Bankkonto eröffnen, aber nur mit einer Unterschrift der Eltern?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo erstmal.

bekommt meine Mutter Geld vom Staat und es würde ihr eventuell gestrichen werden, wenn sie ein zweites Konto für mich eröffnet.Der Staat denkt dann, dass das Geld meiner Mutter gehört und dadurch wird sie weniger Geld bekommen.

In einer Bedarfsgemeinschaft, worunter Ihr fallt bei ALG II, wird das Einkommen aller Mitglieder auf den Regelsatz angerechnet und es ist anzugeben. Ansonsten finden die das selbst heraus.

Bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro, kann der Hartz-IV-Empfänger 170 Euro im Monat anrechnungsfrei behalten. Die restlichen 280 Euro des Verdienstes werden auf den Hartz IV-Regelsatz angerechnet.

Um deine Frage mit dem Bankkonto zu beantworten:

Dein Verwandter aus Frankreich kann ein eigenes Konto für sich eröffnen in Deutschland.

EDIT: Dieses Konto darf für Gehaltszahlungen verwendet werden, da nachvollziehbar ist, woher das Geld stammt und für wen es ist.

Eine strafbare Geldwäsche (§ 261 StGB) liegt nur dann vor, wenn die Herkunft von Geld, das aus Straftaten stammt, oder die Ermittlung der Herkunft, das Auffinden, den Verfall, die Einziehung oder die Sicherstellung solchen Geldes verborgen, vereitelt, verschleiert oder gefährdet wird.
Es liegt auch kein strafbarer Betrug vor. Dies wäre nur dann der Fall, wenn Sie (oder der Konto-Inhaber oder Ihr Arbeitgeber) durch die Lohnüberweisungen auf das Drittkonto jemand Anderen täuschen, hierdurch einen Irrtum bei ihm erwecken, und dadurch den Anderen zu einer Vermögensverfügung veranlassen, durch die dem Anderen (oder einem Dritten) ein Vermögensschaden entsteht. Durch die Lohnüberweisungen wird niemand getäuscht oder geschädigt.
https://www-frag--einen--anwalt-de.cdn.ampproject.org/v/s/www.frag-einen-anwalt.de/Fremdes-Konto-als-Gehaltskonto-verwenden-illegal--f296417.html?amp_gsa=1&amp_js_v=a9&amphtml=1&usqp=mq331AQKKAFQArABIIACAw%3D%3D#amp_tf=Von%20%251%24s&aoh=16663494533667&referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com&ampshare=https%3A%2F%2Fwww.frag-einen-anwalt.de%2FFremdes-Konto-als-Gehaltskonto-verwenden-illegal--f296417.html

Es handelt sich dabei eher um eine Grauzone, und wenn der Fragesteller sein Einkommen nicht selbst angibt, macht er sich strafbar.

Dein Verwandter aus Frankreich kann ein eigenes Konto für sich eröffnen in Deutschland,

Super, einen Jugendlichen gleich zum Sozialbetrug animieren.

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@GutenTag2003

Ich habe doch eben direkt in meinen ersten Sätzen gesagt, dass sein Einkommen angegeben werden muss, da sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

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@DGsuchRat
Ich habe doch eben direkt in meinen ersten Sätzen gesagt,

... und im gleichen Atemzug eine Betrugsmöglichkeit eröffnet. Das wird Gründe gehabt haben.

Ein Schelm, der arges dabei denkt.

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@GutenTag2003

Da doch sowieso eine Anmeldung bei der Sozialversicherung durch den Arbeitgeber erfolgt, würde ein solcher Betrug sehr schnell auffallen.

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@DGsuchRat

Es gibt Arbeitgeber die so ehrlich sind wie Arbeitnehmer in solchen Zusammenhängen.

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nein!!!!

das wäre ein eindeutiger verstoss gegen das geldwäsche gesetz.

stichewort eigene rechnung, fremde rechnung

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@verreisterNutzer
nein!!!!

Doch, die Folge wäre Sozialbetrug. Ob noch Weiteres dazu kommt, ändert nichts am Sozialbetrug.

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@GutenTag2003

mag sein😁 aber wie du siehst ist mein kommentar keine reaktion auf deinen kommentar...

wenn das geld auf einem anderen konto eingeht, ist es erstmal noch kein sozialbetrug. erst wenn man diese einkünfte verschweigt. was in diesem fall aber wohl der hauptgrund des kontos ist...

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@verreisterNutzer

Du hast den Vorschlag nicht verstanden, es geht darum Einkünfte zu verheimlichen.und staatliche Leistungen zu beziehen.

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@GutenTag2003

doch hab ich. aber ich habe nicht darauf reagiert, sondern auf die antwort. und da gehts nunmal um die führung eines kontos auf fremde rechnung.

konkret

Um deine Frage mit dem Bankkonto zu beantworten:
Dein Verwandter aus Frankreich kann ein eigenes Konto für sich eröffnen in Deutschland, welches in dem Falle dann du auch nutzen kannst, indem er dir eine Vollmacht oder Zweitkarte erteilt.

nein!!!!

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@verreisterNutzer

Ja, dann bleibt dem Fragesteller tatsächlich nur übrig, dass seine Mutter das gemeinsame Sorgerecht anfechtet, so dass nur noch die Unterschrift seitens der Mutter erforderlich ist.

