Müssen Eltern mir Unterhalt zahlen wenn ich im Ausland studiere?

3 Antworten

Hier das Wichtigste in Kürze:

Eltern sind - als Verwandte in gerader Linie - nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 1601 BGB) grundsätzlich verpflichtet, ihren volljährigen Kindern während einer Ausbildung, also auch während eines Studiums, Unterhalt zu zahlen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Studierende neben dem Studium nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.
Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern. Ihnen wird ein angemessener Betrag für das eigene Existenzminimum zugestanden. Kindergeld und Steuerfreibeträge tragen dazu bei, dass Eltern den Unterhalt an ihre Kinder zahlen können. [...]
Die anerkannteste Empfehlung zur Höhe des Unterhalts ist die Düsseldorfer Tabelle, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf erstellt wird. [...]
Eltern sind in der Regel nur bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Eine starre Altersgrenze existiert nicht. Die Studierenden sind frei in der Wahl ihres Studienfachs und können in begrenztem Umfang den Studienort und die Fachrichtung wechseln, ohne dass der Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern verfällt.
Im Gegenzug sind die Studierenden verpflichtet, ihre Eltern über den Fortgang des Studiums zu informieren und Nachweise darüber vorzulegen. Das gilt auch, wenn zu einem Elternteil kein Kontakt mehr besteht oder nie bestand.
Achtung: Studierende müssen grundsätzlich zügig und zielorientiert studieren, um die Unterhaltsbelastungen der Eltern möglichst gering und kalkulierbar zu halten. Wenn diese Obliegenheit verletzt wird, kann sich der Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern verringern oder sogar entfallen.

https://www.studentenwerke.de/de/content/unterhalt-von-eltern

Wieviel Unterhalt bekomme ich von meinen Eltern im Studium?Eine eindeutige Antwort gibt es leider nicht. Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf von Studierenden, die nicht bei ihren Eltern oder einem Elternteil wohnen, beträgt in der Regel monatlich 930 EUR (Stand 01/2023) – inklusive Kosten für die Miete . Diese Höhe gilt jedoch nur, wenn deine Eltern überhaupt soviel zahlen können.

https://www.studis-online.de/studienfinanzierung/unterhalt-hoehe.php

Bei all dem ist es unerheblich, ob du im Inland oder im Ausland studierst. Wenn der Unterhalt für ein Studium im Ausland nicht ausreicht, kannst du versuchen, BAföG zu beantragen oder du musst einen Nebenjob annehmen, um dir das Studium trotzdem zu ermöglichen.

In erster Linie wäre auch für das Auslandsstudium BAföG zu beantragen. Erst dann würde geprüft werden ob die Eltern zahlen können und müssen.

Pauschal kann man also keine Antwort darauf geben. Zumal es natürlich auch darauf ankommt ob es sich noch um deine Erstausbildung handelt, ob du nach einer abgeschlossenen Lehre einen Studiengang wählst, der nichts mit der Berufsausbildung zu tun hat, ob dir erst 10 Jahre nach Schulschluss einfällt zu studieren und deine Eltern gar nicht mehr damit rechnen mussten, dass du je eine Ausbildung beginnst, wenn du vorher schon 2 x ein anderes Studium geschmissen hast usw.

https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/einzelfragen-der-foerderung/gibt-es-bafoeg-auch-im-ausland/gibt-es-bafoeg-auch-im-ausland.html

Infos zum Auslandssemester (Beitrag schon etwas älter):

https://www.unterhalt.com/aktuelles/unterhalt-im-auslandssemester.html

Beachte auch:

Das Studium im Ausland ist – anders als das Studium in Deutschland – meist nicht kostenlos. Fraglich ist, ob die anfallenden Studiengebühren von den unterhaltspflichtigen Eltern zu tragen sind. Das ist nur ausnahmsweise der Fall. In der Regel müssen die Eltern auch bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen für diese Kosten nicht einstehen. Dafür müssen schon besondere Umstände vorliegen, was bereits dann nicht mehr der Fall ist, wenn neben dem im Ausland studierenden Kind noch weitere Kinder Unterhalt benötigen.

https://www.anwalt-anger-jena.de/blog/familienrecht/kindesunterhalt-gebuehren-auslandsstudiums-269824/

Hier noch etwas zu Stipendien:

https://www.studentenwerke.de/de/content/lebensunterhalt-im-ausland

du musst vorrangig bafög beantragen. in diesem fall auslandsbafög. die errechnen ob deine eltern überhaupt zahlen müssen.