Duales Studium – die neusten Beiträge

Berufsalltag und Erfahrungen des Diplom-Verwaltungswirtes?

Guten Abend, liebe Community!

Nach dem Abitur hatte ich immer vor, Lehramt zu studieren. Aktuell bin ich allerdings dabei, diesen Gedankengang zu verwerfen und anderweitig beim öffentlichen Dienst in Erscheinung zu treten.

Dabei habe ich an den Diplom-Verwaltungswirt gedacht, allerdings auf kommunaler Ebene, nicht auf Landes- oder Bundesebene.

Ich weiß, wie das Studium aufgebaut ist und ich kenne auch die Inhalte, über persönliches Feedback von Erfahrenen würde ich mich dennoch freuen - das gilt allerdings nur als Nebensache. Mir geht es eher um die Frage der Zeit nach dem Studium. Gemeinhin ist klar, und so steht es auch in allen Stellenausschreibungen, dass „eine Übernahme nach dem Studium als Beamter auf Probe“ nicht gewährleistet wird. Nun ist es so, dass auf Landesebene i.d.R. auch übernommen wird, auf kommunaler Ebene weiß ich das eben nicht. Es handelt sich hier um eine relativ kleine Kommune. Gibt es jemanden, der dieses Studium auf kommunaler Ebene durchgeführt hat und von Übernahmeberichten erzählen kann? Wurdet ihr als Angestellter oder als Beamter übernommen?

Wie sah es, die Verbeamtung vorausgesetzt, denn mit dem Besoldungsaufstieg aus? Eingangsamt ist A9. Im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst ist die Besoldungsgruppe bis einschließlich A13 g.D. möglich. Nach der Verbeamtung auf Widerruf (während des Studiums, 3 Jahre), folgt demnach die Verbeamtung Probe für drei Jahre, danach die Verbeamtung auf Lebenszeit (i.d.R.). Nach einer weiteren, einjährigen Bewährungsphase kann dann ein Besoldungsgruppenaufstieg in A10 erfolgen. Nach weiterem Jahr (...) und so weiter, bis A13. A13 wird wohl in den seltensten Fällen realistisch sein. Wichtig ist für mich, was ist die Praxis? Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Ich kenne die Voraussetzungen für eine Beförderung bei Beamen - sowohl die persönlichen, wie auch die organisatorischen.

Eine Sache noch:

Im Alter von 21 Jahren, habe ich ein Mofa geführt, welcher schneller fuhr, als erlaubt. Das Ganze erfüllte also den Tatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis (es ist länger her). Das Ganze wurde gegen Geldzahlung an die Gerichtskasse (100€) nach §153a StPO eingestellt, also keine Vorstrafe! Bei der Verbeamtung wird allerdings auch die Frage nach der charakterlichen Eignung gestellt, die mit der Nachfrage (u.a) nach vergangenen Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, auch mit dem Ergebnis der Einstellung, angeführt werden. Das muss und werde ich angeben. Die Frage ist: kann hier die charakterliche Eignung in Frage gestellt werden? Besondere Anforderungen wie beim g.D. der Polizei liegen ja nicht vor, dennoch könnte der Sachverhalt die Eignung infrage stellen. Das Internet gibt nur Verurteilungen her, Fälle wie diesen hier sind nicht zu finden. Manche Behörden fragen nach Verfahren der letzten drei Jahre, manche nach allen. Grundlage der Rechtslage ist das Saarland

LG und danke für eure fundierten Antworten!

Auf kommunaler Ebene ist die Übernahme + Verbeamtung die Regel 100%
[...] Übernahme im Tarifverhältnis die Regel 0%
[...] keine Übernahme die Regel 0%
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Was darf mein duales Studium verlangen?

