstück haben wollten, allerdings kam es zu keinem Kauf aus diversen Gründen. Nun haben der Besitzer der Straße und die Besitzer des zuteilenden Grundtücks übel Streit miteinander.
Das Problem jetzt ist, dass wir Geh-, Fahr,- und Erschliessungsrechte bräuchten um das Grunstück zu teilen und generell mal irgendwann darauf zu bauen ! Und der Besitzer der Straße ist zurzeit überhaupt nicht gut auf diese Situation zu sprechen...
Mich würde jetzt interessieren, ob es noch eine andere Möglichkeit gebe, an das Gehweg etc Recht zu kommen ?
Die Nachbarn am Ende der Siedlung (Sackgasse) haben sich beispielsweise unter sich geeinigt, dass der eine einen Teil vom anderen (Flurstück) abkauft. Das ist wohl in Ordnung gewesen.
Als ich mich beim Bauamt informiert habe , kam die Antwort, dass wir beispielsweise von allen Flurstücken quasi eine Teil abkaufen müssten( ganz schön viel Geld bei 8 Flurstücken...).
Jetzt sind wir bisschen ratlos. Vielleicht hat ja der ein oder andere von euch Ähnliches erlebt und kann sich hierzu mal äußern. Würde mich sehr freuen
Die rot markierte Fläche wäre das Grundstück das uns interessiert.
Das Haus mit den schwarzen Punkt ist das Haus der Eigentümer des Grundstückes.
Das Haus mit dem blauen Punkt zeigt den Eigentümer der Privatstrasse.
Die gelb markierte Fläche zeigt den Verlauf der Privatsstrasse.
Rote Fläche : Grundstück, dass uns interessiert.Schwarzer Punkt: Haus der Eigentümer des Grundstückes. Blauer Punkt: Haus der Eigentümer der Privatstrasse. Gelbe Fläche: Verlauf der Privatstrasse.
6 Antworten
Das Problem jetzt ist, dass wir Geh-, Fahr,- und Erschliessungsrechte bräuchten um das Grunstück zu teilen und generell mal irgendwann darauf zu bauen ! Und der Besitzer der Straße ist zurzeit überhaupt nicht gut auf diese Situation zu sprechen...
Ich hab natürlich nicht das Grundbuch eingesehen, aber das ungeteilte Grundstück des Verkäufers wird doch mit Sicherheit bereits ein dingliches Geh- und Fahrrecht und ggf. Leitungsrechte etc. an der Privatstraße haben. Zumindest ist das der Regelfall. Dieses setzt sich auch an der Teilfläche nach der Grundstücksteilung fort. Solche Privatstraßen gehören zudem in aller Regel nicht nur einer Person, sondern allen Anliegern in Miteigentümergemeinschaft.
Das Grundstück ist allerdings noch nicht geteilt worden von dem Grundstück, dass den Eigentümern gehört.
ich würde ohne Konsulation eines auf Bau- und ggfs. Verwaltungsrecht spezialisierten Anwalts resp. eines örtlichen Architekten hier auf keinen Fall irgendwelche Schritte einleiten. Die Grundstücksteilung ist zwar auch ohne Erschließung möglich, nur wäre die so neu geschaffene FlNr. ggfs. nicht mit Baurecht behaftet.
Das Problem jetzt ist, dass wir Geh-, Fahr,- und Erschliessungsrechte bräuchten um das Grunstück zu teilen und generell mal irgendwann darauf zu bauen !
Exakt.
Und der Besitzer der Straße ist zurzeit überhaupt nicht gut auf diese Situation zu sprechen...
Hier gibt es außer einer Verhandlungslösung mit dem Eigentümer der Privatstraße gar keine direkte Lösung. Die einzige Alternative wäre die Herstellung der Erschließung über das bereits erschlossene (Rest-)Grundstück, was aber je nach Lage und Vorstellungen der Eigentümer / Veräußerer eher schwer bis gar nicht möglich sein wird. Ein Notwegerecht kann hier ebenfalls nicht konstruiert werden, da die Situation durch die beabsichtigte Teilung willentlich herbeigeführt werden würde.
Im Zweifelsfall Finger weg.
Interessanter wäre hier eine Katasterkarte. Sofern die gelb markierte Fläche hier komplett als ein Flurstück im Eigentum des Eigentümer vorne links steht, ergibt der Teilkauf keinen Sinn.
Solange dies so ist, kommst du ohne Baulast und/oder Grunddienstbarkeit auf der gelben Fläche nicht weiter. Hierfür benötigst du eine Einigung mit dem Eigentümer.
Der einzige Weg der hier drumherum führt: die Gemeinde widmet den Weg als öffentliche Verkehrsfläche. Bedeutet für die Gemeinde = Verkehrssicherungspflicht, Winterdienst, Instandhaltung- warum sollte sie dies wollen?
Die Zuwegung kann unkompliziert über das Grundstück (schwarzer Punkt) des Verkäufers erfolgen; schließlich hat der vom Verkauf auch einen finanziellen Vorteil, den er alleine ohne Wegerechtseinräumung über das eigene Areal nicht realisieren kann.
Ich würde es bei dem Aufwand und Hintergrund lassen. Allein ein Grundstück zu teilen, bedeutet ja, Notarkosten und Grundbucheinträge Ändern.
Über die Kosten sind wir uns durchaus im Klaren und rechnen auch damit.
Das Grundstück selbst ist , abgesehen von dieser Situation, recht attraktiv. Aus diesem Grund wären wir halt auch bereit all diesen Aufwand auf uns zu nehmen.
Dann stell uns doch mal nen Maps Foto ein. OHNE Ortsangabe. Denn wirklich vorstellen was du da erzählst ist schwierig ein Teilstück von einem GS ok. aber Flurstücke sind ja was völlig anderes. Ein Berich indem mehrer GS liegen. (meist um 1 h groß) Insofern hieße von 8 Flurstücken ein Teil abkaufen, ein halbes Dorf kaufen.
Danke für den Tipp. Habe das Bild jetzt in meiner Frage beigefügt. Müsste bald sichtbar sein.
Interessanter Ansatz: sofern der schwarze Punkt nicht bereits das Ende der Ortsdurchfahrt darstellt und hier noch eine Sondernutzung beantragt werden muss.
Mit einer baulichen Änderung oder einer Änderung in der Nutzung würde eine Sondernutzung einer vielleicht bestehenden Zufahrt( kann es auf dem Foto nicht klar erkennen) erlöschen.