Vieles wurde ja schon von anderen gesagt. Ich ergänze mal nur noch.
nach dem Training(Kickboxen)
Da fängt das Problem schon an. Individuelle Fertigkeiten werden einem immer angerechnet in der Frage inwiefern die Verteidigungshandlung erforderlich war. Man wird sich vermutlich, in meinen Augen zurecht, mit der Frage auseinandersetzen, wieso du direkt einen Knockout Treffer austeilst. Als Kickboxer kann man dir ein gewisses Fachwissen unterstellen was deine Fähigkeiten betrifft.
Ohne dabei gewesen zu sein liest sich das für mich aber so, als ob du aus deiner ganzen Palette an Schlägen, Tritten o.ä. eine Reaktion hättest wählen können, welche die Schubserei beendet hätte, ohne dass der andere direkt K.O. geht.
Sollte die Staatsanwaltschaft oder später ein Gericht zu derselben Auffassung kommen, dann war das keine Notwehrhandlung.