FOS Praktikum Unterhalt bezahlt?

1 Antwort

Ab 18 sind BEIDE Elterntele zum Barunterhalt verpflichtet.

Als Erstes muss eh berechnet werden wer was zahlen kann und muss. Dafür kannst du zum Jugendamt gehen, die dir helfen bis du 21 bist.

Was sie allerdings nicht können, wäre dich gerichtlich vertreten, falls ein Elternteil sich verweigert.

Für den generellen Anspruch während des Praktikums sehe ich kein Problem. Auch Kindergeld würde entsprechend gezahlt werden, da ein Praktikum zur Ausbildung gehört.

Nur der Unterhaltsrang in diesem Fall wäre ein anderer, als wenn du auf eine allgemeinbildende Schule gehen würdest. Dazu gehören auch Schulformen die gleich das Praktikum beinhalten. Also z.B. die Höhere Handelsschule mit Praktikumspflicht.

Die Frage ist halt: willst du danach studieren? Oder was genau wird der Plan sein?

Denn eine Berufsausbildung würde ja den gleichen Zweck erfüllen wie das Praktikum.

Und du solltest beiden Eltern auch mitteilen was du machen möchtest.

Ob du eine Vergütung bekommst, kommt natürlich auf den Arbeitgeber an. Anspruch hast du darauf nicht. Bekommst du allerdings eine Vergütung, dann würde die auch angerechnet werden abzüglich des ausbildungsbedingten Mehrbedarfes.

Bei einem Azubi wären dies 100 Euro die in Abzug gebracht werden könnten. Bei einem Praktikum dürfte es ähnlich aussehen.

Aber wie gesagt: lasse erstmal deinen Anspruch berechnen. Der Selbstbehalt der Eltern liegt im übrigen ab 2023 bei 1650 Euro bereinigtem Netto bei nicht privilegierten Volljährigen und das Kindergeld steigt auf 250 Euro. Vielleicht sind ja eh nicht Beide leistungsfähig und im schlechtesten Fall ist Niemand leistungsfähig. Und Jeder muss auch nur das zahlen, was sich nach seinem eigenen Einkommen ergibt. Also der Vater müsste den Teil der Mutter z.B. nicht mit bezahlen.