Getönte Lichter/Blinker?

4 Antworten

wenn die ein e-prüfzeichen haben, sind sie zulässig. aber nur wenn du absolut sicher bist, dass der verkäufer keine gefälschten teile mit illegalem prüfzeichen verkauft.

es ist schließlich wichtig, dass lampen/blinker deutlich sichtbar für alle anderen sein sollen und nicht möglichst dunkel (und eben unauffällig).

wenn diese dinger die mindestanforderung an leuchtleistung erfüllen, ist das e-prüfzeichen auch gerechtfertigt.

Wenn sie ein entsprechendes Prüfzeichen haben und nicht nachträglich geändert wurden, sind sie selbstverständlich zulässig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Das ist so nicht ganz Richtig. Klar sind die Zulässig. Solange die Teile ein Prüfzeichen/ABE haben kannst du ans Auto klatschen was du möchtest.....

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing
FindMalEinNamen 
Fragesteller
 22.11.2021, 11:14

Danke dir, ich habe ein paar Bilder eingefügt und auch noch eine neue Frage erstellt, zu weiteren Leuchtmitteln für mein Auto. Wäre sehr nett, wenn ich deine Meinung dazu hören könnte. :)

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Schau mal auf meinem Profilbild, das sind dunkle Heckleuchten ab Werk. Brauchst bloß ne Zulassung