Mängel an Möbeln wieviel Prozent Entschädigung können wir verlangen?

Hallo,

ich habe zwei Fragen die sich um eine Bestellung von Möbeln im Möbelhaus handeln. Als erstes möchte ich den Fall schildern und drunter schreibe ich dann meine Frage. Ich wäre sehr Dankbar wenn uns jemand helfen könnte der sich mit so etwas auskennt, wir tun es leider nicht.

Im September 2014 haben wir in einem Möbelhaus verschiedene Möbel gekauft. Tisch, Stühle 2 Vitrinen, ein Lowboard und eine Anrichte im Wert von 5500 Euro. Die Lieferung wurde uns vor Weihnachten garantiert (auf dem Kaufvertrag steht Lieferzeit: ca 14 Wochen, dass wäre die KW 52 gewesen). Die Lieferung der Schränke und der Stühle erfolgte Ende Januar! der Tisch ist bis heute nicht geliefert, soll aber nächste Woche kommen.

Nach der Lieferung der Schränke, fiel meinem Freund auf, dass erhebliche Mängel an jedem einzelnen Teil der Schränke sind. Sofort machten wir uns ran und fotografierten jeden einzelnen und schrieben detailliert dazu was defekt ist. Das Schreiben ging sofort an das Möbelhaus, per Einschreiben. Nach kurzer Zeit meldete sich ein Aussendienstmitarbeiter vom MH, der kam, schaute sich die Mängel an und sagte uns was mit hoher Wahrscheinlichkeit getauscht wird und das die anderen "kleinen" Mängel eben so wären und dies eventuell über einen Preisnachlass geregelt wird. Wir bekamen einen Brief, dass gewisse Teile getauscht werden. Von einem Preisnachlass keine Rede mehr. Also machte mein Freund sich auf zum MH (einige Fahrtkilometer entfernt) und versuchte die Sache mit jemandem vor Ort zu klären. (Ich muss erwähnen, wenn man anrief,( dass taten wir sehr oft), hiess es immer wir klären dass im Haus und melden uns zurück. Es meldete sich nie jemand). Vor Ort gab es auch keine Einigung. Man erzählte uns, dass man von einigen der Mänge angebl.l nichts wisse, der ADMA habe diese nicht weiter gegeben und unsere Mängelanzeige liege derzeit nicht vor. Mein Freund verschwand mit der Aussage vom MH "Wir versuchen eine Klärung zu finden und melden uns morgen Vormittag bei Ihnen". Das tat dann tatsächlich jemand. Das Angebot vom MH: - größere Mängel werden vom MH beseitigt und die "kleinen" Schäden sollen bleiben, hierfür würden wir einen Preisnachlass von 350,00 Euro bekommen. - für den Tisch, der 11 Wochen!!!! nach vereinbarter Lieferzeit und ca. 6 Wochen später als die anderen Möbel kommt, bekommen wir 50,00 Euro Nachlass. Jetzt meine Fragen: 1) Ist ein Preisnachlass von 350,00 Euro bei dem Aufwand den wir hatten (ständige Telefonate, hin fahren um Klärung zu finden, zuhause sein wegen der Lieferung UND damit Leben müssen das sich kleine Mängel an den Teilen befinden) gerechtfertigt, oder kann man da einen höheren Preisnachlass bei der hohen Summe verlangen? 2) Ein Preisnachlass von 50,00 Euro für einen Lieferverzug von 11 Wochen erscheint uns ebenfalls etwas lächerlich (preis: 900 Euro). Was kann man da machen?

Über schnelle Antworten wäre wir sehr Dankbar!

Möbel, Mangel
Risse in Massivholztisch ein Mangel?

Hallo,

wir haben einen Tisch aus Massivholz. Vor 6 Wochen sind wir umgezogen. Offensichtlich durch die "Klimaveränderung" gab es vor kurzem einen lauten Knall und der Tisch hatte einen ca. 80 cm langen Riss längs. Die Stelle ist an einer Verleimung. Inzwischen hat sich der Riss verlängert und es sind weitere Risse dazu gekommen.

Der Kundendienst des Möbelhauses, bei welchem wir den Tisch kauften, meinte, dies sei bei Holz normal, Holz arbeite schließlich und bei Veränderung des Raumklimas sowieso.

Das ist mir letztlich auch klar, dass Holz diese Eigenschaften besitzt. Wir haben jedoch schon immer Massivholzmöbel gehabt, von der Wohnzimmerschrankwand über Kinderzimmermöbel bis hin zu einem Esstisch war alles dabei. Und noch NIE hatten wir irgendwelche Risse in diesen Möbeln. Wenn es ein völlig normaler Vorgang für Holz wäre, dann müsste dies über kurz oder lang ja überall passieren.

