Selbstbehalt sicherstellen?

3 Antworten

Ja, das stimmt, wenn es um Kindesunterhalt geht.

Der Zwang zu einem Zusatzjob besteht nur dann nicht, falls die Kindesmutter wesentlich mehr verdient als Du.

Bei einer 40-Stunden-Woche und mindestens 12,- Euro Mindestlohn kann das Nettoeinkommen nicht unter dem Selbstbehalt liegen. Offenbar arbeitest Du also noch nicht mal 40 Stunden. Es können aber bis zu 48 Arbeitsstunden pro Woche von Dir verlangt werden.

Pedro74 
Fragesteller
 17.01.2023, 22:11

Hhhmmmmm.... Also in Einlommensgruppe 2 mit 2 Kindern und 493€ Unterhalt pro Kind geht das nicht?Und der Selbstbehalt ist angehoben worden auf 1300 nochwas... Wie kann man da nicht drunter liegen?

0
Roland Sperling  18.01.2023, 07:17
@Pedro74

Falls Du 2 Kinder hast, die 12 Jahre alt oder älter sind, und ein Nettoeinkommen nach Stufe 2 der Düsseldorfer Tabelle, musst Du "nur" den Mindestunterhalt von 463,- Euro pro Kind zahlen. Falls Du diese insgesamt 926,- Euro nicht zahlen kannst, ohne den Selbstbehalt von 1.370,- Euro zu unterschreiten, musst Du Dir halt einen Nebenjob suchen.

0

Wenn es mit deinem Hauptjob vereinbar ist, dann wird dir zugemutet bis 48 Stunden die Woche zu arbeiten. Ob du es machst bleibt dir überlassen, aber zumindest wird dir ein fiktives Einkommen unterstellt.

Die Düsseldorfer Tabelle hat übrigens keine Gesetzeskraft. Der Selbstbehalt ist eine rein rechnerische Größe, der allerdings auch unterschritten werden kann.

So manchen Unterhaltszahler bringt das sicherlich an den Rande des Existenzminimums. Nur auf der anderen Seite steht natürlich das Kind, welches man ja kaum verhungern lassen möchte.

Und bevor der Staat einspringt, muss eben der Unterhaltszahler ALLES in seiner Macht stehende tun um zumindest den Mindestunterhalt zu erbringen.

Das ist korrekt.

Familienrichter in Deutschland haben darüber entschieden, dass der Unterhaltspflichtige sich darauf nicht berufen kann, wenn es eine Möglichkeit gibt, die eigenen Finanzmittel zu verbessern. Das kann beispielsweise bedeuten, dass ein Nebenjob angekommen oder eine neue Arbeitsstelle im einmal erlernte Beruf gesucht werden muss.
Wer demnach zu wenig verdient, um das eigene Kind mit Unterhalt zu versorgen, muss entsprechend damit rechnen, dass vor Gericht ein fiktives Einkommen ermittelt wird, das erzielt werden kann. Dieses muss in Zukunft erreicht werden und der nach Düsseldorfer Tabelle angesetzte Unterhaltssatz ist zu zahlen.

https://www.netpapa.de/trennung/vater-kann-nicht-zahlen/

Pedro74 
Fragesteller
 16.01.2023, 20:12

Dann frage ich mich, wer sich diesen Quatsch ausgedacht hat?Diesen "Selbstbehalt" gibt es dann ja wohl nicht wirklich! Sondern nur auf dem Papier....Da kann sich wirklich jemand auf die Schulter klopfen!

1
putzfee1  16.01.2023, 20:16
@Pedro74

Der Unterhalt steht dem Kind zu. Und das, was in der Düsseldorfer Tabelle als kleinste zu zahlende Summe steht, ist der Mindestunterhalt... den musst du bezahlen. Oder soll dein Kind hungern, nur weil du keine Lust hast, dir einen Zweitjob zu suchen.

3
Pedro74 
Fragesteller
 16.01.2023, 21:09
@putzfee1

Der Unterhalt ist ja nicht das Thema.Der soll ja auch sein. Es geht einzig und allein um den Selbstbehalt. Wieso steigt der denn überhaupt, wenn ICH diesen trotzdem sicherstellen muss? UND dazu noch der Unterhalt? Macht für den Zähler doch 0 Sinn...

1