Unterhalt?
Hallo, einmal bitte die fett gedruckten und kursiven Sätze durchlesen:
Können nicht verheiratete Elternteile Unterhalt bekommen?Wenn Sie nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, können Sie nur Unterhalt von ihm verlangen, wenn Sie wegen der Betreuung des Kindes nicht erwerbstätig sein können.
Sie können genauso lange Unterhalt bekommen, als wenn Sie verheiratet gewesen wären und sich hätten scheiden lassen, siehe Unterhalt für Geschiedene.
Unterhalt für alleinerziehende ElternteileSie können ab der Geburt des Kindes mindestens 3 Jahre lang Unterhalt bekommen. Wenn Sie in dieser Zeit das Kind betreuen, kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie selber erwerbstätig sind. Ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes, können Sie nur noch unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt bekommen. Maßgeblich zu berücksichtigen sind dabei die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten einer Kinderbetreuung.
was für Vorraussetzungen sind es? Wir sind nicht verheiratet und meine Ex hat einen neuen Freund und ist schwnager