Und ich betone erneut, dass ich Sozialbetrug in meinen ersten Sätzen direkt ausschließen wollte, da ich bereits mitgeteilt habe, dass das Einkommen des Fragestellers mit im Änderungsantrag berücksichtigt werden muss.

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Das erste Teil,habe ich tatsächlich nicht so ganz verstanden.Ich weiß,dass die das selbst herausfinden können,deswegen würde es nicht klappen oder ist jetzt was anders damit gemeint?

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@Denis927

du hast jegliche art von konten als auch einkommen zu melden. tust du dies nicht, machst du dich des sozialbetruges strafbar

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wenn du einen gültigen arbeitsvertrag ( nicht ausbildung) hast, brauchst du das bankkonto für die abwicklung, und darfst das konto ohne zustimmung der erziehungsberechtigten eröffnen.

und da beisst sich die katze in den schwanz, denn ohne deinen vater gibts keinen gültigen arbeitsvertrag, oder hat er dem zugestimmt?

vergiss die idee mit einem konto, das auf jemand anders läuft, das ist ein verstoss gegen das gwg

Wieso gibt es dann keinen gültigen Arbeitsvertrag?Bei der Arbeit,wurde mir gesagt,dass ich nur die Unterschrift von einen Elternteil brauche,um das Arbeits Formula auszufüllen zu können.

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@Denis927

dann haben sie dir käse erzählt. bei geteiltem sorgerecht gibt es "hier reicht eine unterschrift" nicht.

es wird vielleicht in vielen fällen akzeptiert aber gültig isses nicht

wenn du aber so nen arbeitsvertrag hast, dann marschier dochmal damit zur bank.

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@Denis927

nein du brauchst die unterschrift beider eltern. hast du dies nicht, ist er nicht gültig

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Warum nimmst Du nicht Kontakt mit Deinem Vater auf?

Verärgerungen Deiner Eltern sollten nichts mit Dir zu tun haben.

  • Deine Mutter könnte bei ihrer Bank ein Unterkonto für Dich beantragen.

https://www.biallo.de/girokonto/ratgeber/unterkonto/#was-ist-ein-unterkonto

Schau mal hier

Eine Ausnahme gibt es: Sollte Dein minderjähriges Kind einen Arbeits­vertrag haben, dann kann es ein Konto ohne Deine Zustimmung eröffnen (§ 113 BGB). Allerdings musst Du vorher dem Arbeits­vertrag zustimmen. Beim Eröffnen bringt das Kind den Vertrag dann mit. Für Auszubildende gilt diese Ausnahme nicht.

Das mit dem Unterkonto,kann leider nichts werden,da es ja in Verbindung mit dem Hauptkonto stehen würde.Abgesehen davon,das mit dem Arbeitsvertrag ,wusste ich garnicht,das könnte theoretisch funktionieren.

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@Denis927

So oder so fließt euer Einkommen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen und wird entsprechend angerechnet.

Daher, egal ob das Geld auf das "Unter"konto deiner Mutter oder dein eigenes Konto fließt, muss es angegeben werden.

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Und ein Kontakt mit meinem Vater aufzunehmen,kommt nicht in Frage,ich habe eine Anzeige gegen ihn erstattet wegen schwere Körperverletzung...

Mehr sage ich erstmal dazu nicht

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@Denis927

Dann sollte deine Mutter wirklich hingehen und das gemeinsame Sorgerecht anfechten.

Dann gibt's keine "gemeinsame" Sorge mehr und du bekommst dein Bankkonto.

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Nein.

Wenn beide das Sorgerecht haben, müssen beide dabei sein.

bei uns ging es problemlos ohne unterschrift des vaters im rahmen der alleinigen alltagssorge. rechtens ist dies allerdings nicht. benötigt werden bei gemeinsamen sorgerecht unterschriften beider eltern.

deine mutter sollte den anmeldeantrag auf ein jugendgirokonto an deinen vater übersenden mit frist von 7 tagen dies zu unterschreiben. sollte er dies bis dahin nicht vorlegen, dann wird sie klagen müssen auf ersetzung der unterschrift

da deine mutter sozialleistungen bekommt, muss sie dein einkommen melden. geld wird dir abgezogen über dem freibetrag hinweg bis zur bedarfsdeckung. dies ist geld was du an deine mutter zahlen musst für anteile: strom, heizung, miete, lebensmittel etc.

Die braucht aber ein Anwalt um meinen Vater zu klagen und so viel Geld hat sie nicht.

Jetzt zu andere Sache,ich bin noch minderjährig,wieso sollte mir das Geld abgezogen werden,damit es an anderen Anteile geht.Ich arbeite freiwillig,ich muss ja nicht arbeiten,ich mach es nur um für meinen Führerschein zu sparen und andere notwendige Dinge und wenn mir jetzt ungefähr die hälfte des Geldes abgezogen wird,dann würde es ja keinen Sinn machen zu arbeiten,da ich ja sowieso bald Unterhalt von meinem Vater bezahlt bekommen werde.

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@Denis927

weil unterhalt und einkommen als auch das kindergeld deinen bedarf senken. dein einkommen senkt dazu noch deinen unterhaltsanspruch.

du musst übersteigendes einkommen an deine mutter zahlen in form von mietanteil, strom, lebensmittel etc. den rest benutzt du für klamotten, fahrkarte wenn notwendig etc...

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