Vieles wurde ja schon von anderen gesagt. Ich ergänze mal nur noch.

nach dem Training(Kickboxen) 

Da fängt das Problem schon an. Individuelle Fertigkeiten werden einem immer angerechnet in der Frage inwiefern die Verteidigungshandlung erforderlich war. Man wird sich vermutlich, in meinen Augen zurecht, mit der Frage auseinandersetzen, wieso du direkt einen Knockout Treffer austeilst. Als Kickboxer kann man dir ein gewisses Fachwissen unterstellen was deine Fähigkeiten betrifft.

Ohne dabei gewesen zu sein liest sich das für mich aber so, als ob du aus deiner ganzen Palette an Schlägen, Tritten o.ä. eine Reaktion hättest wählen können, welche die Schubserei beendet hätte, ohne dass der andere direkt K.O. geht.

Sollte die Staatsanwaltschaft oder später ein Gericht zu derselben Auffassung kommen, dann war das keine Notwehrhandlung.

...zur Antwort

Klarna anschreiben, dass es einen Fehler bei der Abwicklung gab und denen das Schildern.

Ich denke mal es erübrigt sich zu sagen, dass du nicht für etwas bezahlen musst, dass du nicht bekommen hast.

...zur Antwort

Naja das Auto zu kaufen ist eine Sache. Da gibts auch günstige Gebrauchte.

Aber die laufenden kosten werden dich halt in die Knie zwingen, wenn du kein einkommen hast. Sprit, Versicherung, Steuer, Wartung machen bei günstigen Gebrauchten mit der Zeit mal ganz entspannt mehr aus als der Kaufpreis war.

...zur Antwort

Ich vermute du hast eine schriftliche Verwarnung mit Verwarngeld angeboten bekommen. Indem du das nicht bezahlt hast, hast du dies abgelehnt.

Jetzt ist eine Ordnungswidrigkeitenanzeige draus geworden. Die hat Verwaltungsgebühren inne.

Muss ich den zahlen

Ich frage mich ja schon ein bisschen, wie du etwas anderes erwarten konntest ehrlich gesagt. Egal worum es geht, Gebühren werden immer fällig, wenn man Zahlungsfristen nicht nachkommt, wenn auch nicht immer in dieser Höhe.

...zur Antwort
Ja

Wäre jetzt nichts was ich mir kaufen würde. Aber nur weil ich den nicht mag, spricht es dem ja nicht die generelle Nutzbarkeit als Auto ab.

Wenns Leute gibt die den gut finden sollen sie ihn doch fahren.

...zur Antwort

Alles kann nichts muss. Du kannst natürlich Widerspruch dagegen einlegen. Ggf. gibt man sich mit deiner Erklärung zufrieden und lässt den Vorwurf fallen.

Wenn nicht geht das ganze vor Gericht. Da kommt es dann im Endeffekt drauf an, ob der Richter dir glaubt oder nicht.

...zur Antwort

Das stimmt so nicht pauschal. Zwar ist ein Automatikgetriebe wartungsintensiver als ein Manuelles, aber wenn man es dementsprechend pflegt dann dürfte das lange leben.

Vor allem wenn du „neues Auto“ sagst. Dann wirst du wahrscheinlich Neuwagengarantie haben.

...zur Antwort

Das Problem ist folgendes: der Schmutz wird zwar gelöst und grober Schmutz abgetragen, aber bei dem Rest, den du dort siehst handelt es sich um sogenannten Statischen Schmutz.

Das erkennst du wenn du z.B. mit dem Finger drüber gehst. Der geht dann ohne Probleme weg.

Aber man braucht eben eine mechanische Einwirkung um diesen Vernünftig zu lösen. Dafür hängen in den meisten SB Waschanlagen diese furchtbaren Bürsten mit denen man sich nur den Lack zerkratzt.

Am besten Eimer und Waschhandschuh das ist so der Goldstandard. Waschstraße ist da auch eher unsanft zum Lack und nicht zu empfehlen. Es gibt aber tatsächlich vereinzelt Ausnahmen. In meinem Umfeld ist längst nicht jeder von der Handwäsche beeindruckt und es wird gerne die Waschstraße genutzt. Bei einer ganz modernen mit Textilbürsten habe ich am Auto des Kollegen eigentlich nichts an Kratzern entdecken können. Das ist aber wie gesagt eher die Ausnahme.

...zur Antwort

Ein komplettes Auto vernünftig von Hand zu polieren ist eine Mammutaufgabe Sondergleichen im Vergleich zur Poliermaschine.

Zudem ist WD-40 meines Wissens ein Lösungsmittel im weiten Sinne, aber mit Sicherheit keine Politur.

Mit einem Putzlappen verursachst du auch mit Sicherheit keinen wünschenswerten Ergebnisse.

Wenn du selbst keine Ausstattung zum Polieren hast wäre es sinnvoller das Auto einmal zum Aufbereiter zu geben und es rundrum Polieren und anschließend Versiegeln zu lassen. Das kost zwar Geld, aber dann ist es a) vernünftig gemacht und b) kann sich echt sehen lassen.

...zur Antwort

Pauschal nicht zu beantworten. Muss im Einzelfall geprüft werden (wie immer immer bei rechtlichen Sachverhalten).

Grundsätzlich kann es aber möglich sein, eine andere Person in Notwehr zu töten. Relevant ist, aufs wesentliche reduziert, dass die Verteidigungshandlung das mildeste unter den wirksamen mitteln ist.

