Beinahe Unfall: Wäre es meine Schuld gewesen?

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§ 9 Absatz 5 StVO: Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Damit würde der größere Teil der Schuld bei dir landen. Hier gilt der Anscheinsbeweis - der der rückwärtsfährt ist Schuld so lange nichts anderes erwiesen ist.

Eine (kleine) Teilschuld würde der andere aber schon deshalb bekommen, weil er versucht hat an dir vorbei zu fahren. Dass er zum Zeitpunk des Zusammenstoßes nicht gestanden hat dürfte unstrittig sein.

Allein müsste er die Schuld tragen, wenn dein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes still stand - das wird der andere aber vermutlich bestreiten, weshalb du dann schon mindestens einen Zeugen brauchst.

kurznachgehakt 
Fragesteller
 13.02.2024, 08:19

Vielen Dank. Spielt es dabei eine Rolle, dass ich während des Beinahe Unfalls noch gar nicht rückwärts gefahren bin, sondern noch am Ausholen war?

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5432112345  13.02.2024, 08:53
@kurznachgehakt

Zunächst würde erstmal der Anscheinsbeweis wegfallen.

Dann käme es drauf an ob er dir hinten drauf gefahren wäre, weil du zum Stehen gekommen bist. Dann lägen Schuld und Anscheinsbeweis bei ihm. (Wer auffährt ist Schuld bis anderes erwiesen.)

Wenn du ihm mit dem Einlenken den Überholvorgang abgeschnitten hast, dann würde man von 50/50 ausgehen. Eine andere Schuldverteilung kommt natürlich trotzdem in Frage ist aber dann von der genauen Situation und den Gegebenheiten vor Ort abhängig.

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