Hallo :)

Vielleicht kennt sich jemand mit Recht aus.... Es gibt einen Fall, Vater lebt in Dänemark, Mutter lebt mit dem Kind in Deutschland. Das Kind (18) beginnt nun bald eine Ausbildung in einer Berufschule (naja quasi noch reines Berufsvorbereitungsjahr, danach Ausbildung). In Dänemark ist es wohl nicht üblich in der Lehre weiterhin vom Vater gefördert zu werden (Unterhalt). Hier in Deutschland ist das Gesetz ja bis Ende der Ausbildung (je nach Einkommen des Kindes). Die Mutter hat wirklich nicht viel Geld zur Verfügung (arbeitet aber Vollzeit), es reicht nur knapp für die Zwei. Ohne Unterhalt wäre das finanziell schon sehr dramatisch.

Kennt sich jemand aus, ob das Kind jetzt noch Unterhalt bekommt und wie lange noch? Zählt im Grunde das deutsche Gesetz oder das dänische oder ist es individuell? Wo könnte man so etwas nachfragen?

Vielen Dank! :)