...zur Antwort
Anderes

Nein würde ich nicht machen. Zumal ich mir auch nicht vorstellen kann, dass von drei Sanis keiner weiß, dass man den Patienten auskrampfen lassen sollte.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es doch so war finde ich, dass eine Anzeige dennoch nicht der richtige Weg ist (unabhängig davon was dabei rumkommen würde), da ich hier keine böse Absicht hinter dem Verhalten erkenne.

Es wäre in meinen Augen sinnvoller sich online rauszusuchen wie man den entsprechenden Rettungsdienst bzw. eine dafür zuständige Person kontaktieren kann und dieser dann den Vorfall schildern. Dann werden die betroffenen mit Sicherheit nochmal auf das richtige verhalten hingewiesen.

...zur Antwort

Ich würde es ignorieren. Klingt unseriös. Wenn du nichts abgeschlossen hast musst du selbstverständlich nix bezahlen. Da können sie dir auch mit 50 Inkassobüros zeitgleich drohen.

Man versucht einfach einen gewissen Druck aufzubauen, in der Hoffnung, dass die Leute sich nicht zu wehren wissen und dann einfach bezahlen.

Auch ein Inkassobüro kann dich nämlich nicht zur Zahlung zwingen. Nur das Gericht. Und es gibt keine bekannten Fälle (zumindest die ich kenne), in denen so etwas vor Gericht gehen würde. Die Betrüger wären ja schön doof, wenn sich dann rausstellt, dass an der Forderung nichts dran ist. Dann hätten sie sich der Justiz ausgeliefert.

Meine Vermutung ist, dass man es noch 5-10 mal versuchen wird dir diese Forderung als legitim anzudrehen und irgendwann werden die Aufgeben.

Aber:

Sollte tatsächlich eine gerichtliche Mahnung kommen und ich erwähne das nur für den unwahrscheinlichen Fall, dann widersprichst du der Forderung! Dafür musst du nur ein Kästchen ankreuzen und das ganze zurückschicken. Schreiben vom Gericht bitte niemals ignorieren.

...zur Antwort

Die Polizei hat eine Datenbank, in der Fingerabdrücke gespeichert sind. Jedoch sind dort nur solche gespeichert, welche die Polizei selbst gespeichert hat, meist im Rahmen eines Strafverfahrens.

Die Daten vom Perso werden nicht automatisch an die Polizei übermittelt.

...zur Antwort

Hast du eine Quelle? So hast du einfach nur eine Behauptung in den Raum geworfen.

Man muss immer die gesamte Situation beurteilen können und nicht nur das Ergebnis.

Es macht nämlich einen gigantischen Unterschied, ob derjenige einfach so umgerissen wurde (was ich nicht glaube), oder ob derjenige die Beamten angegriffen hat und infolge dessen überwältigt wurde.

Sollte das der Fall gewesen sein: wenn jemand Polizisten angreift, hat er damit zu rechnen, dass diese sich wehren werden. Ist jemand so verletzt, dass er diese Gegenwehr nicht übersteht, hat er die Polizisten nicht anzugreifen, oder muss die Konsequenzen in Kauf nehmen.

Würde ich da stehen und angegriffen werden wäre es mir tatsächlich herzlich egal, was jemand um mich herum brüllt. Wenn der angreifen aufhört, sich beruhigt oder was auch immer, höre ich mir danach gerne an was man mir Mitteilen möchte. So sehe ich das zumindest. Nur weil das Gegenüber verletzt ist, heißt das ja noch lange nicht, dass sich der Angegriffene verkloppen lassen muss.

...zur Antwort

Was verboten ist, ist den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, während man beispielsweise Enteist oder so.

Hab tatsächlich auch mal in einer Gegend gewohnt, wo es sogar dazu kam, dass die Polizei gerufen wurde, wenn Leute das gemacht haben.

Bin dann dazu übergegangen paar Minuten früher loszufahren und erstmal ne Runde um den Block zu drehen damit der Motor ohne großartige Belastung warmlaufen kann

...zur Antwort
meine Frage wäre, ob man überhaupt informiert wird, wenn man es nicht geschafft hat?

Ja wird man.

Ich erkläre es mal vereinfacht: scheidest du aus dem Einstellungsverfahren aus stellt das eine behördliche Entscheidung dar. Man kann grundsätzlich gegen jede behördliche Entscheidung Rechtsmittel einlegen unabhängig davon wie die Chancen auf Erfolg stehen. Darüber musst du informiert werden. Alleine deshalb würde man Bescheid bekommen.

Es ist schon fast ein Monat vergangen

Das kann auch eine weile dauern bis man Bescheid bekommt. Ich weiß jetzt nicht was genau da ausgewertet oder organisiert werden muss, aber generell dauert das eine Weile.

Ich kann jetzt keine Bewerbung als RiA vorweisen, aber für den Polizeivollzugsdienst in NRW. Ist zwar schon bissl her (noch vor Corona ^^ da ging das alles noch reibungsloser), aber wir haben die Ergebnisse der jeweiligen Stufe im Einstellungsverfahren immer am Testtag bekommen und dennoch hat das teils mehrere Monate gedauert, bis man da den Termin zur nächsten Stufe bekommen hat. Wie gesagt ist jetzt vllt. kein 100% Vergleichbares Ding, da die Verfahren ja mit Sicherheit nicht 1:1 dieselben sind, aber grds. muss man da einfach geduldig sein.

...zur Antwort