Ich bin aber der Meinung, dass wenn Möbel aus Massivholz gemacht werden, dass die Verarbeitung dann so erfolgen muss, dass die Möbel auch dauerhaft halten. Würde ein Kleiderschrank plötzlich einen Riss von unten nach oben bekommen, könnte man ja auch nicht argumentieren, dass es halt so ist. Ich hab sowas wie gesagt selbst noch nie erlebt und auch nicht gehört, dass Massivholzmöbel "standardmäßig" Risse bekommen. Die Möbel, die keine Risse bekommen, sind dann wohl "besser" hergestellt. Daraus folgt für mich, dass in der Herstellung unseres Tisches Fehler gemacht wurden. Entweder in der Konstruktion oder in der Verarbeitung.

Muss ich mich vom Möbelhaus jetzt so abspeisen lassen oder liegt hier ein Mangel vor?

Holz, Tisch, Mangel, Massivholz, Riss
Sofagarnitur reißt nach 3 Jahren an den Nähten auf und es löst sich die obere Materialschicht ab

Hallo,

ich und mein Mann haben uns im April 2009 eine beige Sofagarnitur (Flockstoff/ Microfaser? sieht aus wie veloursleder) von Ca....-Polstermöbel gekauft. Nach etwa einem halben Jahr bildeten sich dunkle Schatten auf den Sitzflächen. Als Antwort bekam ich von Ca....-Polstermöbel das dies "normal" sei und dies Sitzspiegel seien. Etwa 2 Jahre nachdem wir die Sofagarnitur hatten, entstand zwischen den Sitzkissen Risse. Im Mai dieses Jahres reinigte ich die Sofagarnitur und stellte fest das diese Risse immer größer werden und die obere Schicht des Materials des Sofas sich ablöst und die Löcher der Nähte größer werden/aufreißen. Ich habe mich jetzt 2x an den Händler gewannt und dieser an den Hersteller, immer mit einer Ausrede(Abnutzung, Beanspruchung/Wassereinwirkung)! Muss ich das so hin nehmen? Wir dachten wir kaufen von einem Hersteller aus Deutschland und einem guten Händler damit wir länger etwas von dieser Sofagarnitur haben...Was kann ich machen? Habe ich überhaupt eine Möglichkeit? Der Hersteller ist nicht sehr Kundenorientiert. Hat mir sein Reinigungsmittel für die Sofagarnitur empfohlen (wie der Hersteller meint liegt dieser Qualitätsverlust des Stoffes daran weil ich nicht sein Reinigungsprodukt verwendet habe!)Ich habe den Hersteller eine direkte Anfrage nach diesem Reinigungsmittel gesendet...aber geantwortet hat er nicht!) Ich habe die Sofagarnitur abgesaugt und wenn mit einem feuchten Tuch (extrem ausgedrückt) abgewischt und dadurch entstehen solche Mängel?! Ich bin verunsichert ob ich mich an die Verbraucherzentrale wenden sollte oder nicht...was meint IHR? Vielen dank ... ...

Möbel, Recht, Garantie, Mangel, Verbraucherrecht
Privater Autoverkauf, hafte ich für Mangel(hoher Ölverbrauch)?

hallo, kurze vorgeschichte mitte februar 2015 habe ich ein günstiges auto gekauft bj 1999 mit neuem tüv und alles soweit inordnung, ich habe das auto nur in der stadt gefahren ca 2000km weit ich musste nie öl nachfüllen die öllampe hatte auch nie gelöchtet...anfang oktober habe ich dieses auto weiterverkauft da mir der unterhalt doch zu teuer war und mir ein kleinwagen besser liegt... nun habe ich das auto wie gesagt anfang september privat verkauft sachmängelhaftung usw wurden natürlich ausgeschlossen. jetzt 6 wochen später hat mich der käufer informiert das er ständig öl nachfüllen müsse(alle paar 100km) würde die öllampe leuchten und ich ihm den mangel verschwiegen hätte und dies eine arglistige täuschung sei... hätte ich davon gewusst hätte ich das natürlich gesagt, aber mir war dieser mangel absolut nicht bekannt und wahrscheinlich auch nicht vorhanden, da wie gesagt bei mir das problem nicht auftrat...dazu muss ich noch sagen das der käufer einen wagen mit anhängerkupplung gesucht hat...nun vermute ich das er mit einem schweren anhänger vielleicht den mangel selbst verursacht hat ? aber wie sieht es rechtlich aus, da mir der käufer mit einem anwalt gedroht hat? arglistige täuschung wäre ja wenn ich das fahrzeug bewusst mit dem schaden verkauft habe? dies habe ich aber nicht, da ich ja wie gesagt nichts von dem schaden wusste bzw der mangel beim verkauf nicht vorhanden war...

