kann ich geld vom staat verlangen?

Rubezahl2000  21.12.2022, 12:44

Was machst du denn überhaupt zur Zeit?
Keine Schule?
Keine Ausbildung?
Kein FSJ?
Kein Praktikum?

Nur Chillen?

10 Antworten

Zu allererst deine Eltern in diesem Fall dein Vater ist dir gegenüber Unterhaltspflichtig. Allerdings in erster Linie in Form von Naturalien (Wohnen, Essen, Kleidung usw.).

Nur wenn ein zusammen wohnen aus gewissen Gründen nicht zumutbar ist kann der Unterhalt auch in Form von Geld geltend gemacht werden. Ob und wie hoch dieser Unterhalt ist muss, wenn dein Vater nicht freiwillig zahlen möchte, von einem Famileiengericht festgestellt werden.

Der Staat springt mit sozial Leistungen nur dann ein, wenn auf anderem Wege der Unterhalt zum Leben nicht bestritten werden kann. Das kann ggf. in Form von Ausbildungsbeihilfe, Wohngeld, Aufstockung, Arbeitslosengeld II (zukünftig wohl Bürgergeld) sein.

Dein Vater will dir eine Wohnung suchen? Dann darf er die auch bezahlen. Solange du deine Erstausbildung nicht abgeschlossen hast, sind die Eltern zum Unterhalt verpflichtet.

Du bist Schüler/in und hast somit einen Unterhaltsanspruch.

Mit einer eigenen Wohnung wären dies 860 Euro inkl. Kindergeld.

Die Halbwaisenrente wird dabei als Einkommen angerechnet, genau wie das komplette Kindergeld (ab 2023 sind es 250 Euro Kindergeld).

Mit einer Altersbeschränkung hat das Ganze im übrigen nichts zu tun!

Du bist unterhaltsberechtigt bis zum Abschluss der Erstausbildung.

Allerdings kommt es nun auch darauf an, ob dein Vater überhaupt leistungsfähig ist.

Bekommst du z.B. 260 Euro Halbwaisenrente und 250 Euro Kindergeld, dann liegt dein Anspruch noch bei 350 Euro die du vom Vater einfordern kannst. Sein Selbstbehalt dir gegenüber liegt bei 1650 Euro bereinigtem Netto ab Januar 2023. Das ist ihm klar?

Problematisch wird es, wenn er gar nicht leistungsfähig ist. Aber dann solltest du zum Jobcenter gehen, die unter engen Voraussetzungen eine Kostenübernahme auch für junge Leute bis 25 vornehmen.

Aber das muss passieren BEVOR du eine Wohnung anmietest. Grundsicherung bekommst du nicht, genauso wenig wie Bürgergeld.

Ob du Anspruch auf BAföG hast (Höchstsatz 262 Euro bei Schülern) wäre zu prüfen, wenn du Zuhause nicht mehr wohnen kannst. Normalerweise haben Schüler die eine allgemeinbildende Schule besuchen keinen Anspruch.

Auch das würde als Einkommen angerechnet.

Dein Vater ist unterhaltspflichtig bis zum Beenden Deiner Ausbildung.Besorge Dir notfalls ein Attest vom Hausarzt oder einem Psychiater, dass Du nicht zuhause wohnen kannst. Alles Gute!

Wenn es triftige Gründe gibt, z.B. psychische, warum du nicht mehr zu Hause wohnen kannst, dann kann ggf. das Jobcenter mit Bürgergeld für dich einstehen. Wenn es solche nicht gibt, dann eben nicht.

Du bist volljährig, machst derzeit offensichtlich nichts, d.h. keine Schule oder Ausbildung. Solange das nicht ist, ist dein Vater nicht unterhaltspflichtig. Dich bitten auszuziehen, dazu hat er jedes Recht der Welt, du bist volljährig und musst schauen, wie du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Es werden derzeit an allen Ecken und Kanten Arbeitskräfte gesucht- auch ungelernte.

Davon kannst du dir dann eine kleine Wohnung leisten. Beginnst du dann deine erste Ausbildung ist dein Vater unterhaltspflichtig bis zu deren zielgerichtetem Ende.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Bienchennnnn 
Fragesteller
 21.12.2022, 08:10

hä wieso sollte ich offensichtlich nichts machen? ich habe ja erwähnt das ich halbwaisenrente bekomme also mache ich ja offentlichtlich etwas. ich gehe nämlich noch zur schule und wollte mich wie gesagt weiterbilden bzw. höheren abschluss erreichen

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GutenTag2003  21.12.2022, 08:16
@Bienchennnnn
 ich habe ja erwähnt das ich halbwaisenrente bekomme also mache ich ja offentlichtlich etwas

Du machst etwas ?

Halbwaisenrente bekommst Du nicht weil Du etwas machst sondern weil vermutlich Deine Mutter gestorben ist.

Die Waisenrente ist doch kein Verdienst, sondern eine Leistung der Rentenversicherung.

Grundsätzlich sind Eltern für den Unterhalt der Kinder verantwortlich und nicht der Staat, sofern man noch in Ausbildung ist.

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sassenach4u  21.12.2022, 08:18
@Bienchennnnn

Dann schreib es doch bitte deutlich in deinen Beitrag. Du schreibst "wollte" was denken lassen kann, du tust derzeit nichts. Dann ist dein Vater unterhaltspflichtig, unter Anrechnung der Halbwaisenrente, das Kindergeld- ab Januar 2023 in Höhe von 250,-- Euro kannst du dann auch an dich abzweigen lassen. Und mit dem Unterhalt, der Halbwaisenrente und dem Kindergeld musst du dich dann selbst finanzieren. Ja nachdem, wo du wohnst, wird es machbar sein. Wenn dein Vater dir allerdings anbieten würde, bis zum Ende der Ausbildung bei ihm wohnen bleiben zu können, dann muss er dir nichts zahlen. Von staatlicher Seite kannst du nichts erwarten. Es sei denn, dein Vater wäre nicht leistungsfähig, weil er selbst sehr wenig verdient.

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Bienchennnnn 
Fragesteller
 21.12.2022, 08:18
@GutenTag2003

ich bekomme nur die halbwaisenrente wenn eine schulbescheinigung vorliegt. also gehe ich ja offensichtlich zur schule sonst hätte ich ja keine schulbescheinigung bekommen und würde somit auch nicht die halbwaisenrente bekommen.

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GutenTag2003  21.12.2022, 08:20
@Bienchennnnn

Nun, Schule besuchen doch alle, die im schulpflichtigen Alter sind, ohne dass sie Waisenrente bekommen.

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Wenn dein Vater von dir verlangt, dass du ausziehst, dann muss er dir bis zum Ende der Erstausbildung Unterhalt zahlen.

Selbstverständlich kannst du dich auch vom Jobcenter beraten lassen. Evtl bekommst du einen Zuschuss, bis dein Vater seine Unterhaltspflicht erfüllt.

Rheinflip  21.12.2022, 08:11

da keine Ausbildung besteht, ist er derzeit wohl nicht unterhaltspflichtig

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