Lebenslänglich wegen Unterhalt?

Meine Ex Freundin hat mich angezeigt für mehrere Straftaten die ich NICHT begangen habe, einfach um sich zu rächen. Ich habe ein uneheliches Kind mit ihr und dürfte ihm nur 2 Mal kurz sehen seitdem er geboren ist.

Mein Leben ist dadurch zerstört, meine Gesundheit, meine Finanzen, meine Psyche. Alles ist ruiniert.

Sie wollte mich aus dem Leben des Kindes damit vollständig ausschließen, jedoch ist sie jetzt in finanzielle Schwierigkeiten geraten und verlangt Unterhalt von mir.

Ich werde keinen Unterhalt zahlen wenn folgende Bedingungen nicht erfüllt sind:

• gemeinsames Sorgerecht

• Das Kind bekommt nach der Vaterschaftsanerkennung meinen Nachnamen

• regelmäßiger Umgang

Der Kindesmutter sind die ersten zwei Bedingungen unvorstellbar.

Ich ignoriere schon das Beistandschaftsschreiben über den Unterhalt, die Vaterschaft werde ich ohne diese Bedingungen freiwillig nie anerkennen. Eine gerichtliche Vaterschaftsfestellung folgt. Ich werde zum Gerichtstermin nicht erscheinen. Die Polizei wird mich vorführen müssen. Die Vaterschaft wird dann festgestellt, ich werde die Kosten dafür tragen müssen. Die bezahle ich natürlich auch nicht. Und keinen Cent Unterhalt werde ich freiwillig überweisen. Sobald eine Entscheidung über die Pfändung meiner Sachen und meines Lohns getroffen wird, werde ich meinen Job kündigen. Ich gehe nicht mehr arbeiten. Meine Sachen und mein Auto können die nehmen. Die Miete kann ich dann nicht mehr bezahlen. Die Kosten steigen, die Schulden steigen, bis man mich irgendwann verhaftet. Unterhaltsschuldner können laut Gesetz bis zur 3 Jahre Haft kriegen. Ich werde 3 Jahre sitzen, danach werde ich natürlich auch nicht bezahlen. Und bis wann soll das laufen? Soll ich etwa lebenslänglich deswegen sitzen? Oder bis zum 18ten Jahr des Kindes? Soll ich erschossen werden? Ich bin neugierig.

Recht, Unterhalt, Freiheitsstrafe, Unterhaltspflicht
Müssen unterhaltspflichtige Väter zusätzlich zum Unterhalt auch die Miete für das Kind zahlen?

Hallo, der Vater meines Kindes (11 Jahre ) wurde von der Stadt aufgefordert, zukünftig die Hälfte der Miete für mein Kind und mich zu bezahlen (Unsere Warmmiete beträgt 720 Euro ohne Strom). Ich bin allein erziehend, mein Kind wohnt bei mir, und ist nur 2-3 Tage im Monat beim Vater. Bisher hat er monatlich 230 Euro Unterhalt für unser gemeinsames Kind gezahlt - er arbeitet nur 20-25 Std pro Woche und verdient 850 Euro netto-, konnte daher nie mehr Unterhalt zahlen als den Mindestbetrag- und das Sozialamt bzw. Jobcenter hat die kompletten Mietkosten für mein Kind und mich immer übernommen. Ich selbst arbeite in Teilzeit, und bekomme ergänzend Hartz 4.

Nun soll der Vater meines Kindes zukünftig ca.650 Euro an mich zahlen: Unterhalt + die komplette Miete für das Kind.

Er hat in den gesamten 11 Jahren immer nur den Mindestunterhalt gezahlt , genau den Betrag, den auch das Jugendamt als Unterhaltsvorschuss geleistet hätte. Bisher wurde das vom Jobcenter so akzeptiert -doch jetzt offenbar nicht mehr.

Ist es so üblich, dass der Kindsvater anteilig an den Kosten für die Miete der Mutter und des Kindes bezahlen muss ab dem 12. Lebensjahr des Kindes? Oder gibt es ein neues Gesetz, das diese Regelung vorsieht?

Kinder, Miete, Recht, Unterhalt, alleinerziehende Mutter, Hartz IV, Kinder und Erziehung, Unterhaltspflicht, Unterhaltsrecht, Wirtschaft und Finanzen
Volljährig, Vater weigert sich Unterhalt zu zahlen, was nun?

Ich habe Anspruch auf Unterhalt von meinem Vater. Ich habe seit langem keinen Kontakt mit ihm und lebe auch schon ein paar Jahre im Kinderheim. Als ich volljährig geworden bin hat meine mom ihn angerufen und ihm die Situation geschildert. Er meinte ich solle ihn selbst anrufen und um Unterhalt betteln, daraufhin hat meine mom ihm gesagt, wenn wir keine Einigung finden, klagen wir eben. Er meinte das wir das bitte tun sollen und schauen wie es läuft.

