Unterhalt?

dancefloor55  21.03.2023, 21:06

schwanger mit deinem Kind oder von ihrem Freund?

Pascinator3000 
Fragesteller
 21.03.2023, 21:09

Sie hat mehreren Leuten rumerzählt von ihrem neuen - allerdings meinte Sie sie ist in der 4. Woche und das passt vom Zeitraum her nicht da sie noch mit mir zusammen war.

5 Antworten

Auf jeden Fall solltest du auf einen Vaterschaftstest bestehen.

Und ja, du zahlst erst einmal Kindsunterhalt und, wenn du dann noch leistungsfähig bist auch Betreuungsunterhalt an die Kindsmutter. Wobei deren Einkommen, wie Elterngeld bei dieser Berechnung angerechnet werden.

Aber warte zu, ob du es wirklich bist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Ab dem 3. Geburtstag wird sie kaum noch Unterhalt verlangen können.

Ich gehe davon aus, sie ist von ihrem neuen Partner schwanger.

Somit ist dieser für den Betreuungsunterhalt zuständig.

Anspruch auf Unterhalt für das gemeinsame Kind besteht selbstverständlich weiter.

Pascinator3000 
Fragesteller
 21.03.2023, 21:13

Sie ist denk ich mal leider von mir schwanger, ist aber vor 3-4Wochen fremdgegangen aber vom Zeitraum her passt das denk ich mal eher zu mir.

Also kann sie nur 3 Jahre von mir Unterhalt verlangen?

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habakuk63  21.03.2023, 21:44
@Pascinator3000

Für sich selber, ja. Für dein Kind bis du bis zum Abschluss der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig, das kann dauern. Abi mit 18, dann Lehramtsstudium (also Bachelor + Master), mit 27 sollte es fertig sein.

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Pascinator3000 
Fragesteller
 21.03.2023, 22:07
@habakuk63

Inwiefern für sich selber muss ich dann 3 Jahre doppelten Unterhalt zahlen?

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habakuk63  21.03.2023, 22:20
@Pascinator3000

Während der ersten drei Jahre des Kindes ist die Mutter nicht verpflichtet einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und hat Anspruch auf Unterhalt, unabhängig vom Kindesunterhalt.

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du solltest einen vaterschaftstest machen, wenn sie von dir die vaterschaftsanerkennung fordert. solltest du als vater festgestellt werden, wirst du unterhaltspflichtig für das kind bis zum abschluss der ersten ausbildung und für die mutter bis ca. zum 3. lebensjahr des kindes in form von betreuungsunterhalt.

Sollte das Kind von dir sein (Vaterschaftstest nach der Geburt machen lassen), dann musst du Unterhalt für das Kind zahlen und bei Leistungsfähigkeit auch Betreuungsunterhalt an die Kindsmutter und zwar für mindestens die ersten 3 Lebensjahre des Kindes.

Sollte sie nach der Geburt den Neuen als Vater angeben und der erkennt die Vaterschaft an, dann bist du rechtlich raus. Zumindest wenn er weiß, dass er nicht der Vater ist und die Vaterschaft dennoch anerkennt. Sonst könnte er, wenn er Kenntnis darüber erlangt nicht der Vater zu sein, innerhalb von 2 Jahren die Vaterschaft im nachhinein anfechten und dann könnte es auch später dazu kommen, dass dir die Vaterschaft nachgewiesen wird.

Wenn du also Bedenken hast, dass es dein Kind sein könnte, dann solltest du unbedingt auf einen Vaterschaftstest bestehen.

Aber erstmal würde ich abwarten... Und wenn sie erst in der vierten Woche ist, dann ohnehin...