Trennung? Unterhalt? Mindestsockel für meinen Verbleib?
Hallo zusammen! Ich bin seit 22 Jahren mit meiner Frau zusammen und über 15 Jahre verheiratet. Es gibt zwei gemeinsame Kinder (13 und 8 Jahre alt).
Meine Frau hat gestern gesagt das sie sich vorerst trennen möchte, Abstand von mir braucht etc. Ich bin aus der gemeinsamen Wohnung gegangen um Konflikten aus dem Wege zu gehen da ich ihr den Freiraum und die Zeit geben möchte um klar zu kommen. Es steht noch nicht fest ob es tatsächlich zu einer endgültigen Scheidung kommen wird aber derzeit ist die Lage nun erst mal so wie sie ist. Ich habe mich noch nie mit diesen Dingen befasst vorher.
Meine Fragen wären:
1.) Welcher Sockel bleibt mir für meinen Mindestverbleib? Ich habe die letzten 12 Monate ein Durchschnittsnetto von 2276€ gehabt. Ab welchen Tag ist der Unterhalt überhaupt fällig? Meine Frau hat auch ein Einkommen in Höhe von ca. 1600€ netto so dass ich wohl nur für die Kinder zahlen muss???
2.) Meine Frau sagte mir, dass Sie einen "Unterhaltsvorschuss" beantragen wird. Dieser wird doch aber nur gezahlt, sofern ich nicht zahlungsfähig wäre oder? Muss dieser dann zurückgezahlt werden wenn bei mir nichts oder zu wenig "zu holen" ist wenn sich meine Situation wieder verbessert oder wir sogar irgendwann einmal wieder die eheliche Kurve bekommen sollten wie oben erwähnt?
3.) Ich habe auch gelesen, dass bestimmte Dinge auf meinen Mindestverbleib angerechnet werden können. Es gibt zb. auch ein AG-Darlehen welches ich habe und noch mtl. zurückgeführt werden muss.
4.) Steht mir sonst noch etwas an Unterstützungen zu? Weil ich denke das nicht mehr viel von meinem Lohn über bleibt?
Hinzu kommt noch, dass ich mich noch bis 06/2023 in der Wohlverhaltensphase befinde (Insolvenz) und dann die Restschuldbefreiung erhalte.
Über Antworten würde ich mich freuen dann ich habe tatsächlich keine Ahnung was auf mich zukommen wird in nächster Zeit.
5 Antworten
Meine Frau sagte mir, dass Sie einen "Unterhaltsvorschuss" beantragen wird.
Sie geht also wie selbstverständlich davon aus das die Kinder bei Ihr bleiben.
Ist das den in deinem Interesse?
Üblich wäre heutzutage eher eine 50/50 Regelung.
Und dann gibt es natürlich keinen Unterhalt da beide ja bereits für den Unterhalt während sie die Kinder haben aufkommen.
Also überlege dir wie du dir das weitere Leben mit den Kindern vorstellst, und ob du wirklich akzeptieren willst, das sie in Zukunft bei deiner Frau wohnen.
Unterhaltsvorschuß kann sie im übrigen frühstens beantragen, wenn ihr nicht mehr an der selben Adresse gemeldet seid.
Bis dahin geht das Jugendamt davon aus das ihr im gemeinsamen Haushalt auch beide für den Unterhalt der Kinder aufkommt.
Es kommt ja am Ende auch darauf an, wo die Kinder dann wohnen werden.
Und die eheliche Wohnung musst du auch nicht räumen. Man kann auch zusammen leben und getrennt sein. Auch darüber solltet ihr euch dann gemeinsam Gedanken machen, wer in der Wohnung verbleibt, wer auszieht, wer die Kinder mitnimmt, ob die Kinder überhaupt mit wollen etc.
Bei deinem Einkommen, wenn sie die Kinder hat, kannst du davon ausgehen den Mindestunterhalt zahlen zu müssen. Sie verdient selbst und wäre ohnehin erst nach dem Kindesunterhalt dran. Also voraussichtlich 339 + 418 Euro für die Kinder.
Was Einkommen ist und was "abgezogen" werden kann, kannst du den unterhaltsrechtlichen Leitlinien entnehmen:
https://www.famrz.de/arbeitshilfen/unterhaltsleitlinien.html
Und solange ihr zusammen wohnt muss auch Niemand Unterhalt zahlen.
Besprich das mit einem Anwalt
Ich gehe in Verbindung mit der bei Dir laufenden Privatinsolvenz davon aus, dass es sich bei Deinem Nettoeinkommen um Gehalt handelt, welches mit LStKl IV abgerechnet wird.
Also wäre nach Düsseldorfer Tabelle für das jüngere Kind 478 Euro zu bezahlen, für das zweite Kind 560 Euro..... abzüglich jeweils des hälftigen Kindergeldes 2 * 109,50 Euro.
https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle/
Damit blieben Dir zu ( 2276 abzüglich 819 Euro Unterhalt ) noch 1497 Euro .... und unter Berücksichtigung der Pfändungsfreigrenze nach derzeitigem Stand 1340 Euro zur freien Verfügung.
Per Anfang Januar steigen die Unterhaltssätze geringfügig ( pro Kind um etwa 10 Euro ) , jedoch erhöht sich ab dann auch das Kindergeld pro Kind auf 250 Euro.
2.) Meine Frau sagte mir, dass Sie einen "Unterhaltsvorschuss" beantragen wird !
Der Antrag wird wohl nicht durchgehen sofern du nach Düsseldorfer Tabelle deinen Verpflichtungen nachkommst ( ca. 760€ ), davon sind noch hälftig Kindergeld abziehbar.
In eurer Phase der Trennung sollte man sich gütlich einigen ( Leben und Leben lassen ) !