Sachschaden durch Erbrechen des Kindes in der Schule. Wer haftet für Schaden?

Guten Tag, könnte mir da jemand Rat geben? Folgender Fall: Mein Sohn 9Jahre geht in eine Montesorri Grundschule. Wir fuhren ihm in die Schule und da war sein gesundheitlicher Zustand noch gut. Jedoch verschlechterte sich dieser in der Schule und er sprach die Lehrkraft daraufhin an als die auf der Schulbühne ein Theaterstück übten: (Seine Aussage) Sohn "Mir geht´s nicht gut!" Aussage der Lehrkraft "Mir geht´s auch nicht gut!" Somit musste er weiter auf der Bühne bleiben und es wurde seitens der Lehrkraft nichts unternommen. Kurze Zeit drauf ging er von der Bühne und musste sich dabei sehr stark und mehrmals übergeben. Dabei hat laut Schule auch der sehr dicker Schulvorhang was abgekriegt. Die Schule hat diesen Vorhang in Tasche eingepackt und uns zur Reinigung in die Hand gedrückt. Begründung: "Es ist ja unser Kind und die Eltern müssen für den Schaden haften. Daher sollen wir den Vorhang auf eigene Kosten reinigen." Als wir die Schulleitung nochmals darauf ansprachen, blieb diese bei dieser Aussage. "Die Schule haftet nicht für Schäden die durch Kinder verursacht wurden. Vor allem wenn man eindeutig den Schaden ein Kind zuordnen kann." Nun, da wir zwei Kinder in dieser toller Schule haben und denen das Leben dort nicht erschweren möchten, haben wir diesen in Reinigung entsprechend reinigen lassen. Das hat uns knappe 20.- EURO + unsere Kosten (Zeit + Fahrkosten) gekostet. Bei der Abholung hat und die Reinigungskraft darauf hingewiesen das dieser Vorhang noch nie gereinigt wurde und daher sehr verdreckt war. Wir haben den Vorhand der Schulleitung übergeben und nochmals um Erstattung der Kosten gebeten. Denn der Schaden ist ja nicht absichtlich entstanden. Vor allem wurde die Lehrkraft auf den gesundheitlichen Zustand hingewiesen und die hat nicht reagiert.

An wem können wir uns da wenden? Denn die Schulleitung stellt sich stur.

LG Yvonne

Schule, Rechtsanwalt, Schaden
Kfz Schaden Schreiben gegnerische Versicherung?

Hallo zusammen,

ich hatte seit kurzem einen KFZ Schaden bei dem ich laut Polizei und Zeugen keine Schuld trage. Nun hat mich die Versicherung des Gegners angeschrieben. Leider verstehe ich den Inhalt des Briefes nicht wirklich und mein Anwalt ist leider erst kommende Woche zu erreichen.

Da der Gegner einen Anwalt trotz eindeutigen Schadenfall genommen hat möchte ich auch nicht mit dessen Versicherer in Kontakt treten.

Der Versicherer Schreibt folgendes:

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung Ihres Schadensfalls haben wir das Kennzeichen und/oder Fahrzeugsind. nummer Ihres Kfz an das Hinweis- und Informationssystem (HIS) gegeben. Dort wird auch der Meldegrund Kraftfahrzeug- Totalschaden und der Schadentag hinterlegt. Dieses System wird von der informa HIS GmbH, Kreuzberger Ring Wiesbaden betrieben. und dient den beteiligten Versicherungsunternehmer zur Unterstützung der Sachverhaltsaufklärung bei Versicherungsfällen unter Rückgriff auf frühere Schadenfälle sowie der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Die Daten können zu einem späteren Zeitpunkt von dem jeweiligen Versicherer abgefragt werden., wenn das Fahrzeug an einem weiteren SChadenfall beteiligt sein sollte.

Es werden keine Daten zu Ihrer Person gespeichert, Ihnen wird bei einer Fahrzeugmeldung keinerlei unlauteres Verhalten unterstellt.

Auch wenn Sie anwaltlich vertreten sind, sind wir dennoch verpflichtet, Sie persönlich über die Fahrzeugmeldung zu informieren, das Mandatsverhältnis wird dadurch nicht berührt.

Was hat dieses Schreiben den im Detail zu bedeuten bzw. um was geht es hier? Wird mir etwas vorgeworfen oder wozu dient das ganze?

Danze euch im voraus.

Anwalt, Kfz-Versicherung, Schaden
Angeblicher Schaden von mir verursacht, kann der Vermieter das Geld einfordern(DRINGEND!)?

