Frage bei Unterhaltszahlungen?

2 Antworten

Was bedeutet es denn unterm Strich? Das du den Unterhalt (für ein Kind?) nicht mehr zahlen kannst oder nun weniger Unterhalt zahlen kannst?

Deine Kreditraten werden nicht als Miete gesehen.

Geht es hier denn auch um eine Scheidung? Dann findest du hier Infos dazu:

https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterhalt/

Aber auch hier gilt:

Eltern, die sich in dieser Lage befinden, sind gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber aber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden (sogenannte gesteigerte Unterhaltspflicht). Dies beruht auf ihrer besonderen Verantwortung für den angemessenen, nicht nur den notwendigen Unterhalt ihrer Kinder. Für die Eltern besteht deshalb eine besondere Verpflichtung zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft und zur Ertrag bringenden Nutzung von Vermögenswerten.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kindesunterhalt-27-der-wohnvorteil-bzw-wohnwert_idesk_PI17574_HI13005482.html

sassenach4u  19.04.2023, 19:38

Lies bitte meine Antwort...

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Das ist doch erfreulich für den Kindesunterhalt, denn dein Eigentum bedeutet, der Wohnwert wird dir nun als Einkommen angerechnet. Dagegen kannst du allerdings die Kreditzinsen davon absetzen.

Allerdings kann ausnahmsweise trotzdem noch ein Teil der Tilgungsrate abgezogen werden, wenn die Investition in die eigene Immobilie als zusätzliche Altersvorsorge behandelt werden kann. Denn die Ausgaben für eine zusätzliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Altersvorsorge sind bis zu einem Betrag in Höhe von insgesamt 4 Prozent des Bruttoeinkommens abziehbar.

Alles richtig gemacht, dein Kind wird es freuen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Kessie1  19.04.2023, 19:52

Nach neuer Rechtsprechung:

Die Kreditraten sind vom Wohnwert abzuziehen, und zwar sowohl beim Kindesunterhalt als auch beim Ehegattenunterhalt. Nach neuerer Rechtsprechung des BGH können die gesamten Raten abgezogen werden, also sowohl Zinsen als auch Tilgung.
Beim Kindesunterhalt darf dies allerdings nicht dazu führen, dass der Mindestunterhalt unterschritten wird (unterster Satz der Düsseldorfer Tabelle).
Sind die Kreditraten höher als der anrechenbare Wohnwert, so kann der Differenzbetrag möglicherweise als zusätzliche Altersvorsorge geltend gemacht werden.

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/wohnwert-als-einkommen/

Kann also eine Nullnummer für ihn werden und er zahlt den Mindestunterhalt wie gehabt.

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sassenach4u  19.04.2023, 19:53
@Kessie1

Stimmt, jetzt geht ja alles. Kann eine werden, muss aber nicht.

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kdthy 
Fragesteller
 19.04.2023, 20:47
@Kessie1

Meine Güte man merkt das hinter dem Display Frauen sitzen. Es war eine stink normale Frage, ich muss doch auch wissen ob ich den Unterhalt neu berechnen muss. Das die Kosten höher für alle sind/ werden ist ja bei den Kosten die man zur Zeit auch hat normal. Deswegen ist man gleich abgestempelt, stimmt ja der blöde Kindsvater soll sich nicht mal das Eigenheim leisten können.. wie kann er nur.

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Kessie1  19.04.2023, 20:55
@kdthy

Warum so aggressiv? Was machst du mich denn jetzt bitte so an? Geh zum Anwalt und lasse rechnen...

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