Der Putz fällt von der Decke, ist dies ein wesentlicher Mangel?

7 Antworten

Kontrolliere bitte ob die Decke nass ist. Wenn sie nassist, hat der über dir wohnende nen Wasserschaden. Dann muss ds ganze über den VM laufen.

Wenn nicht, hast du tatsächlich gemietet wie gesehen und wirst wohl vor Einzug die Decken noch renovieren müssen.

Das ist Quatsch ! So einen Mangel, wo der Putz von der Decke fällt, muss KEIN Mieter sanieren.

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Du hast die Wohnung unrenoviert übernommen, richtig?

Dann ist es an Dir, die Wohnung vor dem Einzug zu renovieren oder aber sie weiter unrenoviert zu bewohnen. Schließlich darfst Du sie am Ende auch wieder unrenoviert zurück geben.

Typische Renovierungen, die durch Mieter durchzuführen sind, sind Tapezier- und Malerarbeiten.

Erst schreibst Du, Putz fällt von der Decke und dann sind es aber, wie deutlich zu sehen, Farbschichten, die abplatzen und Tapeten, die nicht mehr halten und das auch noch mehrere Schichten übereinander.

Ich sehe hier keinen Mangel, sondern eher die Folge von unterlassenen Renovierungsarbeiten, die Du Dir ersparen wolltest. Es ist zwar irgendwie gehässig vom Vermieter, Dir eine solche Decke aufs Auge zu drücken, aber die Renovierung, so lange es nur um das Abtragen von Farbschichten und Ablösen von Tapeten geht, ist eindeutig Deine Sache.

Räum das Zimmer nochmal leer und hol die Tapeten (alle Schichten) runter.

Warum sie sich teilweise ablösen, liegt eindeutig daran, dass zuviel an der Decke hängt. Jeder, der schon mal was von Schwerkraft gehört hat, kann es nachvollziehen, dass mehrere Schichten Tapeten nicht auf Dauer an der Decke kleben bleiben. Hohe Luftfeuchtigkeit (Vorgänger) kann z. B. schon dazu führen, dass der Kleister nicht mehr hält und das geht dann eben durch mehrere Schichten.

Wenn beim oder nach dem Ablösen der Tapeten tatsächlich auch noch der Putz von der Decke kommt, ist wieder der Vermieter dran.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Renovieren müssen tue ich überhaupt nicht. Die Frage ist allerdings, ob der Vermieter dies machen muss oder kann. Sowas würde doch sicher in die Kategorie Instandhaltung der Wohnung fallen und ist Aufgabe des Vermieters.

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@throwaway384
Renovieren müssen tue ich überhaupt nicht.

Da hast Du vollkommen recht. Wir vermieten unterschiedlich. Entweder renoviert, weil sowieso eine komplette Generalsanierung notwendig war, mit Erneuerung von Bad, allen Leitungen etc. oder weil der Vormieter die Wohnung beim Auszug renoviert hat.

Und wir renovieren unrenoviert, wenn bis auf Wände und Decken soweit alles sauber und ordentlich ist und auch die von uns irgendwann verlegten Fußböden nocht intakt sind.

Es ist dann Sache der Mieter, ob sie Wände und Decken neu streichen oder tapezieren. Sie dürfen die Wohnung dann auch gerne unrenoviert zurück geben.

Ich vermute genau so ist es bei Dir auch. Du hast unrenoviert übernommen und musst nicht renovieren, aber wenn Du es schön haben willst, musst Du eben ran oder eine Malerfirma ran lassen.

Was, bitteschön, ist Deiner Meinung nach der Unterschied ist hier zwischen Renovierung und Instandhaltung. Abplatzende Farbe und teilweise abgelöste Tapetenschichten, sind Teile alter Wanddeko, die regelmäßig im Rahmen von Renovierungsmaßnahmen erneuert oder aufgefrischt wird. Wurde schon zuviel aufgefrischt, muss eben erneuert werden.

Wenn ganze Stücke von Putz runterfallen, sodass der blanke Beton oder Putzträger (bei älteren Zimmerdecken) sichtbar werden, geht es um die Substanz, für die der Vermieter in der Tat zuständig wäre. Das scheint mir aber hier nicht der Fall zu sein.

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@bwhoch2

Ach, wusste gar nicht, dass wir uns kennen. Na dann können wir auch weiter bei Du bleiben.

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Hallo,

wenn der Vermieter sich jetzt schon so quer stellt, ist das kein gutes Zeichen für ein akzeptables Mietverhältnis.