Meine Frage nun ist das wenn wir klagen noch etwas tun müssen, als dieser Anruf? Also ich habe gelesen das ich ihm Unterlagen schicken muss, wie z.b das ich noch zu Schule gehe. Schließlich muss er auch seine Gehaltsabrechnung offen legen.

Also er weiß ja über die Situation Bescheid, allerdings muss in vielen Fällen alles schriftlich gemacht werden.

Meine zweite und Hauptfrage ist, wo bekomme ich Geld her, in der Zeit wo ich keines von meinem Vater erhalte? Schließlich dauern Verfahren Ewigkeiten. Das ist wahrscheinlich auch seine Intuition dahinter.
Ich habe mich schon ein bisschen schlau gemacht, unterhaltsvorschuss gibt es leider nicht für volljährige.

Auch konnte ich in Erfahrung bringen das, das Jugendamt bis zum 21.Lebensjahr mir zur Seite stehen muss. Die Frage ist bloß in welcher Form. Ob ich von ihnen Geld erhalten könnte?

Ich ziehe in ein paar Tagen zur meiner mom als Notlösung, darüber wissen alle Bescheid.
Das einzige was ich weiß ist das ich Kindergeld erhalten müsste. Das sind allerdings 210€? So ungefähr. Aufjedenfall reicht es nicht zum Leben. Meine mom ist arbeitslos daher sie ein Kind mit ihrem neuen Partner bekommen hat. Dieser geht arbeiten, aber beide sind nicht miteinander verheiratet, wohnen aber zusammen.

Auch wenn er arbeiten geht, reicht das Geld nicht aus, um mich zu versorgen. Meine Mom meinte das es das auch nicht braucht, daher ich Ja nicht mit ihm zutun habe.

Rechtsanwalt, Geld, Recht, Unterhalt, Vater, Jugendamt, volljährigkeit
Vater zahlt seit ca. 20 Jahren keinen Unterhalt, was tun?

Hallo

Ich bin in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen und habe seit 20 Jahren keinen (Kindes)Unterhalt gezahlt bekommen/erhalten. Meine Mutter konnte wenig für uns Kinder sorgen, da sie das Kindergeld sparte, um viele Jahre später ein Haus zu finanzieren. Der Vater hat seit der Scheidung keinen Cent Unterhalt gezahlt. Meine Mutter hat sich nie getraut, gerichtlich den Unterhalt einzuklagen. Ich habe heute eine Ausbildung gemacht und sogar studiert. Leider werde ich für meine Arbeit nicht so gut entlohnt. Ich habe ca 5000 Euro Schulden und möchte gerne umziehen, doch leider kann ich mir die Kaution nicht leisten. Ich habe keinerlei Ersparnisse. Es ärgert mich sehr, wie es sein kann, dass man als Kind so hängen gelassen wird.

Ich habe heute nicht nur mit einer verpassten Kindheit zu kämpfen, sondern auch mit den Folgen, dass mir Dinge nicht finanziell ermöglicht werden konnten. Ich hatte nie eine finanzielle Basis, sondern musste mir alles selbst erarbeiten und kaufen. Trotz dem Fleiß und der Arbeit, lebe ich in ärmlichen Verhältnissen.

Ist es denn möglich, den entgangenen Kinderunterhalt, der über diese ganzen Jahre (ca. 20 Jahre) nicht gezahlt wurde, rückwirkend einzuklagen? Kann mir hier bitte jemand helfen?

Ich bin ein ehrlicher Mensch, der sein Geld immer selbst auf ehrliche Weise verdient hat, doch trotzdem bin ich jetzt in Not geraten.

Rechtsanwalt, Recht, Unterhalt, Kindesunterhalt, Unterhaltsrecht, Ausbildung und Studium
Den Hals nicht voll kriegen und dann jammern, dass auf einmal gar kein Unterhalt mehr kommt?

Wenn Menschen sich trennen, dann werden nicht selten die Messer gewetzt und zugesehen, wie man dem anderen noch eins auswischt. Das ist ja leider keine Seltenheit.

Wenn dann noch ein Kind mit im Spiel ist, wird dieser "Rosenkrieg" nicht selten mit besonders unfairen Mitteln ausgetragen.

Vor kurzem habe ich mich mit meiner besten Freundin getroffen. Eine andere Freundin von ihr war auch mit dabei. Ihre Freundin hat ihren damaligen Partner auf eine extrem miese Art und Weise abserviert. Und so, wie sie selber behauptet, versucht sie auch mit allen Mitteln, das Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind zu sabotieren. Stattdessen überzieht sie ihren Expartner mit einer Klage nach der anderen, wo es immer um den Unterhalt geht.

Bisher hat ihr Expartner auch immer Unterhalt gezahlt, hat sich also nichts zu Schulden kommen lassen.

Nun hat er aber keinen Unterhalt mehr gezahlt, als Begründung gab er an, dass seine Firma ihn aufgrund der schlechten Auftragslage leider nur noch in Teilzeit beschäftigen kann. Tja, das ist dann wohl dumm gelaufen. Wo nichts ist, da kann man auch nichts holen, egal wie viele Gerichtstitel man hat. Da können auch Richter und Anwälte drohen wie sie wollen. Mir ist im deutschen Gesetz kein einziger Paragraf bekannt, der besagt, dass arm sein eine Straftat ist.

