Hund tötet Katze - Rechtslage?

6 Antworten

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Die in Frage kommenden Tierhalter haften hier grundsätzlich erst einmal für Schäden, die ihre Tiere anrichten. Das gilt hier für beide Tierhalter. Es handelt sich hierbei auch um eine sogenannte Gefährdungshaftung, d.h., es kommt nicht auf ein schuldhaftes Verhalten des Tierhalters, dessen Tier einen Schaden verursacht, an.

http://dejure.org/gesetze/BGB/833.html

Dieser Haftung kann aber, je nach den Umständen, ein (Mit)verschulden des Geschädigten entgegenstehen, so dass tatsächlich eine Haftungsquote zwischen 0 und 100 % herauskommen kann.

Im vorgestellten Beispiel wäre diese Quote nach meinem Dafürhalten für den Hundehalter eindeutig besser bis gegen 0, wenn sein Hund auf seinem Grundstück die fremde Katze verletzt. Im anderen Fall - fremde Katze verletzt auf fremdem Grundstück fremdem Hund - tendiere ich zu nahezu 100 prozentiger Haftung für den Katzenhalter.

Ist aber nur meine eigene kleine Meinung.

Da die Katze frei herumgelaufen ist wird da keiner für Strafbar gemacht. Besitzer die ihre Katzen draußen rumlaufen lassen MÜSSEN immer mit sowas rechnen. Durch das rauslassen entstand eine Art: "mangelnder Aufsicht des Tieres" und von daher kann es passieren das die Katze vor ein Auto rennt, sich verletzt, von Hunden getötet wird. Die rechtliche Lage ist also das dein Großvater nicht dafür zur Strafe gezogen werden kann.

jurafragen  14.10.2013, 12:15

da keiner für Strafbar gemacht.

Mal abgesehen davon, dass dieser Satzteil schlicht keinen Sinn ergibt, um eine Straftat geht es hier auch nicht.

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Grundsätzlich gilt bei der Tierhaltung die Gefährdungshaftung. Der Tierhalter haftet also bereits durch die blosse Existenz einer Gefahr.

Hätte sich hier den Halter der Katze gemeldet, hätte er Anspruch auf evtl. Tierarztkosten, oder hier die Kosten der Beseitigung des Kadavers.

Die SCHULDFRAGE stellt sich dabei gar nicht.

Genau deswegen ist die Tierhalterhaftpflicht jedem Hundebesitzer wärmstens zu empfehlen. In verschiedenen Bundesländern ist sie sogar verpflichtend.

Gilt wohl erstmal als Sachbeschädigung. Leinenpflicht dürfte entfallen, da Privatgelände. Hm. Aber ob diese Sachbeschädigung durchsetzbar gewesen wäre, ich denke nicht.

jurafragen  14.10.2013, 12:19

Gilt wohl erstmal als Sachbeschädigung

Nein, denn dazu fehlt es dem Hundebesitzer nach dem Sachverhalt offensichtlich an Vorsatz.

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Wutklumpen  14.10.2013, 12:53
@jurafragen

Hm. Ist Sachbeschädigung immer Vorsatzbehaftet? Ob ich nun absichtlich oder unabsichtlich ein Auto beschädige, tut doch erstmal nichts zur Sache, denn die Sache ist ja beschädigt worden, nicht?

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jurafragen  14.10.2013, 14:28
@Wutklumpen

Hm. Ist Sachbeschädigung immer Vorsatzbehaftet?

Ja, § 15 StGB

Ob ich nun absichtlich oder unabsichtlich ein Auto beschädige, tut doch erstmal nichts zur Sache, denn die Sache ist ja beschädigt worden, nicht?

Nein, aber vielleicht meinst du die Haftung für Schadensersatz aus Delikt. Aber auch das setzt ein menschliches Verhalten voraus. Bleibt also die Haftung als Tierhalter.

Mit Sachbeschädigung hat das aber nichts zu tun.

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DerHans  14.10.2013, 19:03
@jurafragen

Bei der Tierhaltung gilt (wie beim KFZ) die Gefährdungshaftung. Da wird die Schuldfrage gar nicht gestellt. Für Kleintiere (hier die Katze) gibt die private Haftpflicht Deckungsschutz.

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Wenn die Katze auf einem fremden Grundstück unterwegs war, hat ihr Besitzer überhaupt keine Rechte! Da müsste man ja den Beschützer- und Revierinstikt eines Hundes auf seinem eigenen Grundstück zurückhalten, das wäre ja noch schöner!

Ganz klarer Fall von selber Schuld.

jurafragen  14.10.2013, 12:16

Wenn die Katze auf einem fremden Grundstück unterwegs war, hat ihr Besitzer überhaupt keine Rechte!

Doch, das Eigentumsrecht am Tier endet ja nicht am Gartenzaun.

Beschützer- und Revierinstikt

Der ist dem Gesetzgeber ziemlich egal.

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mayhem666  14.10.2013, 12:54
@jurafragen

völliger Nonsens! Als Grundstücksbesitzer muss ich auf meinem Grundstück oder Garten keine fremden Tiere dulden!

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jurafragen  14.10.2013, 14:39
@mayhem666

völliger Nonsens!

Nö.

Anderer Meinung sind schon im Grundsatz z.B. AG Rheinberg - Urteil vom 28. November 1991, Az. 10 C 415/91 -, Landgericht Darmstadt, Urteil vom 17.03.1993 - 9 O 597/92 - und andere.

Auch endet das Eigentumsrecht an einer Katze nicht dadurch, dass sie über einenZaun springt, hierzu genügt ein Blick ins BGB.

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xxguit94  14.10.2013, 14:40
@mayhem666

und menschen auch nicht. trotzdem kannst du die nicht einfach abknallen.

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