Meine Mutter hat mich rausgeschmissen was soll ich tun?

tatja19  12.05.2023, 17:04

bist du gerade in ausbildung oder in einer schule des zweiten bildungsweges oder wie holst du den realschulabschluss nach

SailorEarth4 
Fragesteller
 18.05.2023, 18:32

Ich bin auf einem Berufskolleg und gehe für ein Jahr komplett zur Schule. Ich hab von 07:55-14:45 Unterricht und das 5/7 Tage in der Woche.

7 Antworten

Du bist nun bei deinem Freund gemeldet und solltest nun deine Mutter nachweislich auffordern dir ihre Einkommensbelege der letzten 12 Monate samt letztem Steuerbescheid zuzusenden.

Sie hat dich rausgeworfen, du bist noch in Schulausbildung und damit ist sie zum Barunterhalt verpflichtet.

Du kannst auch zum Jugendamt gehen, die jungen Leuten bis 21 mit Rat und Tat helfen. Nur vor Gericht vertreten kann dich das Jugendamt nicht. Sollte deine Mutter sich also der Zusammenarbeit verweigern, dann ist das Jugendamt raus.

Dann wäre der nächste Schritt dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht zu holen und damit zum Anwalt für Familienrecht zu gehen. Der wird dann deine Mutter anschreiben, ggf. eine Auskunfts- und Unterhaltsklage einreichen.

Rein theoretisch stehen dir mit eigener Wohnung 930 Euro inkl. Kindergeld zu. Inwieweit deine Mutter allerdings leistungsfähig ist, ist dann wieder eine andere Sache.

Auch solltest du sie auffordern dir ab sofort das Kindergeld weiterzuleiten!

Da das Ganze ggf. am Ende über ein Familiengericht läuft, kann sich die Sache natürlich hinziehen.

Also solltest du auch beim Jobcenter vorstellig werden, deinen Fall dort schildern. In eng begrenzten Fällen übernimmt das Jobcenter eine Zusage für die Kostenübernahme einer eigenen Wohnung. Allerdings hätte das VOR der Ummeldung stattfinden müssen. Aber du solltest es versuchen und dort auch kund tun, dass du derzeit überhaupt kein Geld zum Leben hast, so dass man dir zumindest Bürgergeld gewährt ohne Mietanteil, bis die Unterhaltssache mit der Mutter geklärt ist.

Du kannst, wenn du dich umgemeldet hast, die Möglichkeit, bei der Kindergeldkasse einen Abzweigungsantrag zu stellen, dann bekommst du und nicht sie das Kindergeld ausgezahlt.

Einen Unterhaltsanspruch gegen sie hast du, wenn du dich in Schul- oder Berufsausbildung befindest oder studierst.

Da du unter 21 Jahre alt bist, wende dich bitte an das Jugendamt der Stadt, in der du jetzt gemeldet bist und bitte um Hilfe bei der Berechnung des Unterhaltes.

Das JA MUSS dir helfen, dazu sind sie verpflichtet. Sie werden deine Mutter anschreiben und die Einkommensunterlagen anfordern. Dann berechnen, dir das Ergebnis mitteilen.

Du bist dann allerdings in der Pflicht, das Geld von dir zu fordern. Du kannst dir direkt vom JA einen Beratungsschein für eine Erstberatung beim Anwalt geben lassen, dann kostet diese um die 30,-- Euro.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

du kannst dich beratungssuchend ans jugendamt wenden, damit die dir bei der unterhaltsberechnung helfen. du musst beide eltern auffordern ihre unterlagen einzureichen.

da du in die schule gehst, wirst du erstmal schülerbafög beantragen müssen und beide eltern müssen ihre einkommensunterlagen ausfüllen. tun sie das nicht, kümmert sich das bafögamt darum.

Lernen allein klar zu kommen. Flügge werden.

SailorEarth4 
Fragesteller
 18.05.2023, 18:30

Ich wurde von Baby an immer ins kalte Wasser geschmissen, ich möchte zum ersten mal in meinem Leben normal Hilfe bekommen...aber trotzdem danke.

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geh zum Jugendamt, die helfen dir die direkte Auszahlung der Kinderbeihilfe an dich und den Unterhalt zu regeln, der dir von deiner Mutter bis zum Abschluss der 1. Berufsausbildung bzw bis du 25 bist zusteht.

und darüber hinaus solltest du versuchen, wieder ein normales Verhältnis zu deine Mutter aufzubauen, auch wenns nicht sofort ist.