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Parken Wendehammer bzw. Angrenzendes eigenes Flurstück?

Hallo,

Ich wohne in Niedersachsen in einem Neubaugebiet in einer Sackgasse.

Am Ende der Sackgasse befindet sich sich wendehammer von welchem aus eine kleine stichstrasse zu drei weiteren Grundstücken führt. Diese stichstrasse ist privat und gehört uns zu 1/3. Am Ende des wendehammers parken ich ab und zu am Anfang des Flurstück (stichstrasse).

Die Gemeinde droht nun mit einem bussgeld sollte icj dort weiter parken, da es für den normalen strassenteilnehmer nicht ersichtlich wäre, dass es sich um die Stelle wo ich parken um ein privates Flurstück handelt.

Ich zahle für dieses Flurstück selbstverständlich Grundsteuer und lasse mein Auto nun mit Absicht dort stehen da ich denke das ein Knöllchen auf meinem eigenen Grundstück interessant für jeden Richter wäre.

Rettungsweg ist problemlos gegeben. Mindestens 6 Meter Durchfahrt sind noch frei.

Die Gemeinde bietet mir an das Flurstück kostenlos zurück zu nehmen, um das Miss Verständnis mit der nicht ersichtlichen privatstrasse aus der Welt zu schaffen. Darauf lasse ich mich bestimmt nicht ein. Verkaufen ja verschenken nein.

Nun zu meinen Fragen.

Darf ich dort parken oder kann mir die Gemeinde tatsächlich ein Knöllchen auf einem privaten Flurstück geben?

Kann mir die Gemeinde das Flurstück zwangsweise abnehmen wenn icj mich weigere es zurück zu geben ?

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Recht, Gemeinde, Ordnungswidrigkeit, Parkplatz, Straßenverkehrsordnung

Wer hat ein größeres "Anrecht" auf die Überholspur - der Überholende mit etwas über Richtgeschwindigkeit oder der Raser?

Wir hatten Silvester eine Diskussion mit 2 verhärteten Lagern zum Thema Überholspur (linke Spur auf der Autobahn).

Person 1 berichtete, auf der Autobahn auf der rechten Spur mit 130 km/h gefahren zu sein. Es gab dort keine Geschwindigkeitsvorgabe.

Vor Person 1 tauchte ein Fahrzeug auf, dass nur 100 km/h fuhr, also blickte Person 1 in den Rückspiegel, sah dort sehr weit entfernt ein Fahrzeug und setzte zum Überholen an.

Bei dem Fahrzug, NOCH weit entfernt, handelte es sich um einen Raser, der weit über 200 km/h unterwegs war, sich nun während des Überholvorgangs dem Auto von Person 1 stetig näherte und schließlich hupend mit Lichthupe hinter 1 an der Stoßstange klebte.

Person 1 schilderte, dass dies sehr häufig zu beobachten sei, und nicht nur bei ihm, sondern auch bei anderen Raser so dicht auf der linken Spur auffahren.

Obwohl im Rückspiegel das Fahrzeug noch deutlich entfernt war beim Überholvorgang, drosselt der Raser seine Geschwindigkeit nicht, sondern fährt mit hoher Geschwindigkeit auf den Überholenden zu und verlangt, dass dieser die Überholspur räumt.

Es schaltete sich dann Person 2 ein und sagte, sie sei eine Raserin und der Raser würde korrekt handeln, da der Fahrer mit dem Überholwunsch prinzipiell nur dann überholen dürfe, wenn die Überholspur hinter ihm komplett frei sei.

Wenn da immer Raser auftauchen, dürfe er halt auch generell nicht rausziehen und müsse hinter dem langsamen Fahrzeug verbleiben.

Man habe prinzipiell Rasern den Vorrang zu gewähren, da diese es eilig hätten und nicht durch normal schnell fahrende Autos aufgehalten und zum Drosseln des Tempos gezwungen werden dürften.

Das Drangsalieren und dichte Auffahren sei zwar nicht korrekt, prinzipiell sei aber der Raser im Recht.

Bitte Eure persönliche Meinung oder rechtliche Einschätzungen dazu.

Dass auch der mit dem Überholwunsch vorausschauend fahren und nicht einfach rausziehen darf, ist klar.

Unklar ist, wenn hinten am Horizont weit weg ein Fahrzeug auf der Überholspur zu sehen ist, ob man dann immer davon ausgehen muss, dass sich da ein Raser nähert, der nicht bereit ist, den Anderen überholen zu lassen, da er sein Tempo nicht drosseln will (die Rede ist hier nicht von einer Vollbremsung wegen eines unvermittelt Überholenden, sondern von einem Fahrzeug, bei dem aus weiter Entfernung schon zu sehen ist, dass es überholen will und wird (langsamer Vordermann, links ist aktuell frei, Blinker ist gesetzt)).

Auto, fahren, Recht, Autobahn, Spurwechsel, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Raser, überholen, Bedrängen, Drängler, Lichthupe, Auto und Motorrad

Unfall car spotting bin ich schuld?

Ich war heute mal wieder auf einer Brücke über einer Autobahn (öffentliche Straßen aber so gut wie kein Verkehr) beim car spotten.
Kamera aufgebaut und Ausschau nach teuren und seltenen Schlitten gehalten.

Nach gewisser Zeit bildete sich in eine der Fahrtrichtungen ein leichter Stau und die Fahrzeuge bremsten alle ab.

Es wurde stärker gebremst und Plötzlich schaffte es ein BMW nicht rechtzeitig zu bremsen und fuhr auf das Stauende auf. Die dahinter fahrenden Fahrzeuge konnten ausweichen und abbremsen sodass im Unfall *nur* 3 Fahrzeuge verwickelt waren.

Ich machte mich auf den Weg und fuhr auf die Autobahn auf, ich stand darauffolgend auch im Stau. An der Unfallstelle habe ich dann angehalten und mit der Polizei gesprochen. Habe ihnen die Sachlage erklärt, was ich auf der Brücke gemacht habe und mich als Zeuge gemeldet.

Nun meinte aber der unfallverursacher der aufgefahren ist dass ich der unfallverursacher sei da ich den Verkehr angeblich abgelenkt habe. Er meinte er dachte es wird geblitzt oder Abstand gemessen und wurde dadurch abgelenkt.

jetzt bin ich sehr schockiert und frage mich ob das denn sein kann dass ich dafür schuldig gemacht werde. Immerhin habe ich nichts von der Brücke geworfen sondern lediglich meine Fotos gemacht was auch nicht verboten ist.

die Straße ist ebenfalls wie gesagt öffentlich und somit nicht verboten. Ich bin über keine Absperrungen geklettert o.ä. Einfach nur an der Brücke die Bilder.

Meldet euch mal falls ihr euch auskennt.

danke und Lg

Auto, Unfall, Brücke, Recht, Autobahn, Straßenverkehrsordnung, Auffahrunfall, Schuldfrage, Carspotting, Auto und Motorrad

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