Beinahe Unfall: Wäre es meine Schuld gewesen?
Es geht um Folgendes:
Örtliche Gegebenheiten: 30er Zone, keine mittlere Fahrbahnmarkierung, aber auf beiden Seiten je eine Fahrradspur (an der Situation waren jedoch keine Fahrräder beteiligt). Aus meiner Fahrrichtung war auf der linken Seite hinter der Fahrradspur ein Parkstreifen, in den man senkrecht zur Fahrtrichtung einparkt. Ich hoffe, dass man es mit diesem Schema nachvollziehen kann (P= Parkstreifen, F=Fahrradspur. In der Mitte ist die Fahrbahn und meine Fahrtrichtung war von unten nach oben).
P F F
I I I I I
I I I I I
I I I I I
I I I I I
Passiert ist dabei Folgendes:
Ich war mit meinem Transporter unterwegs und wollte rückwärts auf den Parkstreifen fahren. Natürlich habe ich sorgfältig geschaut, ob Gegenverkehr oder Fahrräder kommen. Es war jedoch alles frei. Da mein Transporter ziemlich lang ist, bin ich zunächst leicht auf die linke Seite der Fahrbahn gefahren und habe dann in einem Bogen nach rechts ausgeholt, ohne auf die Fahrradspur zu kommen (ich wollte rückwärts einparken).
Beim Ausholen habe ich plötzlich ein Hupen gehört und gesehen, dass mich das Auto hinter mir bereits überholen wollte und mir beim Ausholen beinahe aufgefahren wäre.
Meine Frage ist nun, ob es meine Schuld gewesen wäre, wenn es zu einem Unfall gekommen wäre.
1 Antwort
§ 9 Absatz 5 StVO: Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Damit würde der größere Teil der Schuld bei dir landen. Hier gilt der Anscheinsbeweis - der der rückwärtsfährt ist Schuld so lange nichts anderes erwiesen ist.
Eine (kleine) Teilschuld würde der andere aber schon deshalb bekommen, weil er versucht hat an dir vorbei zu fahren. Dass er zum Zeitpunk des Zusammenstoßes nicht gestanden hat dürfte unstrittig sein.
Allein müsste er die Schuld tragen, wenn dein Fahrzeug zum Zeitpunkt des Zusammenstoßes still stand - das wird der andere aber vermutlich bestreiten, weshalb du dann schon mindestens einen Zeugen brauchst.
Zunächst würde erstmal der Anscheinsbeweis wegfallen.
Dann käme es drauf an ob er dir hinten drauf gefahren wäre, weil du zum Stehen gekommen bist. Dann lägen Schuld und Anscheinsbeweis bei ihm. (Wer auffährt ist Schuld bis anderes erwiesen.)
Wenn du ihm mit dem Einlenken den Überholvorgang abgeschnitten hast, dann würde man von 50/50 ausgehen. Eine andere Schuldverteilung kommt natürlich trotzdem in Frage ist aber dann von der genauen Situation und den Gegebenheiten vor Ort abhängig.
Vielen Dank. Spielt es dabei eine Rolle, dass ich während des Beinahe Unfalls noch gar nicht rückwärts gefahren bin, sondern noch am Ausholen war?