Wie weit darf ich Erste Hilfe leisten?
In Deutschland ist jeder zur Erste Hilfe verpflichtet.
Heißt bei einem Unfall Rettungsdienst alarmieren uns Unfallstelle absichern.
Darf ich auch eingeklemmte Personen befreien und Körperteile aufsammeln? ZB wenn ein Motorradfahrer sein Bein verloren hat.
4 Antworten
Wenn die Person sofort aus dem Auto raus muss (bewusstlos mit verlegten Atemwegen, reanimationspflichtig, Auto droht Feuer zu fangen…) dann darfst du die Person natürlich rausholen - dabei geht deine Sicherheit aber vor. Musst dich also nicht in Gefahr begeben um jemand aus einem brennenden Auto zu befreien.
Wenn ein Motorradfahrer sein Bein verloren hat, hast du erstmal andere Sorgen. Denn zuerst wird der Motorradfahrer versorgt und im Verlauf irgendwann (wenn möglich) das Amputat. Und ja, Amputation ist ein Bestandteil im Erste Hilfe Kurs.
Das kommt ganz darauf an. Jeder hat, wie du selber schon geschrieben hast, in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung zur Hilfeleistung, sofern ihm diese den jeweiligen Umständen entsprechend, insbesondere ohne die Vernachlässigung anderer wichtiger Pflichten oder erhebliche Gefahr für die eigene Gesundheit, entsprechend zumutbar ist- §323c Strafgesetzbuch (StGB). Gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) mit Sitz in Karlsruhe, erfüllt diese Verpflichtung, wer, sofern ihm zumutbar, sofort nach bestem Wissen und Gewissen Hilfe leistet. Das Ausmaß der Hilfeleistung, ist also anhand von den persönlichen Kenntnissen und Fähigkeiten des Hilfeleistenden zu bemessen. Laien- Helfer, können im Prinzip nicht bestraft werden, sofern sie dem Betroffenen nicht mit Vorsatz, also nicht mir purer Absicht, einen weiteren gesundheitlichen Schaden zufügen. Sofern man das beachtet, darf man also im Prinzip Alles machen, was nach bestem Wissen und Gewissen stattfindet. Nur heilkundliche bzw. invasive medizinische Maßnahmen, zum Beispiel Medikamente verabreichen, das darf man (logischerweise) ohne eine entsprechende fachliche Befähigung dazu nicht machen. Man darf Betroffene bei der Einnahme eines ihnen persönlich vom Arzt verordneten Arzneimittels unterstützen, zum Beispiel dem Asthmatiker sein persönliches Asthmaspray anreichen, damit er es nehmen kann aber man darf nichts verabreichen!.
Ob man eingeklemmte Personen befreien darf, das ist so pauschalisiert nicht zu beantworten. Wenn unmittelbar lebensrettende Sofortmaßnahmen wie eine Reanimation oder eine stabile Seitenlage bei Bewusstlosigkeit erforderlich sind, dann ja. In diesem Fall, kann man auch dann nicht dafür bestraft werden, wenn dem Betroffenen hierdurch ein weiterer Schaden entstehen sollte, da der Grundsatz "Leben vor Gesundheit" gilt und auch die Feuerwehr den Betroffenen in einem solchen Fall so schnell wie möglich befreien würde, ggf. weitere Schäden in Kauf genommen werden. Gleiches gilt auch, wenn dem Betroffenen im Fahrzeug eine andere unmittelbare Gefahr droht, zum Beispiel durch Feuer. Ist er hingegen ansprechbar und erscheint er soweit stabil und droht auch keine unmittelbare Gefahr von Außen, dann überlässt man die technische Rettung auf jeden Fall der Feuerwehr, welche diese dann dementsprechend auch schonend durchführt!. Macht man es hier selbstständig, könnte das im Anschluss zu juristischen Problemen führen.
Man darf auch Amputate suchen und an den Rettungsdienst übergeben, selbstverständlich. Wichtig ist allerdings hierbei, dass die Versorgung des Betroffenen absolut oberste Priorität hat!. Erst dann, wenn dieser versorgt und seine weitere Betreuung sichergestellt ist, dann kann man sich dem Amputat zuwidmen!. Das Amputat selber, darf nicht mit Wasser oder mit anderen Flüssigkeiten gereinigt werden. Hierdurch, können Gewebezellen soweit geschädigt werden, dass eine spätere Replantation hierdurch unmöglich gemacht wird. Im Zweifelsfall, wickelt man das Amputat einfach steril ein. Das geht bei zum Beispiel einem Finger einfach in eine sterile Kompresse, ansonsten in ein Verbandtuch. Auch eine extreme Kühlung durch Eis ist zu unterlassen. Die ideale Temperatur dafür, liegt bei 18 bis 22 Grad. Natürlich, kann man das in der Praxis so nicht messen aber es bedeutet eben, kein Eiswasser sondern handwarmes Wasser dafür zu verwenden. Das Amputat, darf aber nicht direkt in Wasser gelegt werden. Es kommt steril eingepackt in eine Plastiktüte, welche dann wasserdicht verschlossen wird. Dann kommt das Ganze in eine zweite Plastiktüte, die dann mit dem handwarmen Wasser befüllt wird. So, wird das ganze dann verknotet. Geht das nicht, dann einfach steril verpacken und so an den Rettungsdienst übergeben.
Mfg
Helfen darf jeder und jede (ernstgemeinte) Hilfe ist immer viel besser, als gar nichts zu tun.
Aber keiner schreibt Dir vor, wie weit Deine Hilfe gehen soll. Dein eigenes leibliches und psychisches Wohl haben immer noch einen höheren Stellenwert.
Eingeklemmte Personen befreien würde ich nur, wenn absolute Gefahr im Verzug ist, ich überhaupt eine Aussicht auf Erfolg habe und wenn ich mich selbst und natürlich auch dem Eingeklemmten nicht dabei gefährde.
Ein bisschen drauf achten nicht noch mehr Schaden anzurichten solltest du schon.
Wenn z. B. das Auto wirklich brennt (was selten ist), sodass du wirklich sehr schnell jmd. aus dem Gefahrenbereich holen musst, weil er sonst wg. dem Rauch erstickt, aber weil du ihn bewegt hast in Kombination mit seinen Verletzungen durch den Unfall nun im Rollstuhl sitzt, ist das definitiv die bessere Lösung. Du wirst sehr wahrscheinlich freigesprochen, falls das Gericht/Staatsanwalt nicht sowieso gleich sagt, dass das ok war.
Wenn das Körperteil ab ist, kümmere dich zuerst um den "Hauptteil" des Menschen. Am besten auch mit dem Notruf reden, was du mit dem Amputat tun sollst. Ggf. das Amputat ungereinigt in einen sauberen Plastikbeutel, am besten noch leicht kühlen (IIRC z. B. Kühlakku mit dünnem Handtuch darum).
notting
Also die Polizei kann mich nicht anzeigen wenn ich mich nicht in Gefahr begebe