Recht, Mangel, Ölverbrauch
Rolladenspalt Mangel oder hinzunehmen?

Hallo ich melde mich mal wieder mit unserem Dauerproblem an unserem neubau. Leider haben wie mit den meisten Fenstern bzw Rolladen Probleme welche zum Teil bereits behoben wurden.

Nun geht es um den Rolladen im Wohnzimmer. Der Panzer war defekt und wurde komplett ersetzt im August 2020. Nun ist es seit dem Tage des Einbaus so,dass zwischen zwei Lamellen ein Spalt ist welcher nicht weg geht.

Dieser war seit dem Einbau vorhanden und wurde direkt bemängelt (im hellen dringt Licht durch den Spalt). Nun knapp 6Monate später wurde erneut versucht den Mangel zu beheben der Mitarbeiter (ein anderer als im August) teilte bei der Begutachtung mit, dass dies nur eine Einstellungssache sei und bei der Abstellung der anderen Mängel mitgemacht wird. Nun war der Mitarbeiter und ein weiterer diese Woche da und haben versucht die Mängel abzustellen. Plötzlich hieß es der Spalt wäre da da dort sand zwischen sei. Man hat über eine Stunde versucht dies einzustellen und mit WD40 rumgesaut (auf dem Foto nicht zu erkennen da ich es sauber gemacht habe ). Schlussendlich hieß es ich solle im Frühling den Panzer säubern dann wäre das Problem gelöst. Dies sehe ich nicht so da der Mangel bereits beim Einbau (direkt aus der Plastikpackung und ohne Sand) vorhanden war. Ich sehe dies als Mangel an und von nicht bereit die Summe zu zahlen bis der Mangel abgestellt wurde.

Bild zu Frage
Fenster, Gewährleistung, Mangel, Neubau, rolladen
Unzufrieden mit Fliesenleger - zu Recht oder bin ich zu pingelig?

Hallo,

wir haben gerade unser Bad saniert. Jetzt gibt es Probleme mit dem Fliesenleger, der eigentlich schon öfter zu unserer zufriedenheit für uns gearbeitet hat.

  • Zunächst fiel mir direkt nach Verlegung eine komplett gesprungene Fliese auf. Habe das angemerkt, er hat die Fliese am nächsten Tag ausgetauscht. Allerdings ist diese Fliese nun nicht mehr plan mit dem Rest. An einer Ecke (und nicht ander ganzen Fliese) sind ca. 1-2mm Nieveauunterschied zur Nachbarfliese. Dieses Problem des Niveauunterschieds habe ich jetzt noch an mehreren Stellen festgestellt. An 2 Stellen so stark, dass man es mit bloßem Auge sieht, sonst kann man es fühlen. Der Untergrund war absolut glatter Trockenbau, also sollte es daran nicht liegen.

  • Dann hatten wir ursprünglich vereinbart, dass der Duschbereich Deckenhoch gefliest werden soll (alles andere 1,20 hoch). Nachdem er die erste Reihe gesetzt hat, bittet er mich zu gucken: die Fliese geht bis ca. 5mm unter die Decke. Als ich nach Hause komme, stellen wir fest, dass leider die Decke schief war. Da, wo er's mir gezeigt hatte, waren wirklich nur 0,5mm Lücke, die man gut hätte mit Silikon schließen können. Auf der anderen Seite ist nun eine Lücke von 3,5cm. Auf meine Frage hin, was wir dort mit der Lücke machen sollen, sagt er nur, dass es ja diese Styropor-Stuck-Leisten gäbe. Das könne man dahin kleben. Ja ne, ist klar. In der Dusche... ganz abgesehen davon, dass ich diese Dinger häßlich finde, finde ich, er hat seinen Job nicht richtig gemacht. Oder?

  • Die Kanten der Fliesen sind nicht glasiert. Auch wenn wir nicht darüber gesprochen hatten, hätte ich eine Kantenschiene erwartet. Oder zumindest, dass er das bespricht. Aber nix. Die unlasierten Kanten sind jetzt auf 1,20 Höhe gut sichtbar.

  • Direkt hinter der Wand der Dusche ist eine rechter Winkel in der Wand. Er hat wohl die (deckenhohen) Fliesen nicht richtig ausgemessen, sie sind nun von der anderen Seite her sichtbar. Auf unsere Frage sagt er: Müssen sie halt nochmal mit etwas Putz angleichen (die Wände sind schon alle Streichfertig professionell verputzt gewesen).

  • Er hat Estrich aufgebracht. Erst sagte er, er müsse 4 Wochen trocknen. Jetzt rief er an, er würde kommende Woche nach 3 Wochen schon fliesen, da eine ander Baustelle stockt. Der Estrich solle trocken sein. Wir haben ein Messgerät geliehen, da wir ihm nicht mehr so ganz trauen: Siehe da, noch 75%, lt. der dem Messgerät beigelegten Skala noch viel zu feucht. Hmmm...

