Frage bei Unterhaltszahlungen?
Hallo meine wirtschaftlichen Verhältnisse ändern sich, d.h. meine Miete ändert sich.
Die Wohnung für die ich Miete bezahlt habe fällt weg, dafür zahle ich jetzt zwei Kredite für das Haus das ich gekauft habe. Wird das denn als Miete gezählt?
2 Antworten
Was bedeutet es denn unterm Strich? Das du den Unterhalt (für ein Kind?) nicht mehr zahlen kannst oder nun weniger Unterhalt zahlen kannst?
Deine Kreditraten werden nicht als Miete gesehen.
Geht es hier denn auch um eine Scheidung? Dann findest du hier Infos dazu:
https://www.scheidung.org/wohnvorteil-kindesunterhalt/
Aber auch hier gilt:
Eltern, die sich in dieser Lage befinden, sind gemäß § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB ihren minderjährigen unverheirateten Kindern gegenüber aber verpflichtet, alle verfügbaren Mittel zu ihrem und der Kinder Unterhalt gleichmäßig zu verwenden (sogenannte gesteigerte Unterhaltspflicht). Dies beruht auf ihrer besonderen Verantwortung für den angemessenen, nicht nur den notwendigen Unterhalt ihrer Kinder. Für die Eltern besteht deshalb eine besondere Verpflichtung zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft und zur Ertrag bringenden Nutzung von Vermögenswerten.
Das ist doch erfreulich für den Kindesunterhalt, denn dein Eigentum bedeutet, der Wohnwert wird dir nun als Einkommen angerechnet. Dagegen kannst du allerdings die Kreditzinsen davon absetzen.
Allerdings kann ausnahmsweise trotzdem noch ein Teil der Tilgungsrate abgezogen werden, wenn die Investition in die eigene Immobilie als zusätzliche Altersvorsorge behandelt werden kann. Denn die Ausgaben für eine zusätzliche Altersvorsorge neben der gesetzlichen Altersvorsorge sind bis zu einem Betrag in Höhe von insgesamt 4 Prozent des Bruttoeinkommens abziehbar.
Alles richtig gemacht, dein Kind wird es freuen.
Stimmt, jetzt geht ja alles. Kann eine werden, muss aber nicht.
Meine Güte man merkt das hinter dem Display Frauen sitzen. Es war eine stink normale Frage, ich muss doch auch wissen ob ich den Unterhalt neu berechnen muss. Das die Kosten höher für alle sind/ werden ist ja bei den Kosten die man zur Zeit auch hat normal. Deswegen ist man gleich abgestempelt, stimmt ja der blöde Kindsvater soll sich nicht mal das Eigenheim leisten können.. wie kann er nur.
Nach neuer Rechtsprechung:
https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/wohnwert-als-einkommen/
Kann also eine Nullnummer für ihn werden und er zahlt den Mindestunterhalt wie gehabt.