Ab wann ein Arglistig verschwiegender Mangel? KFZ-Autoverkauf?
Huhu zusammen. Ich möchte vorweg sagen, dass ich nicht vor habe jemanden über den Tisch zu ziehen indem ich mängel unerkennbar verschweige. Allerdings möchte ich mir die Mängel auch nicht auf die Stirn schreiben - ich denke ihr wisst was ich meine.. Es geht darum:
Vor etwa 2 Jahren habe ich für knappe 8000€ einen 320d e91 aus 2009 mit 130k km gekauft. Das Fahrzeug stand sehr gut da und hatte laut Tüv Gebrauchtwagencheck kaum mängel.
Im ersten Jahr kamen dann bereits knappe 2500€ Reperaturkosten auf mich zu.
Nun im zweiten Jahr bahnt sich der nächste Spaß an. Alle Dämpfer ölen, der generator quietscht, wasserpumpe und rollen haben starkes Kippspiel und machen teilw. geräusche, schwingungsdämpfer/Riemenscheibe gerissen, winterreifen hatten dieses Jahr ihr letztes.
Die Reperatur dieser Dinge kostet rund 3500€, was mich dazu bringt mein 180.000km gelaufendes Fahrzeug nun gerne verkaufen zu wollen, da die Steuerkette auch noch die erste ist.
Klar, wenn ich den Wagen so verkaufe (Wenn ihn bei den mägeln überhaupt jemand haben möchte) bringt das auto mit glück noch 3000-4000€.
Bei dem Fahrzeug wurde schon relativ viel getauscht (Hardyscheibe, Spurstangen, ABS sensoren, bremsen rundum neu etc)
Nun meine Frage:
Sicherlich wäre es das Fairste dem potenziellen Käufer jeden noch so kleinen Mangel offen mitzuteilen - allerdings macht das ja niemand. Bis zu welchem Punkt obliegt es dem potenziellen Käufer und seiner Sorgheitspflicht mängel selber zu erkennen?
Selbst erkennbare (auch hörbare) mängel wie quetschende Riemen, ölende Dämpfer etc würde ich dem Käufer am liebsten nicht auf die Nase binden. Gehören diese Dinge zu der eigenen Sorgheitspflicht oder besteht hier bei nicht nennen ein Arglistig verschwiegender Mangel?
Natürlich würde ich auch den letzten Werkstattbericht (von vor einer Woche) beilegen auf dem all diese Mängel deutlich in fettgedruckter schwarzer Schrift aufgeführt sind.
Wenn dieses Dokument bei Besichtigung frei lesbar ist; Muss ich dann überhaupt etwas über die Mängel sagen, oder ist der Käufer "Selbst Schuld" wenn er sich das Dokument nicht anschaut?
So Richtig wohl fühle ich mich damit ehrlichgesagt nicht. Allerdings habe ich, wie viele andere auch, eben auch nichts zu verschenken. Mh.
Würde mich da über eure Meinung freuen.
3 Antworten
Du musst beim Verkauf eines solchen Autos auf die Mängel hinweisen, welche du kennst. Unterlässt du das, so kann man dir arglistige Täuschung unterstellen und der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Kennt der Käufer die Mängel bei Vertragsabschluss, dann ist eine Rückgabe des Fahrzeugs praktisch ausgeschlossen.
Wenn bei dem Fahrzeug die Steuerkette bei 100 000 Kilometer hätte ausgewechselt werden müssen, dies aber unterlassen wurde und das Auto bereits 130 ooo Kilometer auf dem Tacho hat, ist damit zurechnen, dass das irgendwann zu einem Motorschaden führt. Das wäre für mich ein Mangel.
Hallo MarcSteve,
die gesetzlichen Bestimmungen beim Kaufvertrag sind eigentlich recht einfach und überschaubar.
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Du schreibst:
Das Fahrzeug stand sehr gut da und hatte laut Tüv Gebrauchtwagencheck kaum mängel.
Gut zu wissen:
Für eine optimale Bewertung im Bezug auf die Sachmängelhaftung wäre es von Vorteil, wenn du die Mängel detailliert beschreiben könntest.
§ 442 Kenntnis des Käufers(1)1Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt.
2Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Die Fahrzeugdaten:
- Kaufpreis: 8.000,- EUR
- Baujahr: 2009
- Laufleistung: 130.000 km
- Gekauft vor: 2 Jahre
- Reparaturkosten: 2.500,- EUR
- Reparaturkosten: 3.500,- EUR
- Kilometerstand: 180.000 km
- Verkaufswert mit Mängel 3.000,- EUR bis 4.000,- EUR
Du schreibst:
Sicherlich wäre es das Fairste dem potenziellen Käufer jeden noch so kleinen Mangel offen mitzuteilen - allerdings macht das ja niemand.
Wichtig zu wissen:
Was andere machen, bzw. unterlassen, spielt im Bezug auf die Sachmängelhaftung überhaupt keine Rolle!
Fair ist ein Vertrag immer dann, wenn die Vorteile für Käufer und Verkäufer ausgewogen sind.
Meine persönliche Meinung ist:
Ich bin etwas über den Mängelbericht überrascht.130.000 km sind eigentlich kein Kriterium, das den Reparaturaufwand rechtfertigen könnte.
Nach eigener Aussage betragen die Kosten für die Mängelbeseitigung insgesamt 6.000,- EUR.
Du schreibst:
So Richtig wohl fühle ich mich damit ehrlich gesagt nicht. Allerdings habe ich, wie viele andere auch, eben auch nichts zu verschenken.
Gut zu wissen:
Du brauchst auch nichts verschenken und kannst trotzdem fair handeln!
Die Rechnung:
Wert (Kaufpreis) 8.000,- EUR.
Wert-Minderung durch Reparaturkosten von 6.000,- EUR
Wert mit Sachmängeln 2.000,- EUR
Dein Verkaufspreis: 2.000,- EUR
Tipp:
Wenn du Käufer findest, die dir mit den Sachmängeln 3.000,- EUR bis 4.000,- EUR zahlen, würdest du sogar noch einen Gewinn machen.
Gewährleistung beim AutokaufWenn du von diesen Schäden Kenntnis hast und sie für dich behältst, dann ist der Tatbestand des arglistigen Verschweigen erfüllt.