Trennung /Scheidung?was steht mir zu?

MrSlowhand129  01.01.2023, 20:20

Haus während der Ehe geerbt ?

Hilfe166 
Fragesteller
 01.01.2023, 20:26

Nein vorher aber da war ich schon schwanger

adelaide196970  01.01.2023, 20:22

du meinst der "Vater" deiner beiden Kinder und nicht der "Mann"

Hilfe166 
Fragesteller
 01.01.2023, 20:27

Ja das meine ich

6 Antworten

Hallo

Respekt für Deine Entscheidung, sicher ist es sehr schwierig.

Ein Weg zum JA ist sicher hilfreich.

Viel Erfolg Dir

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – selbst Fam. beide Kids Gym. 1 Ausz. studieren

Dir steht Unterhalt für die Kinder zu und ggf. Trennungsunterhalt bei Leistungsfähigkeit des Noch-Ehemannes. Ob dir nachehelicher Unterhalt zusteht kann nur ein Anwalt für Familienrecht ausrechnen anhand der entsprechenden Einkommensunterlagen.

Das Gleiche gilt übrigens auch für den Kindesunterhalt und den Trennungsunterhalt.

Das Wichtigste wäre jetzt also sich einen Anwalt für Familienrecht zu suchen der deine Interessen vertritt. Einen Anwalt benötigst du eh für die Scheidung. Solltest du über keinerlei Mittel verfügen, dann gehe zum Amtsgericht und hole dir einen Beratungsschein (um die 15 Euro) und suchst damit einen Anwalt auf.

Bis das Finanzielle abschließend geklärt ist, solltest du dich an das Sozialamt wenden.

https://www.betanet.de/buergergeld.html

Für den Kindesunterhalt kannst du dich erstmal an das Jugendamt wenden zwecks Berechnung. Nur wenn ein Anwalt auch hier übernimmt, ggf. vor Gericht zieht, dann ist das Jugendamt raus. Es gibt die Möglichkeit Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Das ist unabhängig von einer Beistandschaft beim Jugendamt. Lasse dich dort diesbezüglich beraten!

Wende dich an einen Fachanwalt. Nur der kann die individuell auf deine Situation bezogene Auskünfte geben.

Du wirst sowieso einen Fachanwalt für Scheidungsrecht brauchen. Also lieber bald als später einen nehmen!

Sicherlich hast du noch Ansprüche auf Zugewinnausgleich (falls ihr in Zugewinngemeinschaft geheiratet habt).

Hilfe166 
Fragesteller
 01.01.2023, 20:30

Den habe ich schon ...nun ist es so das ich den auch alleine zahlen darf und jeder Anruf kostet eine Menge Geld

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Du hast den Anspruch 50% vom WErtzuwachs des Hauses während der Ehe zu bekommen.

Aer nicht den Hauswert selber, das gehört deinem Mann

Hilfe166 
Fragesteller
 01.01.2023, 21:06

Wir haben vor der Ehe das Dach komplett neu machen lassen und den Dachboden ausbauen lassen etwaige Umbauten wände raus küche einbauen lassen ect alles vor der Ehe aber schon mit Kind beim Auszug hatte der Vater 4000 Euro gegeben deklariert für den Umzug davon habe ich eine komplette Wohnung eingerichtet Staubsauger Waschmaschine küche kinderzimmer Mal 2 seine küche kam doppelt so viel

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sassenach4u  02.01.2023, 10:44
@Hilfe166

Was ihr VOR der Ehe investiert habt, schlägt nicht zu Buche. Nur, wenn ihr damals z.B. festgehalten hättet, was du investierst und ob du es im Trennungsfall zurückerhalten wirst.

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Es kommt auch auf den Güterstand eurer Ehe an. Wenn ihr nichts anderes vereinbart habt, gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, d. h., dass während der Ehe an Vermögen oder Gütern hinzugekommene Werte anteilig auf beide Ehepartner entfallen. Was jeder Ehepartner mit in die Ehe brachte,, bleibt ihm.

Lass dich am besten fachlich beraten und nimm dir einen Anwalt. Bei Scheidungsverfahren gilt die Anwaltspflicht.