Diesen Mangel kannst du nicht verursacht haben, somit würde ich je nachdem was im Mietvertrag steht (renoviert/unrenoviert/Übergabeprotokoll ? ec.) ihm eine Mängelanzeige schreiben und den Mangel dort benennen und da du frisch eingezogen bist, ihn auffordern diesen Mietmangel zu beseitigen. Einwurfeinschreiben - nichts mit Rückschein! Musterschreiben gibt es massig im Net

Bilder anfertigen und einige Leute das schriftlich bezeugen lassen, das dies schon existierte. Gerade wenn man an solche Vermieter gerät, sollte man überlegen, ob man das ganze nicht mit Unterstützung eines Mieterverein abwickelt.

Grüße

Die gesetzlichen Bestimmungen beim Mietvertrag sind im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. § 535 BGB Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

(1) 1Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. 2Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. 3Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.

Reparaturen - Vermieter hat für vertragsgemäßen Zustand zu sorgen

Grundsätzlich: Der Vermieter hat die Verpflichtung, den vertragsgemäßen Zustand einer Mietwohnung zu gewährleisten und zu erhalten. Diese Pflicht gilt während der gesamten Mietzeit.

Der Vermieter hat grundsätzlich auch bei einer Neuvermietung dafür zu sorgen, dass die Wohnung vertragsgemäß, ohne wesentliche Mängel, einem neuen Mieter übergeben wird.

Ist ein Schaden oder Mangel aufgetreten, sind die Kosten für die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands in der Regel (wenn den Mieter keine Schuld trifft) vom Vermieter zu tragen.

Ansprüche gegen den Vermieter, die sich auf die Erhaltung oder auf die Schaffung eines vertragsgemäßen Zustandes beziehen, können während der Dauer eines Mietvertrages nicht verjähren.

Frist setzen für Mängel zu beseitigen - Wann ist Vermieter in Verzug?

Ein Vermieter ist in Verzug, wenn er vom Mieter eine schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung (3-4 Wochen) zur Beseitigung eines vom Vermieter zu verantwortenden Mangels erhalten hat, die Reparatur aber innerhalb der gesetzten Frist nicht ausgeführt wird.

FRISTSETZUNG ALS EINSCHREIBEN ZUSTELLEN!!

Zu beachten ist, dass dem Vermieter zur Vornahme der Reparatur eine angemessene Frist zur Verfügung steht, und du die Zustellung ggf. beweisen musst.

Wenn der Vermieter auf Ihre Mängelanzeige nicht reagiert, der Mangel innerhalb der ausreichend bemessenen Frist (3-4 Wochen) nicht beseitigt wurde, dann befindet sich der Vermieter mit Ablauf dieser Frist in Verzug.

Meine persönliche Meinung

Ich habe bei der Schlüsselübergabe den Vermieter darauf angesprochen und er meinte, dass ich das bei der Besichtigung hätte sehen müssen und es jetzt, sozusagen, mein Pech ist.

Solche Aussagen belegen nicht nur, was dem Vermieter seine Mieter wert sind, sondern auch die Inkompetenz solcher Leute.

  1. Du bist entschlossen, dich gegen den Vermieter zu wehren und deine gesetzlichen Recht durchzusetzen.
  2. Du schmierst die Löcher zu akzeptierst die Rechtsauffassung deines Vermieters.

Dazwischen wird es nicht viel geben, was als Lösung in Betracht kommt.

Du solltest dir überlegen Mitglied im Deutschen Mieterverein zu werden.

Die Jahres-Gebühr von knapp 80,- EUR ist bestimmt eine gute Investition.

Erfahrungsgemäß reicht bereits der Briefkopf des Mietervereins, wenn dieser den Vermieter über die Rechtslage aufklärt für eine andere Sichtweise des Vermieters.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Mieterverein seine Mitglieder auch anwaltlich unterstützt - ohne dass du den Rechtsanwalt jedes mal bezahlen musst.

Tipp:

Du solltest dem Vermieter die bereits erwähnte Frist setzen und dir rechtliche Schritte gegen den Vermieter vorbehalten.

Das heißt: Du kannst in der Fristsetzung erwähnen, dass du bei fruchtlosem Fristablauf das Recht hast, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

Die entstehenden Kosten kannst du dem Vermieter in Rechnung stellen.

Egal WANN es auffällt, es sollte SOFORT saniert werden, und das ist Vermietersache, denn es ist meiner Meinung nach eventuell für die Bewohner gefährlich.

Bei Nachbarn hat sich mal ein Quadratmeter Putz von der Decke verselbstständigt und den Wohnzimmertisch gekillt, das war ein Knall in der Nacht, das glaubt man ja nicht.

Also darauf bestehen wenn es tatsächlich so ist, sonst lebst Du gefährlich.
Das hier ist meiner Meinung nach kein unwesentlicher Mangel, sondern ein wesentlicher, gefährlicher Mangel.

Die Ausrede "Das war ja schon bei Übergabe so" zieht meiner Meinung nach gar nicht und ist absolut armselig.

Blöde dabei ist, dass Du nun schon bei Einzug einen Disput mit dem Vermieter hast...