Orangene Rundumleuchte zur Absicherung einer Unfallstelle?
Ganz einfache Frage: Darf man im Dunklen bei einem Unfall zusätzlich zur Warnblinkanlage, zur Absicherung der Unfallstelle, eine orangene Rundumleuchte auf dem Autodach anschalten - wenn man eine hat?
2 Antworten
Eine orange Rundumleuchte ist nicht zulässig - weder fest montiert noch als Magnetausführung.
Orange Blitzleuchten können verwendet werden zur Absicherung, wenn diese keine Rundumleuchte simulieren und nicht feste mit dem Fahrzeug verbaut sind (mit Ausnahme Warnblinkleuchten).
Die StVO ist da leider immer schon sehr rigoros gewesen um Verchwechslung mit Einsatz- und Baustellenfahrzeugen zu vermeiden. Selbst bei einem Baustellenfahrzeug müssen die gelben Rundumdinger (egal ob mit Lampe und Spiegel, oder in LED-Ausführung) nach dem Einbau offiziell geprüft und eingetragen werden in den Papieren.
Ganz ehrlich? Ich habe so eine flache, orangene Lampe mit LEDs im Auto, die Rundumlicht simuliert. Und diese würde ich im Dunklen und/oder Nebel jederzeit benutzen und lieber ein Bußgeld riskieren, anstatt dass mir einer ins Auto rasselt.
Orangenes Blinklicht darf nicht fest am Auto verbaut sein und nur im Stand verwendet werden.
Also ja Magnetleuchte aufs Dach während man steht ist okay.
Also ja Magnetleuchte aufs Dach während man steht ist okay.
Genauso meine ich das! 👍