Aufbauseminar und Probezeitverlängerung, nach zwei Jahren?
Vor zwei Jahren bin ich, während ich noch in meiner Probezeit war, über eine rote Ampel gefahren. Daraufhin habe ich einen Brief nachhause bekommen und nach ein paar Monaten, musste ich lediglich ein Bußgeld in Höhe von 118€ zahlen. In diesem Brief wurde nichts über ein Aufbauseminar oder über eine Probezeitverlängerung erwähnt. Heute habe ich einen Brief nachhause bekommen, in dem steht, dass sich meine Probezeit um zwei Jahre verlängert hat und ich an einem Aufbauseminar teilnehmen muss. Kann ich dagegen vorgehen, da dies erst zwei Jahre später folgt und ich bis zum heutigen Tag dachte, dass sich alles mit dem Bußgeld gelegt hat, da nichts anderweitiges erwähnt wurde oder ist das restlich richtig?
2 Antworten

Nein, dagegen kannst Du nicht vorgehen. Das ist ein Verwaltungsakt,
den die Fahrerlaubnisbehörde aufgrund des Punktes durchführt.
Es ist zwar sehr ungewöhnlich, dass es so lange dauert, rechtlich ist das aber durchaus korrekt. Das einzig gute daran ist, Deine verlängerte Probezeit dürfte mittlerweile abgelaufen sein, denn die zusätzlichen 2 Jahre haben sich angeschlossen. Das Aufbauseminar musst Du aber trotzdem machen,
sonst entzieht man Dir die Fahrerlaubnis.

Du hast innerhalb der Probezeit eine Ordnungswidrigkeit begangen, aufgrund dessen ist eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die in das Fahreignungsregister einzutragen ist.
§2a StVG:
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,