Unterhalt?
Hallo, einmal bitte die fett gedruckten und kursiven Sätze durchlesen:
Können nicht verheiratete Elternteile Unterhalt bekommen?Wenn Sie nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet sind, können Sie nur Unterhalt von ihm verlangen, wenn Sie wegen der Betreuung des Kindes nicht erwerbstätig sein können.
Sie können genauso lange Unterhalt bekommen, als wenn Sie verheiratet gewesen wären und sich hätten scheiden lassen, siehe Unterhalt für Geschiedene.
Unterhalt für alleinerziehende ElternteileSie können ab der Geburt des Kindes mindestens 3 Jahre lang Unterhalt bekommen. Wenn Sie in dieser Zeit das Kind betreuen, kann von Ihnen nicht verlangt werden, dass Sie selber erwerbstätig sind. Ab dem 3. Geburtstag Ihres Kindes, können Sie nur noch unter bestimmten Voraussetzungen Unterhalt bekommen. Maßgeblich zu berücksichtigen sind dabei die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten einer Kinderbetreuung.
was für Vorraussetzungen sind es? Wir sind nicht verheiratet und meine Ex hat einen neuen Freund und ist schwnager
schwanger mit deinem Kind oder von ihrem Freund?
Sie hat mehreren Leuten rumerzählt von ihrem neuen - allerdings meinte Sie sie ist in der 4. Woche und das passt vom Zeitraum her nicht da sie noch mit mir zusammen war.
5 Antworten
Auf jeden Fall solltest du auf einen Vaterschaftstest bestehen.
Und ja, du zahlst erst einmal Kindsunterhalt und, wenn du dann noch leistungsfähig bist auch Betreuungsunterhalt an die Kindsmutter. Wobei deren Einkommen, wie Elterngeld bei dieser Berechnung angerechnet werden.
Aber warte zu, ob du es wirklich bist.
Ab dem 3. Geburtstag wird sie kaum noch Unterhalt verlangen können.
Ich gehe davon aus, sie ist von ihrem neuen Partner schwanger.
Somit ist dieser für den Betreuungsunterhalt zuständig.
Anspruch auf Unterhalt für das gemeinsame Kind besteht selbstverständlich weiter.
Für sich selber, ja. Für dein Kind bis du bis zum Abschluss der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig, das kann dauern. Abi mit 18, dann Lehramtsstudium (also Bachelor + Master), mit 27 sollte es fertig sein.
Inwiefern für sich selber muss ich dann 3 Jahre doppelten Unterhalt zahlen?
Während der ersten drei Jahre des Kindes ist die Mutter nicht verpflichtet einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und hat Anspruch auf Unterhalt, unabhängig vom Kindesunterhalt.
du solltest einen vaterschaftstest machen, wenn sie von dir die vaterschaftsanerkennung fordert. solltest du als vater festgestellt werden, wirst du unterhaltspflichtig für das kind bis zum abschluss der ersten ausbildung und für die mutter bis ca. zum 3. lebensjahr des kindes in form von betreuungsunterhalt.
Pech für dich, weiter zahlen
Sollte das Kind von dir sein (Vaterschaftstest nach der Geburt machen lassen), dann musst du Unterhalt für das Kind zahlen und bei Leistungsfähigkeit auch Betreuungsunterhalt an die Kindsmutter und zwar für mindestens die ersten 3 Lebensjahre des Kindes.
Sollte sie nach der Geburt den Neuen als Vater angeben und der erkennt die Vaterschaft an, dann bist du rechtlich raus. Zumindest wenn er weiß, dass er nicht der Vater ist und die Vaterschaft dennoch anerkennt. Sonst könnte er, wenn er Kenntnis darüber erlangt nicht der Vater zu sein, innerhalb von 2 Jahren die Vaterschaft im nachhinein anfechten und dann könnte es auch später dazu kommen, dass dir die Vaterschaft nachgewiesen wird.
Wenn du also Bedenken hast, dass es dein Kind sein könnte, dann solltest du unbedingt auf einen Vaterschaftstest bestehen.
Aber erstmal würde ich abwarten... Und wenn sie erst in der vierten Woche ist, dann ohnehin...
Sie ist denk ich mal leider von mir schwanger, ist aber vor 3-4Wochen fremdgegangen aber vom Zeitraum her passt das denk ich mal eher zu mir.
Also kann sie nur 3 Jahre von mir Unterhalt verlangen?