Vordere Scheiben werkseitig getönt?


10.11.2021, 22:17

Ergänzung:

Es geht darum, dass ich weder hunderte, vielleicht sogar tausende Euro ausgeben möchte, noch im Falle eines Unfalls dafür aus eigener Tasche bezahlen müssen, aufgrund der eventuell erloschenen Betriebserlaubnis...

Online steht, dass die Betriebserlaubnis nur bei einer nachträglichen Baulichen Veränderungen erlöschen kann (In Meinem Fall wäre das weder nachträglich noch eine Veränderung des Ursprungszustand, also dürfte ich doch halbwegs legal unterwegs sein, oder?)

Mit halbwegs Legal meine ich:

Obwohl die Tönung eventuell unzulässig ist, sollte ich doch aus der Verantwortung sein, da ich nach dem Bestehen des TÜV Gutachtens davon ausgehen kann, dass mein Fahrzeug so erlaubt ist, wenn ich nichts verändere...

Ich möchte bloß unter keinen Umständen im Falle eines Unfalls ohne Versicherungsschutz dastehen, nur wegen so einer Kleinigkeit...

(Ich mein stellt euch mal vor ich habe einen Unfall und mein Unfallgegner ist sein Leben lang beeinträchtigt und ich würde mich dumm und dümmer zahlen... Wahrscheinlich würde ich auch Teilschuld oder sogar Schuld bekommen, aufgrund einer erloschenen Betriebserlaubnis, auch wenn offensichtlich der andere Schuld war, oder?)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Das Fahrzeug hatte TÜV als ich es bekommen habe

woher, Tüv- Dekra in Dland?? ergo ist das Fahrzeug für den deutschen Straßenverkehr zugelassen. da kann auch keine Versicherung was gegen machen.

Flexii441 
Fragesteller
 10.11.2021, 21:46

Ja, er hat deutschen TÜV, aber die sehen vllt nicht immer alles :(

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Flexii441 
Fragesteller
 10.11.2021, 22:48
@NicoDehn21

Wie eingetragen? Es heißt nur "Keine Mängel" und da es ja Serie ist gibt's da auch kein Gutachten oder so

also zumindest nicht vom Vorbesitzer

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NicoDehn21  10.11.2021, 22:51
@Flexii441

Setzt dich mit einem Gutachter in Verbindung. Hier wirst du keine gute Antwort erhalten.

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Flexii441 
Fragesteller
 11.11.2021, 12:37
@NicoDehn21

Und wenn der sagt, dass würde knapp nicht mehr zulässig sein? Dann müssen die Scheiben getauscht werden :(

Bei Range Rover ist so etwas entsprechend teuer...

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Flexii441 
Fragesteller
 11.11.2021, 18:32
@NicoDehn21

die Folie kann man nicht abziehen

die ist serienmäßig zwischen der Doppelverglasung (also zwischen den beiden schreiben) ((sieht aus wie eine Scheibe, sind aber 2))

ich bin nichtmal sicher, ob es überhaupt eine Folie ist, könnte auch lackiert oder beschichtet sein oder irgendwas in die Richtung...

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Flexii441 
Fragesteller
 11.11.2021, 18:41
@NicoDehn21

mag sein, mir geht es darum, ob ich zur Verantwortung gezogen werden kann, oder darauf vertrauen kann, dass ich es darf (Deutscher TÜV und Seriennummern,...)

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Was Du als Tönung empfindest kann auch eine Bedampfung gegen starke Sonneneinstrahlung sein, oder eine heizbare Frontscheibe. Leider erwähnst Du weder hersteller, Modell noch Baureihe. Werksseitig ausgerüstet kann es durchaus sein, das der Hersteller die 30% Tönung der vorderen Scheiben bereits ausgereizt hat. Sofern diese werksseitig eingebracht ist, hast Du nichts zu befürchten.

Flexii441 
Fragesteller
 10.11.2021, 22:10

Es handelt sich um einen Range Rover L322 aus dem Jahre 2006 und stammt wie oben schon beschrieben ursprünglich aus Monaco...

Also online heißt es oftmals, dass Hersteller wie Audi, BMW,... diese "30%-Tönung" bereits ausnutzen indem sie diese leicht grünliche Folie draufmachen (Ich glaube irgendwas mit UV oder so)

und bei meinem Auto ist es schon deutlich mehr getönt, aber eben nicht zu stark (schwierig zu beschreiben aber man kann schon gut durchschauen eigentlich und ist auch wie gesagt deutlich schwächer getönt als hinten)

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Gar nichts wen das vom Hersteller so zugelassen ist dann erfüllt das alle Bestimmungen.

Flexii441 
Fragesteller
 10.11.2021, 21:45

Jain, es wurde vom Hersteller so nur im Ausland zugelassen :(

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Wenn er in Deutschland die HU bestanden hat, ist das alles kein Problem. Eine gewisse Tönung war auch vorne schon immer zulässig.

Flexii441 
Fragesteller
 10.11.2021, 22:11

Wenn ein Prüfer die Scheiben eventuell übersehen hat, wie sieht es dann mit meinem Versicherungsschutz aus?

Also erlischt die Betriebserlaubnis?

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peterobm  11.11.2021, 12:38
@Flexii441

Wenn ein Prüfer die Scheiben eventuell übersehen hat

bestimmt nicht 😂

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Flexii441 
Fragesteller
 11.11.2021, 16:59
@peterobm

naja, ich war nicht dabei, vllt waren die Scheiben runtergefahren oder sowas in die Richtung, das kann ich nicht ausschließen :(

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jbinfo  12.11.2021, 09:54
@Flexii441

Nein, die Betriebserlaubnis erlischt nicht und die Versicherung interessiert es auch nicht. Wenn die vorderen Seitenscheiben sehr stark getönt sind, steht es auch in der Zulassungsbescheinigung oder es gibt zusätzlich eine ABE.

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Flexii441 
Fragesteller
 12.11.2021, 12:20
@jbinfo

Danke.

Da muss ich mich nicht drum kümmern, oder?

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