Pfeiler an Hofeinfahrt?
Hallo,
vielleicht kennt sich da jemand aus ;)
wir möchten einen Pfeiler aus Klinkersteinen an unserer Hofauffahrt stellen, dahinter wächst unsere Kirschlorbeerhecke. Die Hecke und der Pfeiler am Ende grenzen an das nächste Grundstück. Gibt es eine Begrenzung der Höhe auf 80cm für den Pfeiler? Wir hätten ihn natürlich gerne genau so hoch wie auf der anderen Seite (der nicht an ein anderes Grundstück grenzen wird).
Der rote Fleck wäre die Stelle des Pfeilers.
Liebe Grüße, Steffi
6 Antworten
Das ist von Ort zu Ort unterschiedlich bei uns im Dorf dürfen die Pfeiler auch 2m hoch sein, da würde ich an deiner Stelle besser nachfragen bevor es hinterher Ärger gibt.
Im Zweifelsfall könntest du beim Bauamt deines Ortes anrufen und nachfragen. Jedes Bundesland kocht ja irgendwie seine eigene Suppe und pauschal kann man da sicher nichts sagen. Frage einfach, schreibe dir den Namen auf und gut ist.
Wird halt unter Einfriedung fallen.
In der Regel sind das max. 1,70 bis 1,90 m und 50 cm Abstand.
Generell ist das aber eine Sache der Kommune. Denn es kann auch sein, dass die Einfriedung zum einen ins Straßenbild passen muss, zum andern dann entsprechenden Anordnungen unterliegt.
Naja wenn es ein älteres Baugebiet ist und der andere Pfeiler
so hoch ist, ist es sicher erlaubt.
Um welche Höhe geht es denn ?
Weißt du ob für euer Gebiet ein Bauordnung für die Einfriedung
vorgelegen hat beim Grundstückskauf ?
Es ist ja dort keine öffentliche Durchgangstraße, sondern
offensichtlich eine Siedlungs-Sackgasse ?
Gruß opi ehrsam
80 cm sind absolut unverdächtig!
Nur die Position des Pfeilers muß auf Ihrem Grundstück sein und nicht wie eingezeichnet auf dem Flurstück 1212, bei dem es vermutlich um öffentliche Wegefläche handeln dürfte.