Was muss alles fürs Studentenunterhalt geregelt werden?

3 Antworten

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Vorrangig ist ja BAföG zu beantragen. Das solltest du rechtzeitig machen, da es etwas dauern kann bis die Anträge bearbeitet sind. Und spätestens in dem Monat wo dein Studium beginnt.

Wenn du einen BAföG Rechner bemühst, dann hast du in etwa schon mal eine Summe mit der du rechnen kannst.

Solltest du nicht den vollen BAföG Satz bekommen oder aufgrund der Eltern keinen Anspruch haben, dann muss nach BGB geprüft werden wer was zahlen kann und muss.

Im BAföG Bescheid wird am Ende dann ggf. ein Betrag X stehen, der von den Eltern zu übernehmen wäre. Das bedeutet aber keineswegs, dass dieser Betrag am Ende auch zu zahlen ist! Beim Bescheid handelt es sich lediglich um einen Leistungsbescheid der nichts darüber aussagt, was nach BGB zu zahlen ist.

Denn alleine die Berechnungen sind unterschiedlich, die zugrunde gelegten Einkommen sind aus verschiedenen Jahren, andere Unterhaltsberechtigte bleiben beim BAföG nur mit einer Pauschale berücksichtigt, das Kindergeld wird beim BAföG gar nicht berücksichtigt usw.

https://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-rechner

Um dir also einen Überblick zu verschaffen, benötigst du Angaben zum Einkommen der Eltern. Und die Eltern müssen letztendlich natürlich sowohl am BAföG Antrag als auch bei der Berechnung des Unterhaltes nach BGB mitwirken.

Verweigern sie dies beim BAföG Antrag, dann stellst du einen Antrag auf Vorausleistung und das Amt "ärgert" sich mit den Eltern ab.

Also setze dich mal zuerst mit ihnen hin und gebt die entsprechenden Zahlen in den Rechner ein. Was kommt dabei raus? Voller Satz plus Kindergeld = das wäre, womit du jeden Monat rechnen darfst.

Wen noch nach BGB gerechnet werden muss, könnte es etwas komplizierter werden, wenn aufgrund des vorrangigen Familienunterhaltes (z.B. Vater arbeitet, Mutter ist Hausfrau, sie geht dir im Unterhaltsrang vor) gerechnet werden muss.

Was Einkommen ist und was abgezogen werden kann, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:

https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html

Die aktuellen Leitlinien sind dort noch nicht aufgeführt, sind aber schon online zu finden.

Du hast, in der Theorie, einen Anspruch auf 930 Euro inkl. Kindergeld.

Der Selbstbehalt deiner Eltern liegt bei jeweils 1650 Euro bereinigtem Netto.

Der Höchstsatz BAföG liegt bei 812 Euro bzw. 934 Euro, wenn du Kranken- und Pflegeversicherung selbst zahlen müsstest.

https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/foerderungsarten-und-foerderungshoehe/was-sind-bedarfssaetze-und-wie-hoch-sind-sie/was-sind-bedarfssaetze-und-wie-hoch-sind-sie.html

Aber du dürftest ja noch bei den Eltern versichert sein...

Dazu kommt noch das Kindergeld (250 Euro) welches dir die Eltern entweder weiterleiten oder du einen entsprechenden Abzweigungsantrag stellst. Wenn du dir dann noch einen Minijob suchst, dann dürfte eine kleine Wohnung auch problemlos zu finanzieren sein.

ansonsten solltest du dich auch schon mal um ein Studentenzimmer kümmern im Studentenwohnheim, über eine WG nachdenken oder dich nach einem möblierten Zimmer umschauen.. Schaue auch im Umland der Stadt nach wo du studieren willst. Und bei der Gelegenheit gleich nach Verbindungen der Öffis.

Dann musst und solltest dich über Versicherungen schlau machen: Hausrat und Haftpflicht. Und natürlich später den Antrag für ARD- und ZDF

https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/informationen/informationen_fuer_studierende/index_ger.html

Postnachsendeantrag rechtzeitig stellen, Umzugskartons beschaffen (perfekt sind da auch Bananenkartons), Umzugshelfer organisieren, Liste machen was noch benötigt wird (Staubsauger, Geschirr etc.) und schon mal im Familien- und Freundeskreis rum fragen ob wer was doppelt hat...), Werkzeugkiste packen, etc.

Noch ist es ja ein wenig hin, aber die Monate gehen schnell vorbei und viele Studenten werden dann auf den Wohnungsmarkt strömen.

Safirblau 
Fragesteller
 02.02.2023, 13:09

Soweit ich weiß muss ich erst in meiner Uni angenommen werden um Bafög beantragen zu können. Leider kann ich mich erst ab Mai einschreiben.

Oder kann ich das alles auch ohne schon eingeschrieben zu sein ?

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Kessie1  02.02.2023, 13:55
@Safirblau

Du benötigst die Immatrikulationsbescheinigung. Und dann sofort BAföG beantragen!

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Zunächst musst du Bafög beantragen, das ist vorrangig. Wird es angelehnt, dann sind deine Eltern in der Lage, dich zu finanzieren.

Als auswärst lebendem Studierenden stehen dir 930,-- Euro zur Verfügung íncl. Kindergeld von 250,-- Euro, wenn deine Eltern diesen Bertrag aufbringen können.

Du solltest dich mit den beiden an einen Tisch setzen und klären, was sie leisten können.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

wie viel Geld zu bekommst , musst du deinen Eltern fragen, denn die sind unterhaltspflichtig. Wenn die nichts haben, denke ich mit Abi, das man zu studieren braucht, kann man auch die BAFÖG sätze herausfinden