Schwester wird am Freitag 18 und Vater zahlt keinen Unterhalt?

6 Antworten

Ab 18 sind BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Also nicht nur dein Vater.

Krankheit alleine ist kein Grund, dass kein Unterhalt zu zahlen wäre. Es kommt auch hier auf die Einzelumstände an. Deine Schwester muss sich ab Volljährigkeit allerdings auch selbst um ihre Unterhaltsansprüche kümmern. Also sollte sie mal zur Beratung an das Jugendamt wenden, die junge Leute bis 21 beraten können.

Bei der Krankheit kommt es natürlich auch darauf an, was deine Schwester so unternimmt um gesund zu werden. Die Schule hat sie beendet? Eine Ausbildung will sie (wann auch immer) dann mal machen?

Spätestens bei Ausbildungsaufnahme wäre dann zu prüfen ob und inwieweit die Eltern noch unterhaltsverpflichtet wären oder ob die Ausbildungsvergütung samt Kindergeld ausreicht den Bedarf zu decken.

Und solange dein Vater keinen Unterhaltstitel zu bedienen hat, kann er selbstverständlich den Unterhalt punktgenau zu ihrem 18.ten Lebensjahr einstellen. Jetzt müsste eh eine erst einmal eine Neuberechnung vorgenommen werden. Also deine Schwester müsste ihn auffordern ihr seine Einkommensbelege vorzulegen, sowie den letzten Steuerbescheid. Im Gegenzug muss sie natürlich ihm die Einkommensbelege der Mutter samt letztem Steuerbescheid vorlegen und Nachweise darüber, warum noch bedarf besteht.

Hat sie z.B. ein ärztliches Gutachten? Macht sie eine stationäre Therapie? Ist absehbar wann sie eine Ausbildung aufnehmen könnte?

ab 18 wären beide eltern unterhaltspflichtig. ist deine schwester nicht in ausbildung oder schule, steht ihr kein unterhalt zu

Da sie keine Ausbildung macht oder zur Schule geht fällt die Pflicht mit dem 18. Lebensjahr weg. Auch wenn sie aufgrund einer Krankheit nicht kann, denn für die Krankheit kann der Vater ja nichts. Alles weitere läuft über das Arbeitsamt bzw Sozialamt. Wenn sie allerdings daheim wohnt (gehe ich mal von aus) wird es schwierig Leistungen zu erhalten da die Einkünfte aller Personen im Haushalt mit angerechnet werden.

Geht die Schwester keiner Ausbildung nach, ist der Vater im Recht und muss seinem volljährigen Kind keinen Unterhalt zahlen.

Wenn die Schwester sich auf ihren vier Buchstaben ein schönes Leben macht und keine Ausbildung anstrebt, ist Schluss mit lustig und Unterhaltszahlungen.

Laurakrebs2301 
Fragesteller
 29.03.2023, 14:25

Sie kann wie gesagt aktuell aufgrund einer Krankheit keine Ausbildung machen.

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