Schimmel vom Vormieter in der Wohnung?
Hallo, hab da eine Frage zu der Haftung bei Schimmel. Als wir die Wohnung besichtigt haben war an der Decke etwas Schimmel im Badezimmer. Der Vermieter sagte den Vormietern das sie den behandeln sollten und danach überstreichen sollten. Es wurde gesagt das eine der Vormietern nie nach dem Duschen gelüftet habe. Als wir eingezogen sind war alles überstrichen und sauber. Jetzt nach 10 Monaten kommt der Schimmel langsam wieder durch . Da wir wussten das dort vorher Schimmel war reißen wir nach dem Duschen komplett das Fenster für 20 min bis 30 min auf um die Feuchtigkeit vom Duschen herauszulassen. Heizen tun wir auch im Bad. Wir haben dem Vermieter Bescheid gegeben das der Schimmel wieder langsam zum vorschein kommt. Er sagte wir sollten das noch einmal behandeln und überstreichen. Muss ich dies tun ? Oder muss er das tun? Kann er uns die Schuld für den Schimmel geben obwohl der ja schon bei den Vormietern da gewesen ist? Wie sollen wir uns jetzt am besten Verhalten? LG
4 Antworten
Die Stelle, wo der Schimmel erneut entsteht, ist wohl die problematische in Eurem Bad.
20 bis 30 Minuten ist definitiv zu lang. Da kühlt das Bad zu sehr aus.
Ein Vergleich:
Saunabesuch im Winter bei 0°C Außentemperatur. 10 - 15 Minuten in die Sauna, dann raus an die frische Luft für ca. 3 Minuten. Das macht einem überhaupt nichts aus. Bleibt man aber, weil man sich für besonders eisern hält, 10 Minuten draussen, holt man sich eine Lungenentzündung und ist bald tot.
So in etwa geht es auch den Wänden in Eurem Bad. 7 bis 10 Minuten, um die Feuchtigkeit raus zu lüften. Läßt man die Fenster länger offen, kühlen vor allem die problematischen Stellen zu sehr aus. Ebenso die Luft im Bad. Selbst, wenn man danach wieder kräftig einheizt, dauert es zu lange, bis die kalten Wand-/Deckenoberflächen wieder aufgewärmt sind und Feuchtigkeit, die noch im Raum ist, schlägt sich dort wieder nieder und sorgt für das Klima, das Schimmel sprießen lässt.
Da es sich hier um einen offenbar dilletantisch kaschierten Vorschaden handelt, hätten Sie im Wohnungsübergabeprotokoll vorsorglich die Festsellung und Zusicherung im Übergabeprotokoll aufnehmen sollen und für den Fall eines erneuten "Durchblühens" die Behebung zur Sache des Vermeiters machen sollen, der sich ja dann, hoffentlich noch im Besitz der Kaution, daran wegen der nun anfallenden Fachhandwerkerkosten schadlos halten kann.
Zu empfehlen wäre, das Badezimmer vor dem Duschen/Baden auf mindestens 20 ° Celsius aufheizen und feuchte Luft nach dem Baden/Duschen bei geöffnetem Fenster und abgeschalteter Heizung nach außen für ca. 10 Minuten weglüften.
Dabei mit einem Abzieher die Fliesen gründlich trocknen und soweit erforderlich mit einem trockenen Tuch nachwischen.
Anschließend das Fenster schließen und die Heizung wieder auf eine im Bad wünschenswerte Temperatur einstellen.
Dann können Sie zumindesten in die Aufrichtigkeit des Vermieters, der diese Notiz unter Zeugen gefertigt hat, vertrauen.
Ihr habt mit dem Vormieter überhaupt nix zu tun, oder hat ihr irgendeinen Vertrag mit dem? Euer Vertragspartner ist ausschließlich der Vermieter.
Ist schon kla. Ob er uns für den Schimmel verantwortlich machen kann ?
Nur, wenn er euch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten nachweisen kann.
Informiert euch im Internet über RICHTIGES Heizen und Lüften!
20 bis 30 Minuten ist völlig verkehrt.. die Wände kühlen ja komplett aus und der Schimmel hat noch mehr Chancen da wieder durchzukommen..
behandeln und überstreichen, ja der Vermieter machts sich da echt einfach..
ihr müsst ihn schriftlich auf den Mangel hinweisen und ihm ne Frist geben, das zu beseitigen.. reagiert er darauf nicht, würde ich mal den Mieterschutzbund einschalten...lasst euch da von den Anwälten beraten, wie ihr da jetzt weitermacht
Danke für die Info mit den lüften. Man kann nur dazu lernen. Ja ich befürchte nur wenn wir ihn jetzt darauf schriftlich hinweisen wird er entweder es selber machen. Oder eine Firma schicken und uns das dann in Rechnung stellen.
ihr MÜSST das schriftlich machen.. zu eurer eigenen Absicherung.. das ist wirklich mehr als wichtig.. wenn er euch das draufdrücken will, dann erst recht zum Mieterbund
Danke für die Antwort. Ich weiss das er sich fie Mängel aufgeschrieben hatte. Aber habe keine Kopie des Protokolls.