Wenn da nichts steht?

3 Antworten

Kommt auf die Breite der Straße an, ob es eine Vorfahrtstraße außerorts ist, ob ein Fußgängerüberweg da ist, vor einer Straßeneinmündung, Busspur, Bushaltestelle, Taxistand, etc. etc. etc.

Es kommt immer auf die Örtlichkeit drauf an. Auch aufgrund anderer Gegebenheiten kann das Parken und/oder Halten generell untersagt sein, es muss nicht immer ein Verkehrszeichen stehen.

Dies kann beispielsweise

  1. eine Grenzmarkierung (gezackte Linie; Zeichen 299)
  2. eine Sperrfläche (Zeichen 298)
  3. der Bereich vor und nach Einmündungen und Kreuzungen
  4. der Bereich vor Fußgängerüberwegen (Zeichen 293)
  5. im Bereich von Bordsteinabsenkungen, vor Grundstücksein und -ausfahrten (ggf. auch gegenüber)
  6. ein mit Pfeilen markierter Streckenabschnitt (Zeichen 297)

sein.

Das kommt drauf an.

Es gibt Halte-/Parkverbote, die festgeschrieben und nicht zwangsläufig durch Schilder zusätzlich angezeigt werden. z.B.

  • vor einem Zebrastreifen
  • vor-/nach Kreuzungen
  • an Bushaltestellen
  • usw.