Unterhalt wenn das Kind probeweise bei mir wohnt?

3 Antworten

Wenn dir daran liegt, dass das Kind dauerhaft bei dir lebt, dann solltest du nicht erst die Unterhaltsfrage stellen um dann das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für dich zu beantragen.

Und wenn das Jugendamt deiner Meinung nach voreingenommen ist, dann solltest du bei weiteren Besuchen dort IMMER einen Zeugen mitnehmen.

Du solltest dir einen guten Anwalt suchen und deine Chancen, dass dein Kind in Zukunft dauerhaft bei dir lebt, mal realistisch ausrechnen lassen. Und wenn das geklärt ist, dann geht es an den Unterhalt.

Denn so wie du es beschreibst, scheint der Kindsvater nicht sehr erfreut davon, dass das Kind in Zukunft bei dir bleiben soll. Und kommst du da jetzt mit Unterhaltsforderungen in der "Probezeit", dann wird er dem ohnehin nicht zustimmen und hat das Jugendamt auf seiner Seite.

Ein Kriterium vor dem Familiengericht ist das "Kontinuitätsprinzip". Wenn es nicht erhebliche Gründe dafür gibt, dann müssen Kinder ihren Wohnort und ihr soziales Umfeld nicht verlassen. Daher ist die aktuelle Situation für dich zwar noch nicht so perfekt, wie du es gerne hättest, aber zumindest mal schon auf einem guten Weg. Evtl könnte dir eine Beratung bei einem Anwalt für Familienrecht helfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Ja, für diese Zeit steht dir Unterhalt zu. Fordere ihn ein, bzw. das Jugendamt dazu auf, ihn zu berechnen.