Hund tötet Katze - Rechtslage?
Hallo liebe community, letzten Monat hat sich ein vorfall zugetragen, der mich im nachhinein noch interessieren würde. da sich beim besten willen kein besitzer der katze ausfindig machen ließ, und sich auch auf anschläge im dorf hin (mit dem angebot, schadenersatz zu leisten) niemand gemeldet hat .. wo kein kläger, da kein richter: die sache ist im sand verlaufen, es wäre aber trotzdem gut zu wissen, wie die rechtslage ist!
Mein großvater war mit dem hund (foxterrier, also kaum größer als sie katze selbst) auf seiner obstwiese, also seinem eigenen Grunstück, das umzäunt ist und hatte den hund an der leine (kaum mehr als 2 meter von sich entfernt). Aus einem der bäume fiel die katze herab, denn da sich der hund direkt vor ihren füßen befunden hat, kann ich mir schwer vorstellen, dass sie gesprungen ist, vielleicht hat sie sich vor etwas erschreckt und deshalb den halt verloren? Sie hatte weder zeit, zu fauchen, noch davonzulaufen, denn der hund hatte sie schon am kopf gepackt und geschüttelt, anhand der verletzungen glaube ich, dass sie sich das genick gebrochen hat. mein großvater ist natürlich so schnell wie möglich dazwischen gegangen, aber er konnte nichts mehr ausrichten, das tier war offensichtlich sofort tot. vermutlich hat der hund deshalb so heftig reagiert, weil er den sprung der katze als angriff aus dem hinterhalt interpretiert hat. überflüssig zu sagen, dass beide einen verstörten eindruck gemcht haben, als sie nach hause kamen, die katze haben wir erst ins kühlhaus gebracht, um die beerdigung dem rechtmäßigen besitzer zu überlassen, als der nicht auftauchte mussten wir sie im heimischen garten bestatten - ich habe ihr ein hübsches grab mit einem rosenstock gemacht, immerhin tut sie mir extrem leid...
meine frage ist nun: wenn der besitzer der katze sich gemeldet hätte, hätte er irgendwelche ansprüche geltend machen können? ist man dazu verpflichtet, schadenersatz zu leisten oder das eigene grundstück so abzusichern, dass die katzen nicht eindringen können? muss der hund eventuell mit katzen verträglich sein, und wie hätte die lage ausgesehen, wenn er nicht an der leine gewesen wäre?
Ich würde mich über jede antwort sehr freuen!
6 Antworten
Die in Frage kommenden Tierhalter haften hier grundsätzlich erst einmal für Schäden, die ihre Tiere anrichten. Das gilt hier für beide Tierhalter. Es handelt sich hierbei auch um eine sogenannte Gefährdungshaftung, d.h., es kommt nicht auf ein schuldhaftes Verhalten des Tierhalters, dessen Tier einen Schaden verursacht, an.
http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html
Dieser Haftung kann aber, je nach den Umständen, ein (Mit)verschulden des Geschädigten entgegenstehen, so dass tatsächlich eine Haftungsquote zwischen 0 und 100 % herauskommen kann.
Im vorgestellten Beispiel wäre diese Quote nach meinem Dafürhalten für den Hundehalter eindeutig besser bis gegen 0, wenn sein Hund auf seinem Grundstück die fremde Katze verletzt. Im anderen Fall - fremde Katze verletzt auf fremdem Grundstück fremdem Hund - tendiere ich zu nahezu 100 prozentiger Haftung für den Katzenhalter.
Ist aber nur meine eigene kleine Meinung.
Da die Katze frei herumgelaufen ist wird da keiner für Strafbar gemacht. Besitzer die ihre Katzen draußen rumlaufen lassen MÜSSEN immer mit sowas rechnen. Durch das rauslassen entstand eine Art: "mangelnder Aufsicht des Tieres" und von daher kann es passieren das die Katze vor ein Auto rennt, sich verletzt, von Hunden getötet wird. Die rechtliche Lage ist also das dein Großvater nicht dafür zur Strafe gezogen werden kann.
da keiner für Strafbar gemacht.
Mal abgesehen davon, dass dieser Satzteil schlicht keinen Sinn ergibt, um eine Straftat geht es hier auch nicht.
Grundsätzlich gilt bei der Tierhaltung die Gefährdungshaftung. Der Tierhalter haftet also bereits durch die blosse Existenz einer Gefahr.
Hätte sich hier den Halter der Katze gemeldet, hätte er Anspruch auf evtl. Tierarztkosten, oder hier die Kosten der Beseitigung des Kadavers.
Die SCHULDFRAGE stellt sich dabei gar nicht.Genau deswegen ist die Tierhalterhaftpflicht jedem Hundebesitzer wärmstens zu empfehlen. In verschiedenen Bundesländern ist sie sogar verpflichtend.
Gilt wohl erstmal als Sachbeschädigung. Leinenpflicht dürfte entfallen, da Privatgelände. Hm. Aber ob diese Sachbeschädigung durchsetzbar gewesen wäre, ich denke nicht.
Hm. Ist Sachbeschädigung immer Vorsatzbehaftet? Ob ich nun absichtlich oder unabsichtlich ein Auto beschädige, tut doch erstmal nichts zur Sache, denn die Sache ist ja beschädigt worden, nicht?
Hm. Ist Sachbeschädigung immer Vorsatzbehaftet?
Ja, § 15 StGB
Ob ich nun absichtlich oder unabsichtlich ein Auto beschädige, tut doch erstmal nichts zur Sache, denn die Sache ist ja beschädigt worden, nicht?
Nein, aber vielleicht meinst du die Haftung für Schadensersatz aus Delikt. Aber auch das setzt ein menschliches Verhalten voraus. Bleibt also die Haftung als Tierhalter.
Mit Sachbeschädigung hat das aber nichts zu tun.
Bei der Tierhaltung gilt (wie beim KFZ) die Gefährdungshaftung. Da wird die Schuldfrage gar nicht gestellt. Für Kleintiere (hier die Katze) gibt die private Haftpflicht Deckungsschutz.
Wenn die Katze auf einem fremden Grundstück unterwegs war, hat ihr Besitzer überhaupt keine Rechte! Da müsste man ja den Beschützer- und Revierinstikt eines Hundes auf seinem eigenen Grundstück zurückhalten, das wäre ja noch schöner!
Ganz klarer Fall von selber Schuld.
Wenn die Katze auf einem fremden Grundstück unterwegs war, hat ihr Besitzer überhaupt keine Rechte!
Doch, das Eigentumsrecht am Tier endet ja nicht am Gartenzaun.
Beschützer- und Revierinstikt
Der ist dem Gesetzgeber ziemlich egal.
völliger Nonsens! Als Grundstücksbesitzer muss ich auf meinem Grundstück oder Garten keine fremden Tiere dulden!
völliger Nonsens!
Nö.
Anderer Meinung sind schon im Grundsatz z.B. AG Rheinberg - Urteil vom 28. November 1991, Az. 10 C 415/91 -, Landgericht Darmstadt, Urteil vom 17.03.1993 - 9 O 597/92 - und andere.
Auch endet das Eigentumsrecht an einer Katze nicht dadurch, dass sie über einenZaun springt, hierzu genügt ein Blick ins BGB.
und menschen auch nicht. trotzdem kannst du die nicht einfach abknallen.
Nein, denn dazu fehlt es dem Hundebesitzer nach dem Sachverhalt offensichtlich an Vorsatz.