Unfall verursacht aufgrund von Glätte, droht Aufbauseminar?
Guten Abend,
Ich bin bei bei Glätte 40 km/h gefahren. Als ich in eine Rechtskurve gefahren bin, habe ich gelenkt und gebremst. Die Räder haben blockiert und ich konnte nicht mehr lenken. Ich bin dann mit einen Aufprallpfosten kollidiert der die Haus wand schützen soll. Ich hab daraufhin die Polizei verständigt.
Ich bin in der Probezeit was kommt auf mich zu (Aufbauseminar?) und in welcher Höhe fällt dass Bußgeld aus?
P.S ich war alleine auf der Straße und niemand wurde verletzt. Polizei schätze denn Schaden auf 5.000€
Ich interpretiere das so, daß Du von der Polizei vor Ort NICHT verwarnt wurdest, richtig?
Also Sie meinte ich bekomme Post von der Bußgeldstelle
4 Antworten
Kommt darauf an, was dir vorgeworfen wird:
Ein einfacher Unfall kostet 35 € Vverwarngeld, ohne Probezeitrelevanz.
Wenn dir jedoch vorgeworfen wird, dass du deine Geschwindigkeit nicht den Witterungsverhältnissen angepasst hast (nach deiner Schilderung durchaus plausibel), wären wir bei 145 € (+28,50 Gebühren) und einem Punkt (TBNR 103620 / 8.1 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV)
Dazu kommen Aufbauseminar und Probezeitverlängerung (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a StVG).
du hast vor Ort schon mal 35€ gezahlt
wenn dir unangepasste Geschwindigkeit vorgeworfen wird, mit Unfall, kann kommen:
ca. 180€ incl. Gebühren, 1 Punkt
bist du noch in der Probezeit, Verlängerung und ASF werden angeordnet
https://www.bussgeldkatalog.org/tatbestandskatalog-geschwindigkeit/
Ich habe nichts bezahlt. Ich bin mir nicht sicher aber sie meinte 35€
mein ich
und die Nachfrage ob das bezahlt wurde
kann auch schriftlich erfolgen.
oder nur eine mündliche Verwarnung, in dem Falle würde ich das verneinen
Also, wie gesagt die Polizistin meinte dass ich mit angepasster Geschwindigkeit hätte fahren müssen. Ich bin mir nicht sicher aber Sie meinte daraufhin dass auf mich 30-35€ kommen würden. Ein Freund meinte aber zu mir dass es 145€ wären und 1. Punkt in Flensburg wäre. Sie haben mich beschuldigt wegen einer Ordnungswidrigkeit und hab mich dann geäußert und genauso geschildert wie hier.
Wie kommst Du darauf, daß der Fragestelleer vor Ort schon was bezahlt hätte? Und vor allem (deswegen auch meine Nachfrage oben): WENN er vor Ort bereits verwarnt worden wäre, dann kann GAR NICHTS mehr kommen, weil der Vorgang mit der Verwarnung abschließend erledigt wäre! Leider scheint es aber nicht so zu sein.
Es kommt drauf an wie die Polizisten das eingestuft haben.
Das solltest du aber deiner Unfallmitteilung entnehmen können.
Was steht dort unter TBNR?
Da steht gar nichts, weil noch gar kein Vorwurf (schriftlich) vorhanden ist!
Vor Ort wird immer eine, mindestens vorläufige, Unfallursache in Form einer Tatbestandsnummer eingetragen.
Das ist doch der ganze Sinn der Unfallaufnahme. Den Verursacher (aus Verkehrsrechtlicher Sicht) ermitteln, damit die Versicherung zahlt.
Außerdem kann der FS sicher besser beantworten, ob da was steht oder nicht ;)
Ich habe nichts erhalten Sie meinte ich bekomme Post.
Gar nichts vor Ort? Normalerweise erhält man vor Ort eine schriftliche Unfallmitteilung zur Vorlage bei der Versicherung, damit die den Schaden bezahlen können.
Nein nichts. Aber was ist jetzt wahrscheinlich die 35€ oder die 145€ und 1. Punkt
Dazu kann ich dir sagen, dass ich es so kenne, dass Verwarngelder vor Ort abgewickelt werden. Post von der Bußgeldstelle klingt nach Variante 2
Hoffentlich nicht. Sie meinte auch die Bußgeldstelle wird informiert und entscheidet dann? Wird dass nicht berücksichtigt dass es glatt war und ich Anfänger bin
Wird dass nicht berücksichtigt dass es glatt war und ich Anfänger bin
Daran wird gemessen ob die Geschwindigkeit angepasst war oder nicht.
Ist es glatt und du bist auch noch Fahranfänger, dann wird von dir erwartet, dass du deine Geschwindigkeit soweit reduzierst, dass du jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug hast.
Daß es glatt war wird berücksichtigt, allerdings in einer Art, die Dir nicht gefallen wird: Du warst einfach viel zu schnell!
Kommt letztendlich drauf an was dir vorgeworfen wird, normaler Unfall 35,-€ Verwarnungsgeld, mehr nicht.
Was versteht man unter normalen Unfall? Ich hab was mit 35€ und 0 Punkten gefunden und eins mit 145€ und 1 Punkt
In diesem Falle würde ich mal § 56 Abs. 4 OWiG in den Raum stellen? Oder was meinst du?
Jetzt mal abgesehen davon, dass noch keine Zahlung erfolgt ist.