2 Minuten auf bäckereiparkplatz stehen und zur Sparkasse gehen? Stvo?

3 Antworten

Wenn es der private Parkplatz der Bäckerei ist, dann spielen die Regelungen der StVO zum Parken dort keine Rolle.

Du darfst da nicht parken. Punkt.

Wenn der Inhaber der Bäckerei will, dann kann das richtig teuer werden, wenn er Dir über seinen Anwalt eine Unterlassungserklärung zukommen lässt.


thehealthyman 
Fragesteller
 21.11.2021, 10:22

Ok.

Aber das komische ist.

Davor ist ein Schild wo drauf steht 2 Std mit parkscheibe parken erlaubt.

Und auf dem Parkplatz steht dann noch der Name des Cafés und Parkplatz darunter.

Kann es sein dass auf einem öffentlichen Parkplatz ein cafebesitzer sein Schild aufstellt?

Es steht auch nirgends dass es ein privatparkplatz ist oder dass unberechtigte abgeschleppt werden,wie es sonst bei vielen privatparkplätzen vom Unternehmen zu sehen ist.

Es sind auch bloß 3 Parkplätze.. ..

Eine Wohnung ist auch daneben ,' wo vermutlich der Mieter auch parkt.

Ich glaube dass es tatsächlich ein öffentlicher Parkplatz ist.

Ich komme aus dem Ort wo das Café ist ..Ich frag einfach beim nächsten Besuch mal nett nach..

Der Besitzer wird denk ich bei Stammkunden keinen Aufstand machen weil er seine Kundschaft ja behalten will. So groß ist der Ort nicht. (Kleinstadt )

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emib5  21.11.2021, 11:22
@thehealthyman

Ob es ein öffentlicher Parkplatz ist erkennst Du eigentlich an der genauen Beschilderung. Entspricht diese der StVO, so wird es wohl ein öffentlicher Parkplatz sein, entspricht diese nicht der StVO, dann nicht.

Und wenn der Parkplatzbetreiber mittels Schild das Parken für 2 h erlaubt und es keine Einschränkung wie „während des Einkaufs“ gibt, dann wirst Du da auch parken dürfen.
Aber nachfragen wird helfen. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass „aber ich stehe da doch nur ein paar Minuten“-Fremdparker auf Privatparkplätzen sehr nervig sind. Denn es ist im Normalfall ja nicht nur einer, der das mal alle zwei Wochen macht, sondern in Summe viele.

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3 Minuten halten ist laut StVO noch kein parken.

„Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt".

Diese Formulierung zielt nicht darauf ab, ob der Fahrer aus dem Fahrzeug ausgestiegen ist, sondern darauf, ob er in der Lage ist, das Fahrzeug jederzeit und sofort vom Halteort wegzubewegen. „Solange ein Fahrzeugführer nach dem Aussteigen noch in der Lage ist, jederzeit wieder den Fahrersitz einzunehmen und wegzufahren, hat er es nicht im Sinne des § 12 Abs. 2 StVO verlassen. Ist dies der Fall, hält der Fahrzeugführer, er parkt aber nicht, solange dies nicht länger als drei Minuten dauert.“[3] Im Falle des Ein- und Aussteigens von Fahrgästen sowie des Be- und Entladens des Fahrzeugs kann es nach der Rechtsprechung Ausnahmen von der Drei-Minuten-Regel geben.

3 Minuten halten ist laut StVO noch kein parken.

Solange man sein Fahrzeug nicht verlässt (i.e. sich aus dem Einwirkungsbereich entfernt).

Was wenn die parksituation an einer Sparkasse schwierig ist und man sich für 2 Minuten an den Parkplatz der Bäckerei stellt.

Das dürfte weniger mit der StVO zu tun haben als mit dem Eigentumsrecht des Bäckers. Der Bäcker kann auf seinem Kundenparkplatz sein Hausrecht notfalls durchsetzen.