Vordere Scheiben werkseitig getönt?
Hallo, bei meinem Auto sind die vorderen Scheiben werkseitig getönt (HInten deutlich mehr getönt und die "Folie" oder "Beschichtung" oder was auch immer ist zwischen der Doppelverglasung)
Jedenfalls ist die halt ein bisschen getönt, nicht viel aber schon erkennbar. Das Fahrzeug hatte TÜV als ich es bekommen habe und die Scheiben haben alle eine Seriennummer... Allerdings handelt es sich um ein Exportfahrzeug (Monaco)
Online ist es nicht ganz eindeutig herauszulesen, denn manche Quellen behaupten, die vorderen Scheiben müssten mindestens 70% Lichtdurchlässig sein,...
Meine Frage:
Ist 70% Lichtdurchlässig das gleiche wie 30% getönt?
Muss ich irgendwas befürchten? (Ich mein das Fahrzeug hat TÜV, die Scheiben Seriennummern,...)
Wie soll ich mich verhalten? (Scheiben tauschen?!?)
Was passiert bei einem Unfall? Darf die Versicherung dann nicht bezahlen? (Kann ich sagen ich wusste das nicht, bzw eben die Karte mit TÜV und Seriennummern und so spielen?)
Danke im voraus :D
Ergänzung:
Es geht darum, dass ich weder hunderte, vielleicht sogar tausende Euro ausgeben möchte, noch im Falle eines Unfalls dafür aus eigener Tasche bezahlen müssen, aufgrund der eventuell erloschenen Betriebserlaubnis...
Online steht, dass die Betriebserlaubnis nur bei einer nachträglichen Baulichen Veränderungen erlöschen kann (In Meinem Fall wäre das weder nachträglich noch eine Veränderung des Ursprungszustand, also dürfte ich doch halbwegs legal unterwegs sein, oder?)
Mit halbwegs Legal meine ich:
Obwohl die Tönung eventuell unzulässig ist, sollte ich doch aus der Verantwortung sein, da ich nach dem Bestehen des TÜV Gutachtens davon ausgehen kann, dass mein Fahrzeug so erlaubt ist, wenn ich nichts verändere...
Ich möchte bloß unter keinen Umständen im Falle eines Unfalls ohne Versicherungsschutz dastehen, nur wegen so einer Kleinigkeit...
(Ich mein stellt euch mal vor ich habe einen Unfall und mein Unfallgegner ist sein Leben lang beeinträchtigt und ich würde mich dumm und dümmer zahlen... Wahrscheinlich würde ich auch Teilschuld oder sogar Schuld bekommen, aufgrund einer erloschenen Betriebserlaubnis, auch wenn offensichtlich der andere Schuld war, oder?)
4 Antworten
Das Fahrzeug hatte TÜV als ich es bekommen habe
woher, Tüv- Dekra in Dland?? ergo ist das Fahrzeug für den deutschen Straßenverkehr zugelassen. da kann auch keine Versicherung was gegen machen.
Wie eingetragen? Es heißt nur "Keine Mängel" und da es ja Serie ist gibt's da auch kein Gutachten oder so
also zumindest nicht vom Vorbesitzer
Setzt dich mit einem Gutachter in Verbindung. Hier wirst du keine gute Antwort erhalten.
Und wenn der sagt, dass würde knapp nicht mehr zulässig sein? Dann müssen die Scheiben getauscht werden :(
Bei Range Rover ist so etwas entsprechend teuer...
die Folie kann man nicht abziehen
die ist serienmäßig zwischen der Doppelverglasung (also zwischen den beiden schreiben) ((sieht aus wie eine Scheibe, sind aber 2))
ich bin nichtmal sicher, ob es überhaupt eine Folie ist, könnte auch lackiert oder beschichtet sein oder irgendwas in die Richtung...
mag sein, mir geht es darum, ob ich zur Verantwortung gezogen werden kann, oder darauf vertrauen kann, dass ich es darf (Deutscher TÜV und Seriennummern,...)
Was Du als Tönung empfindest kann auch eine Bedampfung gegen starke Sonneneinstrahlung sein, oder eine heizbare Frontscheibe. Leider erwähnst Du weder hersteller, Modell noch Baureihe. Werksseitig ausgerüstet kann es durchaus sein, das der Hersteller die 30% Tönung der vorderen Scheiben bereits ausgereizt hat. Sofern diese werksseitig eingebracht ist, hast Du nichts zu befürchten.
Es handelt sich um einen Range Rover L322 aus dem Jahre 2006 und stammt wie oben schon beschrieben ursprünglich aus Monaco...
Also online heißt es oftmals, dass Hersteller wie Audi, BMW,... diese "30%-Tönung" bereits ausnutzen indem sie diese leicht grünliche Folie draufmachen (Ich glaube irgendwas mit UV oder so)
und bei meinem Auto ist es schon deutlich mehr getönt, aber eben nicht zu stark (schwierig zu beschreiben aber man kann schon gut durchschauen eigentlich und ist auch wie gesagt deutlich schwächer getönt als hinten)
Gar nichts wen das vom Hersteller so zugelassen ist dann erfüllt das alle Bestimmungen.
Jain, es wurde vom Hersteller so nur im Ausland zugelassen :(
Wenn er in Deutschland die HU bestanden hat, ist das alles kein Problem. Eine gewisse Tönung war auch vorne schon immer zulässig.
Wenn ein Prüfer die Scheiben eventuell übersehen hat, wie sieht es dann mit meinem Versicherungsschutz aus?
Also erlischt die Betriebserlaubnis?
Nein, die Betriebserlaubnis erlischt nicht und die Versicherung interessiert es auch nicht. Wenn die vorderen Seitenscheiben sehr stark getönt sind, steht es auch in der Zulassungsbescheinigung oder es gibt zusätzlich eine ABE.
Ja, er hat deutschen TÜV, aber die sehen vllt nicht immer alles :(