Vater lügt staat an?

5 Antworten

Von Experte SkR1997 bestätigt

Die elterliche Sorge endet mit der Volljährigkeit des Kindes, dessen Adoption oder dessen Tod. Ebenso endet die elterliche Sorge, wenn ein Elternteil oder auch beide Elternteile sterben oder diesen durch Maßnahmen des Familiengerichts das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen wird.

Das Sorgerecht ist bereits von Gesetzes wegen entfallen. Da muss nichts mehr getan werden.

Liebe Grüsse,

Anna

Wenn Du volljährig bist, hat er doch kein Sorgerecht. Es sei denn Du meinst eine gerichtlich festgestellte Vormundschaft.

Du bist im Ausland und er hat dich abgemeldet. Da hat er nicht gelogen.

Bertha2701  15.11.2022, 10:50

Da hast Fragesteller mißverstanden. Fragesteller hat sich selbst im Bürgerbüro abgemeldet und der Vater ihn wohl wieder angemeldet, zumindest verstehe ich es so.

1
brennspiritus  15.11.2022, 10:51
@Bertha2701

ach ja, könntest Recht haben. Aber kann nicht sein, jemand volljährigen kann man nicht einfach anmelden

0
Bertha2701  15.11.2022, 11:02
@brennspiritus

Das denke ich im Normalfall auch, da man sich ja selbst wenn die elektronische Voranmeldung über das Bürgerportal gewählt hat, persönlich vorstellen bzw. dies abschließen muss.

Vielleicht hat der Vater aber auch nur eine Meldebestätigung von wann bis wann das " Kind" bei ihm gemeldet war z.B. beim Finanzamt oder der Kindergeldkasse vorlegen müssen und nur eine Meldebestätigigung bzw. Haushaltsbescheinigung über alte Zeiträume beantragt.

Dann hättest Du mit Deiner Vermutung , dass er nichts falsch gemacht hat natürlich trotzdem rechr :)

2

Du bist volljährig. Damit hat weder er, noch deine Mutter das Sorgerecht.

Und an- oder abmelden kannst du dich auch nur alleine.

Also um was geht es jetzt genau?

Yarengur09 
Fragesteller
 15.11.2022, 14:41

Es ist so er hat es irgendwie geschafft mich abzumelden das hat er gemacht um wieder Kindergeld zu kassieren. Ich kann mich wieder über das Bürgerbüro abmelden aber das heißt doch im Prinzip das er noch Sorgerecht hat über mich. Also müsste ich ja sozusagen dieses Sorgerecht ihm entziehen oder?

0
Kessie1  15.11.2022, 14:44
@Yarengur09

Du bist volljährig! Da gibt es keine elterliche Sorge mehr!

Und "irgendwie geschafft"? Ne, so einfach ist das nun mal nicht...

Melde dich dort wieder ab und teile den Umzug der Kindergeldkasse mit. Oder stelle auch gleich einen Abzweigungsantrag, wenn du aufgrund des Vaters in D noch berechtigt bist Kindergeld zu beziehen.

1

du bist volljährig, somit hat dein vater seit deinem 18. lebensjahr kein sorgerecht mehr über dich. somit kann ihm auch nichts entzogen werden.

wichtig ist das du dich beim einwohnermeldeamt, den rundfunkbeitrag und krankenkasse abgemeldet hast, da du sonst schulden machst