Ich arbeite seit ein paar Monaten bei einem lokalen billiganbieter für fitnessstudios. Vor ein paar Wochen wurde ich zu einer promoaktion geschickt wo wir auf einem öffentlichen Platz Kontaktinfo zu potentiellen Mitgliedern sammeln sollten. Im Normalfall wird dies zu 2. Unternommen aber dieses Mal war ich alleine, da wir zu wenige waren. Nach 2 Stunden aus meiner 8 Stunden Schicht bin ich zurück gegangen, weil ich alleine den psychischen Druck nicht ausgehalten habe, von Leuten angeschissen zu werden, dass wir sie doch endlich in ruhe lassen sollen (wir sind seit mindestens einem monat täglich dort) oder ähnlichem. Als ich zurück war, hab ich dem Chef direkt bescheid gesagt, welcher sehr wütend war und direkt gesagt hat, dass ich wahrscheinlich gekündigt werde, was ich verstehen kann, weil ich ja nicht alles machen kann, was sie scheinbar von mir brauchen. Danach hab ich den Tag wie normalerweise vor Ort zusenden gearbeitet.

Anstatt der Kündigung wurde mir eine Schriftliche Mahnung für arbeitsverweigerung in die akte gemacht, welches ich nicht verstehe. Mein Problem hiermit ist, dass mir von einem gewerkschaftsvertreter gesagt wurde, dass dies KEINE Verweigerung sei. Seine Gründe waren:

1. Dass ich (jemand der in Behandlung für psychische Instabilität ist) nie hätte alleine zu sowas gezwungen werden dürfen.

2. Dass aus meinem Arbeitsvertrag nicht Einsichtig wäre dass ich überhaupt sowas machen müsste. Er verglich es mit einer Kellnerin von der verlangt wird, dass sie sich wie bei hooters kleidet obwohl es in der Branche nicht üblich ist und es nicht im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Er meinte, dass in meiner Stadt wir das einzige Studio wären welches überhaupt promo macht und es auch sonst nicht besonders üblich in der Industrie ist und dass es somit nicht unter generell zu erwartende Sachen fallen würde.

Meine Frage ist also, ist das ganze so legal? Ist das arbeitsverweigerung? Sollte ich dagegen vorgehen? Ich habe Angst am Ende meiner Probezeit einfach gekündigt zu werden aber gleichzeitig muss ich doch da rechtlich irgendeinen Schutz haben, oder? Sonst könnten ja auszubildende permanent ausgenommen werden...

2. Frage, gibt es irgendwo einen Leitfaden, wo ich sehen kann, was mein Ausbilder von mir in meiner Branche verlangen kann, ohne es separat zu erwähnen?

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Duales Studium: Wie Praxispartner finden und erklären, dass man eine Praxisstelle braucht?

Ich studiere bald als Duales Studium Soziale Arbeit, ich brauche kur noch eine Praxisstelle.

5 Berwerbungen an verschiedene Jugendämter abgeschickt, alle kamm als Absage, dass man kein Peaktikum anbiete, wieder an mich zurück.

Dann habe ich eine an die Kita von neben an geschickt, wo ich schon diverse (min. 5) Schulpraktika und Praktika im Rahmen meiner Ausbildung absolviert hatte und die kennen mich auch, da diverse Familienmitglieder dort die Kita besucht hatten.

Die dachten es handele sich um eine normales Praktikum (Vorpraktikum, welches man Hochschule vor Studienstart vorweisen muss oder so). Ich habe denen gesagt, dass ich ein Duales Studium mache und das ich eine Praxistelle dafür brauche, welche mich die ganze Studienzeit beschäftigt, laut Studienplan wären wir Mo., Di. und Mi. im Betrieb, bzw. in diesem Fall in der Kita u d Do. und Fr. wäre ich am Studieren und nach dieser Aussage wussten die auch nicht mehr, was was ist. Mir wurde gesagt es wird nochmal mit der Chefin abgesprochen und ich solle mich nochmal melden.

Ich denke dass alle dachten es wäre nur ein kurzes Praktikum oder so, wie kann ich denen das Mitteilen, das dies die ganze Studienzeit andauert, also ca. 3,5 Jahre.

Ich weiß selbst nicht mehr wie ich denen das erklären soll, bin gerade selbst verwirrt, ist das jetzt ein normales Praktikum wo ich dann z.B. wie ein Schulpraktikum dort arbeite für die 3,5 Jahre oder mache ich dort ne Ausbildung, wo ich dann 3 Tage die Woche in der Kita bin und anstatt Berufsschule dann 2 Tage im Studium bin. Bin gerade echt am verzweifeln.

