FSJ Taschengeld abziehen?

2 Antworten

Dir wird es nicht angerechnet, da du noch keine 25 Jahre alt bist. Du kannst somit frei über dein Taschengeld verfügen.

isomatte  13.01.2023, 15:01

Nicht korrekt

Hier geht es unter anderem um Sozialleistungen nach dem SGB - ll vom Jobcenter, ab Januar 2023 nicht mehr ALG - 2 bzw. Hartz - lV, sondern Bürgergeld genannt.

Auf das sogenannte Taschengeld besteht ein Anspruch auf 250 € Freibetrag, vor nicht all zu langer Zeit waren es noch 200 € .

Es werden dann also 150 € von den 400 € Taschengeld von den Leistungen abgezogen, die der Vater vom Jobcenter für das Kind bekommt und diese müsste das Kind nun im Normalfall dem Vater selber zahlen.

Aber das müssen sie dann schon unter sich klären !

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Derzeit stehen dir auf das Taschengeld 250 € Freibetrag zu, es blieben dann 150 € die deinem Vater von deinem Bedarf abgezogen würden.

Müsstest dich dann mit deinem Vater selber einigen, aber mehr als diese 150 € müsstest Du ihm dann nicht geben.