Ein paar Freunde und ich haben letztes Jahr für paar Tage eine Unterkunft in London gemietet(über AirBnb). Neben der Herdplatte stand ein Wasserkocher(den ich für eine Wasserkanne hielt, da dieser so aussah). Diesen Wasserkocher habe ich auf die elektronische Herdplatte gestellt und nach 2-3 Minuten bemerkt, dass das Plastik angefangen hat zu schmelzen. Daraufhin habe ich schnell den Wasserkoche von der Platte wieder entfernt und das Plastik haben wir vorsichtig abgekratzt. Wir haben die Herdplatte wieder komplett gereinigt und sie sah wieder wie neu aus. Wir haben die Herdplatten nach diesem Vorfall auch problemlos nutzen können und es gab keine Probleme(die Platten sahen aus wie vor dem Unfall und funktionieren auch so).

Ich habe dem Vermieter den Vorfall erklärt und ihm gesagt, dass an der Herdplatte nichts dran ist und sie einwandfrei funktioniert und auch so aussieht. Ich sollte ihm jedoch den Wasserkocher ersetzen, was kein Problem war.

Wir sind dann am 30.12 aus der Wohnung raus und alles lief gut. Jetzt hat der Vermieter uns heute geschrieben, dass die Herdplatten wohl kaputt sind und uns ein Bild gesendet. Auf den Herdplatten oben links und unten rechts ist irgendein Zeugs drauf(gelblich). Dabei stand der Wasserkocher nur auf der Platte oben links, weswegen ich mir dieses gelbliche Zeug an der Platte unten rechts nicht erklären kann(das kann schonmal nicht von uns sein) Er fordert nun 710€ um die Herdplatten zu reparieren.

Das Problem ist nur, als wir die Wohnung am 30.12 verlassen haben konnte man NICHTS davon sehen. An den Herdplatten war GAR NICHTS dran und die funktionieren auch super. Der Vermietet hat uns 1,5 Wochen! nachdem wir ausgecheckt sind geschrieben und fordert jetzt von uns das Geld ein, obwohl in der zwischenzeit schon MINDESTENS 1 weiterer Besucher in der Wohnung war(das können wir auf seiner Seite sehen).

Ich sehe irgendwie nicht ein, dass ich das zahlen soll. Beim Check out war nichts davon zu sehen(3 Zeugen), er meldet sich erst nach ca. 2 Wochen nachdem Besucher in der Wohnung waren und hat uns vor paar Tagen noch eine positive Bewertung gegeben. Muss ich das jetzt trotzdem bezahlen?

Wohnung, Recht, Schaden
Telefonica Insurance lehnt Schaden ab, was tun?

Hallo, ich habe mir im Oktober das neue Samsung Galaxz S7 edge bei O2 im Vertrag gekauft. Als ich das Handy gekauft habe, fragte ich nach einer passenden Handyhülle. Die Verkäuferin meinte, sie hätten leider keine und empfahl mir einen Vertrag bei Telefonica abzuschließen, im Falle, dass mir mein Handy runterfällt. Ich habe natürlich sofort den Vertrag abgeschlossen, bei dem auch der Schaden durch den Fall des Geräts mitinbegriffen ist. Nun ist es mir tatsächlich passiert, dass mein Samsung kaputt gegangen ist durch einen Sturzt. Ich habe das der Versciherung gemeldet. Heute kam eine E-Mail, dass sie den Schaden nicht anerkennen, da er "Nach genauer PrüfungIhrerSchadensangaben mussten wir feststellen, dass der beschriebene Schaden nur durch grob fahrlässiges Verhalten in besonders schwerwiegendemMaße Ihrerseits entstehen konnte. Gemäß § 2 (2) und § 7 derallgemeinen Versicherungsbedingungen ist unsere Leistungin diesem Falle entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. In dem vorliegenden Fall wiegt das Verschulden so schwer, dass wir Ihren Fall durch vollständige Kürzung derErsatzleistung(hundert prozentige Minderung) bewerten mussten und somit Ihren Schadensanspruch nicht erfüllen können." Was soll denn das bitte heißen? Ich habe den Mitarbeitern am Telefon, sowie in der Schadenbeschreibung erklärt, dass es mir einmal aus der Jackentasche fiel und einmal aus der Hand beim SMS schreiben. Ich verstehe nicht, wieso sie den Schaden nicht anerkennen und ob ich einen Widerspruch einlegen kann. Wenn es möglich ist, wie könnte ich denn den Widerspruch einlegen? Vielen Lieben Dank und es tut mir Leid, dass ich alles ein wenig wirr beschrieben habe, ich bin aber sehr verwundert, wieso Telefonica diesen Schaden ablehnt...