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Wie soll ich mein Mitläufertum beenden, ohne allein zu sein(Studium)?

Guten Abend liebe Community,

ich habe leider folgendes Problem, augrund dessen ich euch gerne um Rat fragen würde:

Ich habe vor einem Monat angefangen zu studieren und habe irgendwie noch immer keine Freunde gefunden...

Der Unterricht findet an einer internatsmäßig eingerichteten Hochschule mit getaktetem Stundenplan statt, sodass alle Studenten des selben Jahres stets räumlich und zeitlich beisammen sind...auch nach dem Unterricht bzw. in der Freizeit.

Um nicht komplett alleine dazustehen habe ich mich bisher immer an einer Gruppe aus meiner Klasse "geklammert" und bin fast überall mitgegangen, wo sie hingingen...sei es gemeinsame Spieleabende, Abendessen, Spazieren...aber bei keiner dieser Tätigkeiten hatte ich je das Gefühl wirklich dazuzugehören...ich war immer nur ein Anhängsel und wäre am liebsten einfach nur wieder zurück in mein Zimmer gegangen.

Immer wenn sie was unternehmen wollen, fragen sie alle in der Gruppe nach ihrer Meinung, außer mich...und auch sonst, wenn ich irgendwas sage, ist es nicht wichtig für sie...entweder antwortet keiner auf das, was ich sage oder nur ganz kurz und das wars...

Daher laufe ich die letzten Tage immer nur leise mit...weil sich keiner mit mir unterhalten möchte oder ich immer diejenige sein muss, die das Gespräch anfängt, nur um zu sehen, wie es nach wenigen Sätzen schon wieder zum Erliegen kommt...

Generell komme ich fachlich gut mit dem Studium klar, aber die Tatsache, dass ich einfach keine Freunde finde und ich den anderen komplett egal bin, belastet mich einfach nur...

Ich bin immer nett und zuvorkommend zu allen Mitstudenten und versuche Gespräche aufzubauen, aber nie wird dieses Interesse erwidert :(

Danke an alle, die sich diesen langen Text durchlesen. Wisst ihr vielleicht irgendeinen Rat für mich...?

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Geschäftsführertätigkeit in Bewerbung angeben?

Sehr geehrte Community,

da ich nächstes Jahr mein Abitur schreibe, bewerbe ich mich gerade auf Ausbildungen und Duale Studiengänge, da ein normales Studium für mich erstmal nicht in Frage kommt.

Nun bin ich neben der Schule selbstständig (Mitgründer und Geschäftsführer einer UG). Würdet ihr dies in der Bewerbung mit angeben?

Ich befürchte, dass Eventualitäten auftreten könnten, bei denen die jeweilige adressierte Personalabteilung denkt, dass ich nicht ausreichend Zeit hätte, um mich auf ein Duales Studium einzulassen.

Des weiteren habe ich mir in den letzten Jahren einen Instagram Account aufgebaut, welcher nicht unter meinem echten Namen läuft. Auf diesem lade ich Inhalte zum Thema "Aktien und generell das Thema investieren" hoch. Hier sind Inhalte zum Teil auf Uni Niveau zu finden. Der Instagram Account zählte knapp 1.300 Follower bevor ich Inaktiv wurde, weshalb er nun bei 1.200 stagniert. Jedoch ist meine Frage, ob ihr auf einen Account wie diesen Aufmerksam machen , oder eventuell erst im Vorstellungsgespräch davon berichten würdet. (Ich bewerbe mich an Firmen, die etwas mit Finanzen und Wirtschaft bzw. Steuern zu tun haben)

Erst im Vorstellungsgespräch von meiner Nebentätigkeit zu erzählen, darüber bin ich mir im Unklaren, was das für einen Eindruck machen würde.

Den letztendlich, wenn einen Vertrag angeboten bekommen würde, müsste ich je nach Vertrag sowieso um Genehmigung für meine andere Tätigkeit bitten...

Ich bin gerade etwas im Zwiespalt und freue mich auf eure Antworten

LG

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