Jetzt ist meine Frage: Sind das, was ich beschreibe, echte Mängel? Hat er sie zu beseitigen? Wen kann ich als Sachverständigen hinzuziehen, damit ich weiß, in welcher Höhe eine eventuelle Minderung ausfallen sollte?

Bau, Fliesen, Renovierung, Sanierung, Bausachverständiger, Mangel
TÜV trotz erheblicher Mängel reklamiert, weitere Weg?

 Hallo,

 ich habe mir unwissend dessen ein Schrottauto gekauft was eine ordnungsgemäß durchgeführte Inspektion und einen sauberen neuen TÜV haben sollte. Abgesehen davon dass die Inspektion laienhaft und unzureichend durchgeführt wurde, stellte sich jetzt  bei einem Werkstattbesuch heraus, dass das Auto ganz erhebliche Mängel aufweist, und niemals den TÜV hätte bestehen dürfen. diesbezüglich hätte ich es natürlich dann nicht gekauft. Ich möchte das Auto am liebsten an den Händler zurückgeben, bzw mit einer Sachmängelhaftung ihn auf die Beseitigung der erheblichen Mängel verpflichten. 

 das Auto wurde in einem Ort gekauft, der weit entfernt von meinem Wohnort ist. Dort wurde auch der TÜV durchgeführt. Meine Werkstatt hat den dortigen TÜV telefonisch kontaktiert, und auf die Situation aufmerksam gemacht. Ich weiß nicht, mit wem beim TÜV das Gespräch stattfand, eventuell war es ja sogar der Prüfer, der mein Auto geprüft hat. Wann hat meiner Werkstatt versichert, sich mit mir in Verbindung zu setzen. Denn es muss ja jetzt eine Nachuntersuchung stattfinden.

Leider  hat sich bisher der TÜV, der am Ort des Händlers natürlich ist, bisher nicht mit mir in Verbindung gesetzt. ich weiß nicht, ob eventuell der Prüfer, hier einfach die Sache auf sich beruhen lassen möchte, oder ob man einfach nur keine Zeit gefunden hat nicht zu kontaktieren. 

Für mich ist die Sache im höchsten Maße unerfreulich! Ich habe sehr viel Geld für dieses Fahrzeug ausgegeben, und kann nun nicht einmal damit fahren. Und ich  kann jetzt einfach nur abwarten, bis ich hier  der Fall weiterentwickelt, was mich natürlich sehr beunruhigt. Ich möchte hier endlich ein Ergebnis haben, und in der Sache weiterkommen. 

Jetzt weiß ich nicht ob es ratsam ist selber einmal dort den TÜV anzurufen? 

Oder ob ich weiterhin einfach  auf seine Kontaktaufnahme zu mir abwarten soll?

Recht, Mangel, TÜV, Nachuntersuchung, Auto und Motorrad
Mängel Brief vom Schornsteinfeger...?

hallo,

gestern war der Schornsteinfeger bei uns. Er hat normal seine Arbeit getan und danach noch den Holzofen begutachtet. Dabei hat er mich gefragt wie wir diesen betreiben. Habe ihm dies erklärt und habe von Ihm auch gesagt bekommen das wir das vollkommen richtig handhaben. Dann wurde von Ihm noch das Holz mit einem Feuchtigkeitsmesser geprüft, auch dies wurde von Ihm als - Trocken - betitelt. Somit war für mich die Sache erledigt.

Heute lag ein Brief im Briefkasten von Ihm mit folgendem Inhalt:

Mängel: An Schornsteinen, Feuerstätten und Verbindungsstücken (SchfG § 13 Abs. 1 Ziffer 3 [BGBl. l S. 1634] u.a.m) (<- hab ich ergoogelt, aber komm mit der erklärung nicht so recht weiter)

Darunter in einem weißen Feld steht dann : Hinweis für den Feuerstättenbetreiber (da folgt eine erklärung wie man mit Holz zu heizen hat, Verbrennungsluft reglelung, Holz tockenheit etc.)

Ich habe ihm auch angerufen und wollte wissen wieso wir das bekommen haben, da ja bei der Prüfung alles Ok war und welche Mengel denn da jetzt genau sein sollen. Ich bekam nur als Antwort das sei ein Standartschreiben und ich soll es zu den Akten legen. Jedoch haben wir noch nie ein solches Standartschreiben erhalten und wissen nun nicht ob wir überhaupt reagieren sollen.

Evtl. ist hier ja ein netter Schornsteinfeger oder User und kann mir erklären was das zu bedeuten hat.. dankeschön

Mietwohnung, Mietrecht, Kamin, Holzheizung, Mangel, Schornsteinfeger