Vater zahlt zu wenig unterhalt?

Harakiri279  03.12.2023, 21:14

Woher willst du wissen das es zu wenig ist?

melisa38 
Fragesteller
 03.12.2023, 21:16

Na ja 350€ ist nicht gerade viel. Ein anderes Scheidungskind kriegt mit 19 Jahren um die 500.

5 Antworten

Ab 18 sind BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet.

Wenn er also jetzt was zahlt, dann wurde der Unterhalt also schon mal berechnet mit der Volljährigkeit?!

Nur mal angenommen deine Mutter wäre nicht leistungsfähig, dein Vater allerdings schon, hat aber nur ein bereinigtes Netto bis 1900 EUR, dann müsste er laut Düsseldorfer Tabelle 378 EUR zahlen (2023).

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2023/Duesseldorfer-Tabelle-2023.pdf

Den Teil, den deine Mutter ggf. nicht zahlen könnte, muss er allerdings nicht mit übernehmen.

Ab 2024 mit neuer Düsseldorfer Tabelle, könnte das schon wieder anders aussehen. Denn da wird der Selbstbehalt für ihn von 1650 EUR auf 1750 EUR angehoben und auch die Einkommensstufe in Stufe 1 von 1900 EUR auf 2100 EUR angehoben.

Verdient er also z.B. 2000 netto im Durchschnitt, dann hat er ein bereinigtes Netto in Höhe von 1900 EUR (nur mal die 5% Pauschale abgezogen). Dann bleibt zu den 1750 EUR nur noch 250 EUR. Du würdest also weniger bekommen als jetzt!

Was andere Scheidungskinder bekommen ist dabei völlig irrelevant, da sich dein Bedarf an dem bereinigten Netto der Eltern orientiert. Verdienen andere Eltern mehr, liegt der Bedarf der Kinder entsprechend natürlich dann auch höher.

Zum Thema Abendschule:

Es kommt darauf an, ob sich da überhaupt ein Unterhaltsanspruch ergibt! Beispiel:

Ein Unterhaltsanspruch setzt voraus, dass Sie sich ganztags in einer Schulausbildung befinden. Bei 16,5 Stunden im Rahmen einer Abendschule liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so dass ein Unterhaltsanspruch nicht besteht.
Bei einer Abendschule besteht die Möglichkeit, tagsüber zu arbeiten, um den Lebensunterhalt zu verdienen. Auf diese Möglichkeit können Ihre Eltern Sie verweisen.
Ein Anspruch auf Kindergeld besteht bei Volljährigen nur, wenn diese sich in Ausbildung oder Studium befinden oder arbeitssuchend oder ausbildungssuchend beim JobCenter gemeldet sind. Diese Voraussetzungen scheinen bei Ihnen nicht gegeben zu sein.
Um einen Anspruch auf Unterhalt (und dann auch auf Kindergeld) zu haben, müsste der Schulbesuch vollschichtig erfolgen.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Finanzierung-des-Besuchs-einer-Abendschule--f293852.html

Sollte also dein Vater, trotz Besuch der Abendschule, wenn diese nicht vollschichtig besucht wird, Unterhalt zahlen, dann solltest du da besser keine schlafenden Hunde wecken. Denn sonst könnte es sein, dass er drüber stolpert gar nichts zahlen zu müssen!

Woher willst Du denn wissen das er zu wenig zahlt ?

Es kommt ja darauf an was beide Eltern an bereinigtem Nettoeinkommen haben, ab der Vollendung des 18 Lebensjahres muss der Unterhalt nämlich neu berechnet werden und da ist entscheidend was beide Eltern an bereinigtem Nettoeinkommen haben.

Dazu kommt, dass das Kindergeld von derzeit ab der Vollendung des 18 Lebensjahres voll auf den Unterhalt angerechnet wird.

Das Kind muss sich aber der Vollendung des 18 Lebensjahres selber um seinen möglichen Unterhaltsanspruch kümmern, bis zur Vollendung des 21 Lebensjahres kann sich das Kind wegen der Berechnung noch ans Jugendamt wenden.

Bei dir käme das ja nicht mehr in Betracht, da Du schon 21 bist, kannst dir aber bei wenig Einkommen beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgen.

Aktuelle Kontoauszüge und gültigen Personalausweis oder Reisepass mitnehmen, damit könntest Du dir dann einen Anwalt für Familienrecht suchen, bei diesem müsstest Du dann im Regelfall nur um die 20 Euro zahlen.

er müsste überhaupt keinen unterhalt zahlen, da du weder in ausbildung, noch in vollzeit schule bist. du kannst bafög beantragen oder wirst wie üblich bei dieser schulform eben tagsüber arbeiten gehen müssen.

Wie viel Unterhalt du ca bekommen solltest kannst du im netz finden. Außerdem ist es eh relativ wenig. Ich weiß nicht wie viel mehr das ist als du bekommst. Aber er Sinn einer Abendschule ist ja Tagsüber zu arbeiten. Ansonsten wirst du niemals viel mehr Geld haben.

melisa38 
Fragesteller
 03.12.2023, 21:25

Danke für deinen Kommentar, aber ich habe eine klare Frage gestellt. Wenn man keine Ahnung hat über die Situation anderer sollte man auch nicht urteilen :) Ich will einfach nur eine klare Antwort zu meiner Frage. Alles andere ist irrelevant.

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Harakiri279  03.12.2023, 21:27
@melisa38

Das ist ne normale Frage und ich habe geantwortet. Viel mehr anspruch auf Kindergeld hast du nicht. Ohne Arbeiten wird es immer fast genau so wenig sein. Außerdem ohne Anwalt kannst du eh keine Forderung durchsetzen. Die eh nicht so viel höher sein wird. Aber bei deinen komischen Kommentaren kann ich verstehen warum er nicht mehr zahlt.

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psimonp  04.12.2023, 13:39
@melisa38

er hat dir die klare antwort gegeben. du hast keinen anspruch auf unterhalt und wirst tagsüber arbeiten gehen um deinen utnerhalt selbst zu bestreiten.

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melisa38 
Fragesteller
 05.12.2023, 23:14
@psimonp

Was wenn nicht? Bitte schick mir Geld rüber bitteee

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