Handy, O2, Samsung, Versicherung, ablehnung, Samsung Galaxy, Schaden, Telefonica
Versicherung zahlt zu wenig Schadensersatz und wird mein zu begutachtendes fast neuwertiges Handy behalten?

Hallo Community, vor einigen Monaten ließ ein Freund von mir mein Handy auf den Boden fallen, und darauf hin riss das Glas oben am Handy(Samsung Gelaxy S6, Neu Preis 400€ und 2 Monate alt), weder Kamera oder Display wurden von diesem kleinen Riss bedeckt oder eingeschränkt ( somit ziemlich unauffällig). Mein Freund beschloss das also über seine Versicherung zu klären, die wollte von mir einen Kostenvoranschlag für eine Reparatur haben, für diese ich 30€ Zahlen musste. Der Kostenvoranschlag war um die 300€ hoch, auf Grund der Seltenheit es Glases + Displays. Darauf hin Beschloss die Versicherung mein Handy zu begutachten indem ich es einem Ihrer Reparaturdienstleister zukommen lasse. Ein Monat verging und ich erhielt die nachricht das die Reparatur nicht rentabel sei aufgrund der hohen Kosten des Ersatzteils, und das ich einen Betrag von 230€ für ein "gleichwertiges Handy" bekomme, auf dieses Betrag sind sie nach dem Abzug des Restwertes und Vergleichen auf "Ebay und anderen Online-Händler" gekommen welcher mir, wenn ich den Preis solch eines gebrauchten Gerätes einsehe viel zu wenig ist.

Mein Problem ist jetzt, dass sie wohl mein neuwertiges Handy behalten werden und mir dafür einen viel zu niedrigen Betrag zahlen um mir ein anderes Gerät zu kaufen. Somit erschließt sich mir der Sinn einer Versicherung nicht, denn Sie behalten mein neuwertiges Handy mit einem kleinen unauffälligen Riss das bestimmt noch einen Wert von 150€ hatte und geben mir dafür eine Entschädigung in dem nicht mal die Kosten vom Kostenvoranschlag die ich übernehmen musste und eine vernünftige Summe enthalten sind.

Deswegen habe ich folgende Fragen auf die Ihr vielleicht eine Antwort hättet.

  1. Darf dieses Unternehmen denn mein Handy behalten? Schließlich ist das mein Eigentum und hat immer noch einen Wert und hat keinen Totalschaden. Somit hätte ich das Geld und mein altes Handy und die Entschädigung womit ich sogar zufrieden wäre.

1.2 Gibt es da eine Möglichkeit Ersatz oder mein Handy wie im vorherigem zustand zu erhalten?

  1. Muss mir die Versicherung nicht noch einen Betrag für von denen gewünschten Kostenvoranschlag zahlen?

  2. Wie würdet Ihr reagieren und was empfiehlt Ihr mir zu tun?

Wie es bestimmt schon rüberkommt bin ich über so eine Dreistigkeit empört.

Ich hoffe Ihr könnt mir ein paar Ratschläge geben und oder mich eines besseren Belehren.

MfG :)

Handy, Versicherung, Rechte, Haftpflichtversicherung, Schaden, Verarschung
GegensprechanlageIch kaputt - wer muss zahlen?

Hallo. Vor ein paar Wochen war unsere TouchScreen Gegensprechanlage kaputt. Diese besteht aus einem viereckigen Gerät, welches oben den Bildschirm hat und unten einen Knopf zum Tür öffnen und ein Knopf für Sprechen und das Menü (letztere beiden sind ein und derselbe Knopf). Alles ging, außer das Menü. Es kam ein Elektriker zur Reparatur. Dieser meinte bei diesen Geräten sei es normal, dass da mal was defekt ist. Er tauscht es einfach aus und dann ist gut. Gesagt, getan. Nun kam die Rechnung und wir sollen über 600€ bezahlen weil es unsere schuld sei, wegen “starkem Druck“ von außen. Als wenn wir da gegen boxen würden!!! Wir haben einfach ganz normal auf die knöpfe getoucht und irgendwann ging halt die menüfunktion nicht mehr. Wir sehen also absolut nicht ein, da irgendwas zu bezahlen mal abgesehen davon dass die ganze Wohnung eh total billig verarbeitet ist (nach de ersten Nutzung nach schon der duschkopf ab, was natürlich auch unsere schuld war angeblich). Was kann man jetzt tun bzw. Wer muss das zahlen? Müssen die mir nicht erstmal beweisen das ich das war und was soll starker Druck denn sein? Dann müsste man ja irgendwelche Sitten Spuren entdecken können und dann wären sicher auch mehrere Funktionen kaputt. Mir wurde nur eine Rechnung vom elektriker geschickt. Ich bin da echt ratlos. Vor allem weiß ich auch nicht, was ich der Versicherung sagen soll.Die will sicherlich wissen wie das passiert ist und dafür weiß ich absolut keine Antwort, den wenn ich denen sage ich war es nicht zahlen die am Ende gar nichts. Deswegen scheue ich mich gerade diese zu benachrichtigen. Da war ja nicht mal ein kleiner Kratzer drauf, dass man sagen könnte man ist mit einem großen Paket dort rangekommen. (Wir wohnen in einer Mietwohnung übrigens)

Ich freue mich auf eure Hilfe.

