Frage zum Kindesunterhalt?
Hallo liebe Gemeinschaft,
Ich habe da eine Frage zwecks Kindesunterhalt.
Ich bin etwas unruhig, weil ich einen Brief von der Unterhaltskasse bekommen habe, der mich etwas irritiert.
Selbstverständlich werde ich Montag auch dort direkt anrufen, aber vielleicht kann mir jemand im Vorfeld schon etwas dazu sagen.
Also mein Ex-Partner muss monatlich 345 Euro Unterhalt an unseren Sohn bezahlen.
Leider bezahlte er immer sehr unregelmäßig.
Mal bezahlte er für 1 oder 2 Monate, dann war wieder für mehrere Monate Pause.
Leider war die zuständige Mitarbeiterin nicht so doll und hat sich nie richtig gekümmert.
Aber durch meinen Umzug in eine andere Stadt, wechselte sich die Zuständigkeit und die Mitarbeiter hier haben sich das nicht lange angesehen und schnell eine Kontopfändung beantragt.
Also kam der Unterhalt die letzten paar Monate immer pünktlich.
Gestern dann erhielt ich den Brief von der Unterhaltskasse in dem sich eigentlich nur eine Kopie der Durchschrift befand.
In dem Brief bedankt sich der Mitarbeiter, dass der Kindesvater ihm die Geburtsurkunde und die Vaterschaftsanerkennkung für sein "neues" Kind hat zukommen lassen.
Und rät ihm dazu, bei Gericht einen Antrag zu stellen,damit der Pfändungsfreibetrag nochmal neu berechnet wird, da er ja jetzt nochmal ein Kind bekommen hat.
An mich schrieb er dabei nur kurz, dass er sich nochmal bei mir melden wird, wenn er Bescheid weiß, ob und wieviel Unterhalt noch gepfändet werden darf.
So, da der Unterhalt für diesen Monat nicht gekommen ist, gehe ich davon aus, dass die Zahlungen erstmal eingestellt wurden bzw die Kontopfändung erstmal ruht oder so, und frage mich ,ob das so Rechtens ist.
Klar, verstehe ich das, da jetzt noch ein Kind da ist, das er sich finanziell auch darum kümmern muss.
Aber das die Unterhaltskasse einfach so die Zahlungen einstellt, finde ich auch heftig.
Bei Google werde ich leider nicht fündig.
Dort stand nur, dass eine Kontopfändung wegen Unterhalt erst erlischt, wenn das Kind volljährig ist,
Deswegen meine Frage: Ob das nun korrekt so ist.
Vielen lieben Dank
1 Antwort
Er ist jetzt zwei Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig, der Unterhalt kann also neu berechnet werden. Möglicherweise bekommst du dann weniger, damit eben beide Kinder etwas bekommen.
Wenn der Unterhalt neu berechnet ist, muss er den ausstehenden Unterhalt natürlich nachzahlen.