Bankkonto eröffnen, aber nur mit einer Unterschrift der Eltern?
Hallo Leute,
Ich bin 17 Jahre alt und möchte mir ein Bankkonto eröffnen, da ich einen Minijob ausüben möchte. Für ein Bankkonto benötigt man das Einverständnis beider Elternteile wenn man noch minderjährig ist. Jedoch sind meine Eltern seit Jahren geschieden und haben gemeinsames Sorgerecht. Meine Mutter ist mit dem Bankkonto einverstanden, allerdings habe ich kein Kontakt zu meinen Vater,da letztens was zwischen uns vorgefallen ist,aber laut meiner Mutter weigert er sich mir ein Konto zu erstellen(aus Rache,mehr werde ich jetzt nicht dazu sagen).
Um auf dem Punkt zu kommen: Gibt es eine Möglichkeit ein Bankkonto nur mit der Einverständniserklärung eines Elternteils zu eröffnen? Vielleicht mit einer Vollmachtserklärung oder ähnlichem? Oder muss meine Mutter das alleinige Sorgerecht anfechten?
Übrigens, bekommt meine Mutter Geld vom Staat und es würde ihr eventuell gestrichen werden, wenn sie ein zweites Konto für mich eröffnet.Der Staat denkt dann, dass das Geld meiner Mutter gehört und dadurch wird sie weniger Geld bekommen.
Ansonsten ,wohnen all meine Verwandte im Ausland und deswegen können sie das nicht für mich tun,aber wenn ich jetzt darüber nachdenke,ich habe jemanden, der in Frankreich wohnt,kann der theoretisch ein deutsches Konto auf seinen Namen eröffnen oder vielleicht eine Visa- bzw Master- Karte,sodass ich es dann selber benutzen kann und sogar mein Lohn auf dieses Konto überwiesen werden kann?
Könnte so etwas theoretisch klappen?Oder habt ihr irgendwelche andere Lösungen.
Würde mich auf hilfreiche und informative Antworten freuen! :)
6 Antworten
Hallo erstmal.
bekommt meine Mutter Geld vom Staat und es würde ihr eventuell gestrichen werden, wenn sie ein zweites Konto für mich eröffnet.Der Staat denkt dann, dass das Geld meiner Mutter gehört und dadurch wird sie weniger Geld bekommen.
In einer Bedarfsgemeinschaft, worunter Ihr fallt bei ALG II, wird das Einkommen aller Mitglieder auf den Regelsatz angerechnet und es ist anzugeben. Ansonsten finden die das selbst heraus.
Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro, kann der Hartz-IV-Empfänger 170 Euro im Monat anrechnungsfrei behalten. Die restlichen 280 Euro des Verdienstes werden auf den Hartz IV-Regelsatz angerechnet.
Um deine Frage mit dem Bankkonto zu beantworten:
Dein Verwandter aus Frankreich kann ein eigenes Konto für sich eröffnen in Deutschland.
EDIT: Dieses Konto darf für Gehaltszahlungen verwendet werden, da nachvollziehbar ist, woher das Geld stammt und für wen es ist.
Eine strafbare Geldwäsche (§ 261 StGB) liegt nur dann vor, wenn die Herkunft von Geld, das aus Straftaten stammt, oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung solchen Geldes verborgen, vereitelt, verschleiert oder gefährdet wird.
Es liegt auch kein strafbarer Betrug vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn Sie (oder der Konto-Inhaber oder Ihr Arbeitgeber) durch die Lohnüberweisungen auf das Drittkonto jemand Anderen täuschen, hierdurch einen Irrtum bei ihm erwecken, und dadurch den Anderen zu einer Vermögensverfügung veranlassen, durch die dem Anderen (oder einem Dritten) ein Vermögensschaden entsteht. Durch die Lohnüberweisungen wird niemand getäuscht oder geschädigt.
https://www-frag--einen--anwalt-de.cdn.ampproject.org/v/s/www.frag-einen-anwalt.de/Fremdes-Konto-als-Gehaltskonto-verwenden-illegal--f296417.html?amp_gsa=1&_js_v=a9&html=1&usqp=mq331AQKKAFQArABIIACAw%3D%3D#amp_tf=Von%20%251%24s&aoh=16663494533667&referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com&share=https%3A%2F%2Fwww.frag-einen-anwalt.de%2FFremdes-Konto-als-Gehaltskonto-verwenden-illegal--f296417.html
Es handelt sich dabei eher um eine Grauzone, und wenn der Fragesteller sein Einkommen nicht selbst angibt, macht er sich strafbar.
Ich habe doch eben direkt in meinen ersten Sätzen gesagt, dass sein Einkommen angegeben werden muss, da sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Ich habe doch eben direkt in meinen ersten Sätzen gesagt,
... und im gleichen Atemzug eine Betrugsmöglichkeit eröffnet. Das wird Gründe gehabt haben.
Ein Schelm, der arges dabei denkt.
Da doch sowieso eine Anmeldung bei der Sozialversicherung durch den Arbeitgeber erfolgt, würde ein solcher Betrug sehr schnell auffallen.
Es gibt Arbeitgeber die so ehrlich sind wie Arbeitnehmer in solchen Zusammenhängen.
nein!!!!
das wäre ein eindeutiger verstoss gegen das geldwäsche gesetz.
stichewort eigene rechnung, fremde rechnung
nein!!!!
Doch, die Folge wäre Sozialbetrug. Ob noch Weiteres dazu kommt, ändert nichts am Sozialbetrug.
mag sein😁 aber wie du siehst ist mein kommentar keine reaktion auf deinen kommentar...
wenn das geld auf einem anderen konto eingeht, ist es erstmal noch kein sozialbetrug. erst wenn man diese einkünfte verschweigt. was in diesem fall aber wohl der hauptgrund des kontos ist...