Technik, Elektronik, Versicherung, Anwalt, Vermieter, Gesetz, Hausrat, Schaden, Sprechanlage
Habe ich ein Anrecht auf Schadenersatz, wenn der Nachmieter trotz zusage absagt?

Hallo zusammen,

da meine Freundin und ich zusammen ziehen, haben wir überlegt für ihre Wohnung über eine wohnungsanzeige eine Nachmieter zu suchen. Zu diesem Zeitpunkt war eine Freundin kurz davor sich von ihrem freund zu trennen und hat uns gebeten mit der wohnungsanzeige ca 10 tage zu warten, da sie die Wohnung aufjedenfall nehmen würde. Nach der Trennung hat sie uns mehrmals mitgeteilt per whatsapp, dass sie die Wohnung nimmt und hat auch dann möbel abgekauft und hat langsam ihre klamotten in die Wohnung gebracht. Meine Freundin war dann zur Abstimmung mit ihr dann beim Vermieter und es gab seinerseits keine Hindernisse. Sie hat dann nach ihrer Aussage auch schon die unterlagen an den Vermieter geschickt. Allerdings hat sie nach telefonischer Rücksprache mit dem Vermieter erfahren, dass sie ihren Hund nicht mitnehmen kann. Dementsprechend hat sie uns kurzfristig abgesagt und wir standen da und es war zu spät für den folgenden Monat einen neuen Nachmieter zu finden. Somit haben wir aufgrund der Absage mietkosten für den Monat zu zahlen und somit einen Schaden. Sie hat auch zuerst uNS schriftlich zugesichert, dass sie uNS die miete für den monat bezahlt. allerdings hat sie dann ihre Meinung geändert und hat uns mitgeteilt, dass sie uNS nichts gibt, da sie kein Geld hat.

Habe ich gegen Sie irgendwelche Schadensersatzansprüche? Kann ich von ihr verlangen die miete für den einen Monat zu zahlen?? Habe ich irgendwelche rechtliche handhabe?

Danke im voraus

Miete, Schaden, Nachmieter
PKW mit Autotür beim einsteigen beschädigt. Grobe Fahrlässigkeit?

Guten Abend. Mir ist heute auf dem Supermarkt Parkplatz ein großer Mist passiert.

Hatte mein Auto mit eingelegtem Gang aber nicht angezogener Handbremse ( war in Eile, normalerweise ziehe ich beim parken immer die Handbremse) geparkt. War dann einkaufen und als ich zum Wagen zurückkam, Einkäufe in den Kofferraum gepackt und zur Fahrertür eingestiegen. Habe noch meinen Einkaufschip in die Mittelkonsole gelegt und aus Gewohnheit dabei die Kupplung gedrückt um dann eben den Motor zu starten . Die Auto Tür stand noch offen. Durch das betätigen der Kupplung und nicht angezogener Handbremse rollte der Wagen langsam nach vorne, was ich gar nicht bemerkte ( wie gesagt passierte alles in einer Bewegung beim einsteigen innerhalb von 5 Sekunden oder so). Als ich plötzlich merkte, dass der Wagen rollt, wollte ich ruckartig die Tür zuziehen und stieß sie dabei aus Versehen gegen das Nachbarauto. Durch den Rollvorgang stieß die Tür insgesamt dreimal an das Auto und es sind drei Schrammen entstanden. Ich wartete dann bis der Halter aus dem Einkaufsladen kam, nahm seine Daten auf und wir tauschten uns aus und ich habe den Schaden mittlerweile meiner Versicherung schon gemeldet.

Meine Frage Bzw. Befürchtung ist nun:

Könnte mir die Versicherung aufgrund des beschriebenen Vorganges grobe Fahrlässigkeit unterstellen und Regressansprüche gegen mich geltend machen, Weil ich die Kupplung gedrückt habe obwohl die Handbremse nicht angezogen war und somit damit rechnen musste, dass der Wagen beginnt zu rollen ?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr sehr dankbar .

Auto, Versicherung, Haftpflicht, Schaden

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