Wenn da nichts steht?
Also z. B. da ist kein Halteverbot, nichts keine Schilder: darf man dann parken?
3 Antworten
Kommt auf die Breite der Straße an, ob es eine Vorfahrtstraße außerorts ist, ob ein Fußgängerüberweg da ist, vor einer Straßeneinmündung, Busspur, Bushaltestelle, Taxistand, etc. etc. etc.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht, Verkehrsrecht
Es kommt immer auf die Örtlichkeit drauf an. Auch aufgrund anderer Gegebenheiten kann das Parken und/oder Halten generell untersagt sein, es muss nicht immer ein Verkehrszeichen stehen.
Dies kann beispielsweise
- eine Grenzmarkierung (gezackte Linie; Zeichen 299)
- eine Sperrfläche (Zeichen 298)
- der Bereich vor und nach Einmündungen und Kreuzungen
- der Bereich vor Fußgängerüberwegen (Zeichen 293)
- im Bereich von Bordsteinabsenkungen, vor Grundstücksein und -ausfahrten (ggf. auch gegenüber)
- ein mit Pfeilen markierter Streckenabschnitt (Zeichen 297)
sein.
Das kommt drauf an.
Es gibt Halte-/Parkverbote, die festgeschrieben und nicht zwangsläufig durch Schilder zusätzlich angezeigt werden. z.B.
- vor einem Zebrastreifen
- vor-/nach Kreuzungen
- an Bushaltestellen
- usw.