Bankkonto eröffnen, aber nur mit einer Unterschrift der Eltern?
Hallo Leute,
Ich bin 17 Jahre alt und möchte mir ein Bankkonto eröffnen, da ich einen Minijob ausüben möchte. Für ein Bankkonto benötigt man das Einverständnis beider Elternteile wenn man noch minderjährig ist. Jedoch sind meine Eltern seit Jahren geschieden und haben gemeinsames Sorgerecht. Meine Mutter ist mit dem Bankkonto einverstanden, allerdings habe ich kein Kontakt zu meinen Vater,da letztens was zwischen uns vorgefallen ist,aber laut meiner Mutter weigert er sich mir ein Konto zu erstellen(aus Rache,mehr werde ich jetzt nicht dazu sagen).
Um auf dem Punkt zu kommen: Gibt es eine Möglichkeit ein Bankkonto nur mit der Einverständniserklärung eines Elternteils zu eröffnen? Vielleicht mit einer Vollmachtserklärung oder ähnlichem? Oder muss meine Mutter das alleinige Sorgerecht anfechten?
Übrigens, bekommt meine Mutter Geld vom Staat und es würde ihr eventuell gestrichen werden, wenn sie ein zweites Konto für mich eröffnet.Der Staat denkt dann, dass das Geld meiner Mutter gehört und dadurch wird sie weniger Geld bekommen.
Ansonsten ,wohnen all meine Verwandte im Ausland und deswegen können sie das nicht für mich tun,aber wenn ich jetzt darüber nachdenke,ich habe jemanden, der in Frankreich wohnt,kann der theoretisch ein deutsches Konto auf seinen Namen eröffnen oder vielleicht eine Visa- bzw Master- Karte,sodass ich es dann selber benutzen kann und sogar mein Lohn auf dieses Konto überwiesen werden kann?
Könnte so etwas theoretisch klappen?Oder habt ihr irgendwelche andere Lösungen.
Würde mich auf hilfreiche und informative Antworten freuen! :)
5 Antworten
wenn du einen gültigen arbeitsvertrag ( nicht ausbildung) hast, brauchst du das bankkonto für die abwicklung, und darfst das konto ohne zustimmung der erziehungsberechtigten eröffnen.
und da beisst sich die katze in den schwanz, denn ohne deinen vater gibts keinen gültigen arbeitsvertrag, oder hat er dem zugestimmt?
vergiss die idee mit einem konto, das auf jemand anders läuft, das ist ein verstoss gegen das gwg
dann haben sie dir käse erzählt. bei geteiltem sorgerecht gibt es "hier reicht eine unterschrift" nicht.
es wird vielleicht in vielen fällen akzeptiert aber gültig isses nicht
wenn du aber so nen arbeitsvertrag hast, dann marschier dochmal damit zur bank.
nein du brauchst die unterschrift beider eltern. hast du dies nicht, ist er nicht gültig
Warum nimmst Du nicht Kontakt mit Deinem Vater auf?
Verärgerungen Deiner Eltern sollten nichts mit Dir zu tun haben.
- Deine Mutter könnte bei ihrer Bank ein Unterkonto für Dich beantragen.
https://www.biallo.de/girokonto/ratgeber/unterkonto/#was-ist-ein-unterkonto
Schau mal hier
Eine Ausnahme gibt es: Sollte Dein minderjähriges Kind einen Arbeitsvertrag haben, dann kann es ein Konto ohne Deine Zustimmung eröffnen (§ 113 BGB). Allerdings musst Du vorher dem Arbeitsvertrag zustimmen. Beim Eröffnen bringt das Kind den Vertrag dann mit. Für Auszubildende gilt diese Ausnahme nicht.
Und ein Kontakt mit meinem Vater aufzunehmen,kommt nicht in Frage,ich habe eine Anzeige gegen ihn erstattet wegen schwere Körperverletzung...
Mehr sage ich erstmal dazu nicht
Das mit dem Unterkonto,kann leider nichts werden,da es ja in Verbindung mit dem Hauptkonto stehen würde.Abgesehen davon,das mit dem Arbeitsvertrag ,wusste ich garnicht,das könnte theoretisch funktionieren.
Nein.
Wenn beide das Sorgerecht haben, müssen beide dabei sein.
bei uns ging es problemlos ohne unterschrift des vaters im rahmen der alleinigen alltagssorge. rechtens ist dies allerdings nicht. benötigt werden bei gemeinsamen sorgerecht unterschriften beider eltern.
deine mutter sollte den anmeldeantrag auf ein jugendgirokonto an deinen vater übersenden mit frist von 7 tagen dies zu unterschreiben. sollte er dies bis dahin nicht vorlegen, dann wird sie klagen müssen auf ersetzung der unterschrift
da deine mutter sozialleistungen bekommt, muss sie dein einkommen melden. geld wird dir abgezogen über dem freibetrag hinweg bis zur bedarfsdeckung. dies ist geld was du an deine mutter zahlen musst für anteile: strom, heizung, miete, lebensmittel etc.
Die braucht aber ein Anwalt um meinen Vater zu klagen und so viel Geld hat sie nicht.
Jetzt zu andere Sache,ich bin noch minderjährig,wieso sollte mir das Geld abgezogen werden,damit es an anderen Anteile geht.Ich arbeite freiwillig,ich muss ja nicht arbeiten,ich mach es nur um für meinen Führerschein zu sparen und andere notwendige Dinge und wenn mir jetzt ungefähr die hälfte des Geldes abgezogen wird,dann würde es ja keinen Sinn machen zu arbeiten,da ich ja sowieso bald Unterhalt von meinem Vater bezahlt bekommen werde.
weil unterhalt und einkommen als auch das kindergeld deinen bedarf senken. dein einkommen senkt dazu noch deinen unterhaltsanspruch.
du musst übersteigendes einkommen an deine mutter zahlen in form von mietanteil, strom, lebensmittel etc. den rest benutzt du für klamotten, fahrkarte wenn notwendig etc...
Einfache Lösung: Das Geld geht auf das Konto deiner Mutter, sie zahlt es dir aus.
Wie gesagt, so was kommt nicht in Frage,da sie ja vom Staat Geld bekommt,sprich wenn das Geld auf dieses Konto geht,werden sie denken,dass es ihr gehört.
es spielt keine rolle ob es auf deinem konto kommt oder ihres, angerechnet wird es so oder so. übersteigendes kindergeld beispielsweise wird ihr abgezogen. du wirst also einen guten teil deines einkommens verwenden dies an deine mutter zu zahlen
Wieso gibt es dann keinen gültigen Arbeitsvertrag?Bei der Arbeit,wurde mir gesagt,dass ich nur die Unterschrift von einen Elternteil brauche,um das Arbeits Formula auszufüllen zu können.