Wo muss ich mich hin wenden wenn ich aus meinem Elternhaus ausziehen möchte?


19.12.2019, 00:30

Zur sozialassistentin* man diese Sprachfunktionen vom iPhone ist behin...

7 Antworten

Deine Eltern sind für dich unterhaltspflichtig bis zum Ende deiner Erstausbildung. Wenn sie dir ein Dach über dem Kopf anbieten etc. haben sie ihrer Unterhaltspflicht genüge getan. Der Staat bzw. der Steuerzahler ist für dich nicht zuständig. Wenn du trotzdem ausziehst, musst du das selbst finanzieren. Du kannst allerdings das Kindergeld erhalten, wenn du nicht mehr zu Hause wohnst.

Das stimmt nicht ganz. Die Eltern müssen bis 25 oder bis bendigung der Ausbildung für das Kind aufkommen. Das Kind darf aber mit 18 eigenständig entscheiden ob es noch zu Hause bleibt oder auszieht. Wohnt das Kind zu Hause, ist mit dem "Dach über dem Kopf und Verpflegung" die Unterhaltspflicht erfüllt, zieht das Kind aus, müssen die Eltern dem Kind Unterhalt zahlen. Auch das Kindergeld steht ab dann dem Kind zu und nicht mehr den Eltern.

Den Fall haben wir gerade aktuell in der Verwandschaft. Sohn 18 - Schüler will ausziehen. Die Eltern können nichts tun! Es kann ihn keiner zwingen zu bleiben. Nach langem Hin und her bleibt den Eltern nhichts übrig, sie müssen seine Wohnung finanzieren und für seine verpflegung sorgen! Mit Unterhalt.

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@katismyle

Wenn in diesem Fall die Eltern zahlen müssen, obwohl sie dem Kind "ein Dach über dem Kopf anbieten" und das Kind trotzdem auszieht, dann müssen schwerwiegende Gründe für den Auszug vorliegen, dass es dem Kind unzumutbar ist, weiterhin zu Hause zu wohnen. Nur wegen ein paar Differenzen zu Hause geht das nämlich nicht.

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@mondfaenger

Stimmt definitiv nicht! Es müssen überhaupt KEINE Gründe vorliegen! Mein Neffe hat ein sehr behütetes Zuhause, er möchte einfach mehr "Freiheit" und mit seinem Kumpel in eine WG ziehen, weil es sich so ergeben hat bzw der Kumpel es ihm angeboten hat. Meine Schwägerin hat sich da sehr genau informiert, auch beim Familienanwalt, wegen dem Unterhalt etc. Es ist Fakt! Mit 18 ist man volljährig und darf von zu Hause ausziehen! Keiner kann denjenigen zwingen bei den Eltern in der Wohnung zu leben, wenn derjenige keine Lust dazu hat (um es ganz hart auszudrücken)!

Da die Eltern beide nicht schlecht verdienen, müssen sie dem Sohnemann somit Unterhalt zahlen....bis er 25 ist, oder die Schule beendet und sein erstes Geld selber verdient.. und das was sie zahlen müssen ist nicht wenig!

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@katismyle

Du wirfst da einiges durcheinander!
Selbstverständlich kann man ein volljähriges Kind nicht anketten, sondern es "darf" ausziehen.
Aber die Eltern sind NICHT verpflichtet, eine teure Wohnung für das Kind zu bezahlen.
Unterhalt und Kindergeld müssen sie an das Kind zahlen - klar.
Wenn das Kind es schafft, davon ein WG-Zimmer oder sogar eine kleine Wohnung zu bezahlen - ok.
Aber das Kind kann sich nicht einfach beliebig eine (teure) Wohnung mieten und von dern Eltern fordern, dass die die Wohnung bezahlen.

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So funktioniert das nicht erstmal musst du zum jugendamt und die können dir Dan helfen wen es echte probleme sind Dan schicken sie dich zum Jobcenter und Dan klärst du erstmal ab ob die zahlen müssen oder deine Eltern geht es nach dem Jobcenter müssen deine Eltern bis du 25 bist dein Unterhalt bezahlen.

Eine Wohnung bringt dir nichts wen das nicht im Vorfeld alles geklärt ist!

Wohngeld ist nicht = deine miete da kommt der verdienst deiner

Eltern auch ins spiel.

Das Sozialamt ist nicht für das Wohngeld verantwortlich sondern das Wohnungsamt und nur weil du im Internat warst ist das kein Grund dir eine eigen Wohnung zu bezahlen da hat dich einer auf den Arm genommen!

Eien eigen Wohnung und kein Geld in der Ausbildung das wird hart den das müsste du von deinem Unterhalt alles selber bezahlen!

Nur weil du ausziehen möchtest muss dir das noch lange keiner finanzieren.

Wie alt bist Du denn?

Wenn du eine Ausbildung machst, müssen Deine Eltern Dir Unterhalt zahlen, ggf. auch eine Wohnung. Und das Kindergeld. Oder du wohnst eben zu Hause.

"Vom Staat" könntest Du evtl. BAföG bekommen.

Die wichtigste Info fehlt in deiner Frage!
Wie alt bist du?
Insbesondere: Bist du volljährig oder minderjährig?

Wenn du unter 25J bist, dann sind deine Eltern für deinen Lebensunterhalt zuständig, so lange du dich in der (ersten) Ausbildung befindest.
Aber eine eigene Wohnung müssen sie die NICHT bezahlen, wenn du auch bei ihnen wohnen kannst.

Bin 20

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@mayamalibu883

Ok, dann bist du volljährig und kannst SELBST entscheiden über dein Leben.
Aber die Finanzierung deiner Pläne ist das Problem, wenn du selbst kein Geld verdienst.
Da du SELBST keine eigene Wohnung bezahlen kannst, kommt es darauf an, ob deine Eltern dir eine eigene Wohnung bezahlen würden.

Wie bereits in meiner Antwort geschrieben: Deine Eltern sind für deinen Lebensunterhalt zuständig, so lange du dich in der (ersten) Ausbildung befindest. Aber eine eigene Wohnung "müssen" sie dir NICHT bezahlen, wenn du auch bei ihnen wohnen kannst.

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Wenn du bei deinen Eltern wohnst und unter 25 bist, dann musst du dem Jobcenter einen wichtigen Grund nachweisen können, ansonsten wirst du keine Zusicherung für die Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum bekommen.