Du hast den Vorschlag nicht verstanden, es geht darum Einkünfte zu verheimlichen.und staatliche Leistungen zu beziehen.
doch hab ich. aber ich habe nicht darauf reagiert, sondern auf die antwort. und da gehts nunmal um die führung eines kontos auf fremde rechnung.
konkret
Um deine Frage mit dem Bankkonto zu beantworten:
Dein Verwandter aus Frankreich kann ein eigenes Konto für sich eröffnen in Deutschland, welches in dem Falle dann du auch nutzen kannst, indem er dir eine Vollmacht oder Zweitkarte erteilt.
nein!!!!
Ja, dann bleibt dem Fragesteller tatsächlich nur übrig, dass seine Mutter das gemeinsame Sorgerecht anfechtet, so dass nur noch die Unterschrift seitens der Mutter erforderlich ist.
Und ich betone erneut, dass ich Sozialbetrug in meinen ersten Sätzen direkt ausschließen wollte, da ich bereits mitgeteilt habe, dass das Einkommen des Fragestellers mit im Änderungsantrag berücksichtigt werden muss.
Das erste Teil,habe ich tatsächlich nicht so ganz verstanden.Ich weiß,dass die das selbst herausfinden können,deswegen würde es nicht klappen oder ist jetzt was anders damit gemeint?
du hast jegliche art von konten als auch einkommen zu melden. tust du dies nicht, machst du dich des sozialbetruges strafbar
wenn du einen gültigen arbeitsvertrag ( nicht ausbildung) hast, brauchst du das bankkonto für die abwicklung, und darfst das konto ohne zustimmung der erziehungsberechtigten eröffnen.
und da beisst sich die katze in den schwanz, denn ohne deinen vater gibts keinen gültigen arbeitsvertrag, oder hat er dem zugestimmt?
vergiss die idee mit einem konto, das auf jemand anders läuft, das ist ein verstoss gegen das gwg
Wieso gibt es dann keinen gültigen Arbeitsvertrag?Bei der Arbeit,wurde mir gesagt,dass ich nur die Unterschrift von einen Elternteil brauche,um das Arbeits Formula auszufüllen zu können.
dann haben sie dir käse erzählt. bei geteiltem sorgerecht gibt es "hier reicht eine unterschrift" nicht.
es wird vielleicht in vielen fällen akzeptiert aber gültig isses nicht
wenn du aber so nen arbeitsvertrag hast, dann marschier dochmal damit zur bank.
nein du brauchst die unterschrift beider eltern. hast du dies nicht, ist er nicht gültig
Warum nimmst Du nicht Kontakt mit Deinem Vater auf?
Verärgerungen Deiner Eltern sollten nichts mit Dir zu tun haben.
- Deine Mutter könnte bei ihrer Bank ein Unterkonto für Dich beantragen.
https://www.biallo.de/girokonto/ratgeber/unterkonto/#was-ist-ein-unterkonto
Schau mal hier
Eine Ausnahme gibt es: Sollte Dein minderjähriges Kind einen Arbeitsvertrag haben, dann kann es ein Konto ohne Deine Zustimmung eröffnen (§ 113 BGB). Allerdings musst Du vorher dem Arbeitsvertrag zustimmen. Beim Eröffnen bringt das Kind den Vertrag dann mit. Für Auszubildende gilt diese Ausnahme nicht.
Das mit dem Unterkonto,kann leider nichts werden,da es ja in Verbindung mit dem Hauptkonto stehen würde.Abgesehen davon,das mit dem Arbeitsvertrag ,wusste ich garnicht,das könnte theoretisch funktionieren.
Und ein Kontakt mit meinem Vater aufzunehmen,kommt nicht in Frage,ich habe eine Anzeige gegen ihn erstattet wegen schwere Körperverletzung...
Mehr sage ich erstmal dazu nicht
Nein.
Wenn beide das Sorgerecht haben, müssen beide dabei sein.
bei uns ging es problemlos ohne unterschrift des vaters im rahmen der alleinigen alltagssorge. rechtens ist dies allerdings nicht. benötigt werden bei gemeinsamen sorgerecht unterschriften beider eltern.
deine mutter sollte den anmeldeantrag auf ein jugendgirokonto an deinen vater übersenden mit frist von 7 tagen dies zu unterschreiben. sollte er dies bis dahin nicht vorlegen, dann wird sie klagen müssen auf ersetzung der unterschrift
da deine mutter sozialleistungen bekommt, muss sie dein einkommen melden. geld wird dir abgezogen über dem freibetrag hinweg bis zur bedarfsdeckung. dies ist geld was du an deine mutter zahlen musst für anteile: strom, heizung, miete, lebensmittel etc.
Die braucht aber ein Anwalt um meinen Vater zu klagen und so viel Geld hat sie nicht.
Jetzt zu andere Sache,ich bin noch minderjährig,wieso sollte mir das Geld abgezogen werden,damit es an anderen Anteile geht.Ich arbeite freiwillig,ich muss ja nicht arbeiten,ich mach es nur um für meinen Führerschein zu sparen und andere notwendige Dinge und wenn mir jetzt ungefähr die hälfte des Geldes abgezogen wird,dann würde es ja keinen Sinn machen zu arbeiten,da ich ja sowieso bald Unterhalt von meinem Vater bezahlt bekommen werde.
weil unterhalt und einkommen als auch das kindergeld deinen bedarf senken. dein einkommen senkt dazu noch deinen unterhaltsanspruch.
du musst übersteigendes einkommen an deine mutter zahlen in form von mietanteil, strom, lebensmittel etc. den rest benutzt du für klamotten, fahrkarte wenn notwendig etc...
Super, einen Jugendlichen gleich zum Sozialbetrug animieren.