Dass das Verhalten von beiden Seiten moralisch ziemlich unterste Schublade ist, ich denke das ist unbestritten.

Aber wenn ich ehrlich sein soll, wenn man sich so verhält, wie sie es tut, dann ist doch genau so etwas abzusehen gewesen? Ich frage mich, warum jammert sie so rum und vor allem, warum gefährdet sie mit genau so einem Verhalten das Wohl des Kindes?

Ist so ein Verhalten, also von beiden Seiten, nicht eigentlich ein Fall für das Jugendamt? Also wer sich so verhält, wie die beiden es tun, ich kann mir nicht vorstellen, dass das zum Wohle des Kindes ist?

Beziehung, Unterhalt, Trennung, Kindeswohlgefährdung
Dringend...bin verwirrt.. BAB/Berufsausbildungsbeihilfe und Unterhalt, was wird worauf angerechnet?
  1. Wenn ein Azubi BAB/Berufsausbildungsbeihilfe beantragt, muss er den Unterhalt der Eltern als eigenes Einkommen mit angeben und danach wird dann die Höhe des BAB´s berechnet, ist das richtig?
  2. Wieso will der Vater dann, nachdem das BAB mit Hilfe der Unterhaltshöhe berechnet wurde, nochmals die Unterhaltshöhe seinerseits prüfen lassen, ob er dann nochmal weniger Unterhalt zahlen kann? Es wurde doch das BAB schon entsprechend niedrig errechnet, weil der Azubi Unterhalt bekommt.

Frage: Kann der Vater danach den Unterhalt nochmal abändern und kürzen? Aber dann könnte der Azubi ja wiederum nochmal zum BAB gehen und den neuen (gekürzten) Unterhalt angeben und würde dann ja wiederum mehr BAB bekommen. Dieses Spiel könnte man ja dann beliebig fortführen, bis jeder der beiden Zahler immer weiter die Beträge kürzt?? Das kann ja nicht sein?!

Deshalb meine Frage, ob der Vater nach Berechnung der BAB-Höhe (die ja extra mit Angabe der Unterhaltshöhe entsprechend niedrig berechnet wurde), nochmals den Unterhalt einfach kürzen kann? Vater begründet, dass Azubi ja dann mehr Einkommen durch BAB hat. (Was Azubi ja dann wiederum ebenso bei der BAB wieder angeben könnte..)

Aber welche Zahlung/Leistung wird vorrangig berechnet? Welche wird worauf angerechnet, BAB auf den Unterhalt oder Unterhalt auf das BAB??

Leider konnten weder Jugendamt noch BAB darauf eine Antwort geben.

Nachtrag:

Oh man sorry ich hab einen Fehler gemacht!!

Ich hab Einkommen von 421,- NETTO und davon muss natürlich noch die 100,- Pauschale abgezogen werden !! Hatte ich oben vergessen. Sorry. Sind als 321,- und nicht wie oben 421,- !!

Recht, Unterhalt, Azubi, BAB, Berechnung, Jugendamt, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen
Hartz 4 und schwanger Anlage UH 2 ausfüllen?

Hallöchen,

ich bin schwanger in der 21 Ssw und von meinen Arbeitgeber wurde der befristete Arbeitsvertrag nicht verlängert.

Nun bin ich mit dem Kindsvater nicht mehr zusammen. Trodzdem überlege wir wegen dem Kind zusammen zu ziehen, damit das Kind eben trodzdem jeder Zeit den Vater in der Nähe hat.

Natürlich wird er auch die Hälfte der Kosten die durch Schwangerschaft und das Kind entstehen mit übernehmen.

Ich hätte nur meinen eigenen Raum zum schlafen und leben, genauso wie er. Und für alles was mich selbst betrifft z. B essen, Kleidung Mietanteil und Co. logischerweise auch selbst aufkommen.

Nun bekam ich vom Jobcenter die Anlage Uh2 in der es um den Unterhalt vom Kindsvater geht.

Ist der Vater den in dieser Konsultation verpflichtet Unterhalt zu zahlen, er kommt ja sowieso für das was das Kind betrifft mit auf.

Laut Arbeitsam(AlG1) kann ich dies als WG und nicht als Bedarfsgemeinshaft angeben weil wir ja trodzdem getrennt sind. So sagte es zumindest der Berater(Arbeitsamt).

Wird er trodzdem beim Alg 2(Hartz4, Jobcenter ) mit angerechnet und wenn ja in wie weit schließlich ist er ja willig zu zahlen nur braucht es ja kein Unterhalt wenn wir das alles privat Regeln oder sehe ich das falsch?

Und warum muss das denn schon in der Schwangerschaft geklärt werden wenn das Kind doch noch gar nicht auf der Welt ist?

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