Unterhaltsverpflichtung bei Streit mit Kindesmutter?

10 Antworten

Gibt es eine Möglichkeit, der Unterhaltsverpflichtung aus dem Weg zu gehen

Nur wenn du nicht der leibliche Vater bist. Oder alternativ: wenn du das Wechselmodell durchsetzen kannst. Bei einem (gestillten) Säugling wird das aber schwierig werden.

Ich würde viel lieber die tatsächlichen Kosten tragen

Das ist ein bisschen witzig, da du anscheinend denkst, die tatsächlichen Kosten wären niedriger als der Unterhalt.

Sie entscheidet Namen, Ernährung, Regeln, Taufe und alles was da eben so zugehört, ich darf das Kind höchstens mal sehen

Du hast die Möglichkeit, das gemeinsame Sorgerecht einzuklagen. Mittlerweile sind die Chancen der Väter dahingehend auch deutlich besser als früher.

Wenn es dir nur darum geht, dass die Ex kooperativer wird, reicht es womöglich schon aus, zu erwähnen, dass du das im Zweifelsfall vorhast, wenn sie dich von deinem Kind fernhalten will.

Ich kann dir nur dringend empfehlen dir umgehend einen guten Anwalt für Familienrecht zu suchen, damit du von Anbeginn, sobald du als leiblicher Vater feststehst, auch die gemeinsame Sorge einklagen kannst, wenn sie sich quer stellst und für den Umgang Nägel mit Köpfen machst.

Offensichtlich gehört sie der Fraktion Mütter an, die meint, dass sie irgendwelche Besitzansprüche am Kind hat und dir das Kind vorenthalten will und dich auch gleich zum Zahlvater degradieren möchte, der von ihren Gnaden abhängig ist.

Wenn es sich tatsächlich um dein Kind handelt, dann wirst du selbstverständlich den Unterhalt zu zahlen haben, der sich aus deinem bereinigten Netto ergibt. Genauso wie du für sie ggf. auch Betreuungsunterhalt zu zahlen hast.

Und egal wie sie meint sich dir gegenüber verhalten zu müssen, solltest du immer sachlich und freundlich bleiben. Es geht um das Kind und nur um das Kind und es ist schon bedauerlich genug, dass sie es offenbar nicht kapieren will.

Ja, indem Du das Kind aufziehst. Dann leistest Du Betreuungsunterhalt, und die Mutter wäre ggfl. zu Unterhaltszahlungen verpflichtet.
Bei der Schilderung von Dir würde das aber auf jeden Fall auf eine gerichtliche Entscheidung hinauslaufen.

Ganz böse gefragt: Gibt es eine Möglichkeit, der Unterhaltsverpflichtung aus dem Weg zu gehen? Ich würde viel lieber die tatsächlichen Kosten tragen und nicht nur als passives Einkommen für einen Menschen dienen, der so unkooperativ bezüglich des gemeinsamen Kindes ist.

Ganz böse geantwortet:

Solange das Kind von der Mutter "betreut" wird: NEIN

Ich würde viel lieber die tatsächlichen Kosten tragen

Über die Verwendung des Unterhaltes hättest Du nichts aber auch gar nichts zu entscheiden.

...

Umgang:

  • Du kannst das gemeinsame Sorgerecht - bei Gericht - beantragen.
  • Du kannst den Umgang mit dem Kind beantragen und regeln lassen
  • über die Dinge des Alltags hast Du keinerlei Mitsprache, wenn Mutter es nicht will
 ich darf das Kind höchstens mal sehen, wenn sie es denn zuließe.

Das ließe sich über das Familiengericht regeln. ... was nicht bedeutet, dass die Mutter Dir nicht alle Knüppeln zwischen die Beine werfen kann o h n e auch nur die geringste rechtliche Strafe befürchten zu müssen.

Ganz böse gefragt: Gibt es eine Möglichkeit, der Unterhaltsverpflichtung aus dem Weg zu gehen?

Nein und das ist auch gut so. Das Kind kann nichts für eure Meinungsverschiedenheiten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe ein Kind.