Grundsätzlich sehe ich es als gerechtfertigt an, wenn man im absoluten Halteverbot steht und dann eine Ordnungswidrigkeit kassiert. 40 Euro ist da tatsächlich angemessen.
Wir haben bei uns in der Straße ein wöchentlich wechselndes temporäres Halteverbot von 2 Stunden an jeweils 2 Tagen (Dienstag eine Seite, Mittwoch andere Seite). Grund: Straßenreinigung mit Kehrmaschinen.
Faktisch kommt es häufiger vor, dass man den Zeitpunkt des Umparkens gerne mal verpasst, auch wenn wir als Straßengemeinschaft uns helfen und uns gegenseitig aufmerksam machen, dass man am nächsten Tag auf der anderen Straßenseite parken muss. Dann muss man aktuell 40 Euro bezahlen, anstatt der 25 Euro vor der Neuregelung des Bußgeldkatalogs, weil man die Kehrmaschine behindert hat.
Absolutes Halteverbot ist absolutes Halteverbot. Keine Frage. Mir gehr es einfach nur darum, ob andere das bei dem geschilderten Sachverhalt auch etwas unverhältnismäßig ansehen.