Strafzettel und abschleppen?

7 Antworten

zusätzlich noch ein üblicher Strafzettel in Form von 40,- Geldstrafe verhängt wird?

logisch, du hast schließlich falsch geparkt, das ist ne OWI

logisch ist auch, dass du die Abschleppkosten zu zahlen hast. da kommen locker 200-250€ o. mehr zusammen

das ist keine geldstrafe, sondern das bussgeld.

das abschleppen wird nicht mit den behörden abgerechnet, sondern mit dem abschleppunternehmer.

von daher ergibt sich, dass du das knöllchen auch bezuahlen musst.

Das ist vollkommen üblich und richtig so. Verwarnungsgeld und Abschleppen sind verschiedene Vorgänge. Das Abschleppen dient ja nicht als Strafe, sondern um den unzulässigen Zustand zu beseitigen. Das Verwarnungsgeld ist dann die Strafe für das Vergehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Serviceberater in Kfz-Werkstatt

Ja, das ist üblich. Das Geld ist für den Abschleppdienst. Der muß ja schließlich für seine Dienstleistung bezahlt werden.

Deine Geldbuße hat mit dem Abschleppdienst nichts zu tun und wird dir folglich separat in Rechnung gestellt.

Ja, die 40 Euro sind ein Ordnungsgeld, das Abschleppen lediglich das Entfernen des Fahrzeugs von einem Ort, an dem es nicht stehen darf, weil es möglicherweise auch Flucht- und Rettungswege oder Grundstückzufahrten versperrt. Hier gehts also nicht darum jemanden zu bestrafen....